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Gemeinsam nackt Joggen

BeitragVerfasst: Mi 22. Okt 2025, 08:08
von Markus Muster
Hallo zusammen ich war gestern das erste mal nackt Joggen. Ca. 3.5 km. Hatte 5 Begegnungen. 1. Frau mit Hund. Keine Reaktion. 2. älterer Herr auf einer Leiter. Meinte ob ich keine Kleider hätte. Er war nicht amüsiert. 3. Junges Paar fanden es super und meinten Respekt. ;) 4. Mountenbiker ohne Reaktion. 5. Frau auf Fahrrad. Hat mit ihrer Hand den Blick auf mich verdeckt.
Die Reaktion von dem jungen Paar ermutigt mich, es nochmals zu machen. Toll wäre es natürlich dies zu zweit oder mehr zu machen. Und noch besser mit einer Frau dabei. Ein einzelner Mann scheint immer eine Gefahr darzustellen.
Meine Runde war im Güttinger Wald. Falls jemand mal mit auf die Runde möchte.

Re: Gemeinsam nackt Joggen

BeitragVerfasst: Mi 22. Okt 2025, 11:53
von Zett
Ich bin erst viele Male ohne Begegnungen gelaufen, bevor ich näher an die Zivilisation gemacht bin. Wenn bei dir ein Mann auf einer Leiter dabei war, war deine Runde nicht gerade sehr abgelegen, oder?

Ich selber laufe (jogge) jeden Tag um die 8, nackt.

Re: Gemeinsam nackt Joggen

BeitragVerfasst: Mi 22. Okt 2025, 15:44
von Markus Muster
Ich habe es erst mit Nacktwandern probiert. Und jetzt das erste mal mit Joggen, Bei uns in der Schweiz gibt es nicht so viele abgelegenen Orte. Alle Wege waren Auto tauglich. Aber Fahrverbot. Grundsätzlich mache ich ja nichts verbotenes. Ich habe um 16.40 gestartet. Der Mann auf der Leiter hat im Wald Bäume geschnitten. Mit Helm ausgerüstet. Waldarbeiter oder Förster. Oder Privatperson mit Waldbesitz.

Re: Gemeinsam nackt Joggen

BeitragVerfasst: Mi 22. Okt 2025, 16:05
von Loewe1a
Ich habe heute bei wunderschönem Regenwetter eine Nackt-Lauftour im Nassachtal unternommen. Es waren nur 7 km, allerdings die Hälfte steil bergauf. Es war herrlich. Ich hatte viele Begegnungen, die mir allesamt freundlich zugrüssten. In den letzten Jahren habe ich sehr viele Nackt-Waldläufe und Nackt-Radtouren unternommen....

Re: Gemeinsam nackt Joggen

BeitragVerfasst: Mi 22. Okt 2025, 18:35
von Zett
[quote="Markus Muster"]Grundsätzlich mache ich ja nichts verbotenes./quote]Ich habe mich nicht mit der Rechtslage in der Schweiz befasst. In Deutschland ist es nach meinem Kenntnisstand schon grundsätzlich verboten (Ordnungswidrigkeit nach §118 OWiG), wird aber meist toleriert. Bzw. es gibt keine klare Grenze, ab wann mit einem Bußgeld zu rechnen ist.

Re: Gemeinsam nackt Joggen

BeitragVerfasst: Mi 22. Okt 2025, 20:05
von Hannes 2.0
Nein, nackt zu joggen ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten, solange es nicht als „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ (§ 118 OWiG) gewertet wird. Das ist vor allem in der Öffentlichkeit wie Städten oder auf belebten Wegen der Fall. An abgeschiedenen Orten in der Natur, wie abgelegenen Wäldern, ist es weniger wahrscheinlich, dass man dafür belangt wird. (KI)

Nein, nackt zu joggen ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten, solange es nicht als „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ (§ 118 OWiG) gewertet wird. Das ist vor allem in der Öffentlichkeit wie Städten oder auf belebten Wegen der Fall. An abgeschiedenen Orten in der Natur, wie abgelegenen Wäldern, ist es weniger wahrscheinlich, dass man dafür belangt wird.
(aus Jura-Forum 04.07.2014)

Ganz grundsätzlich gilt in Deutschland: Nackt sein ist nicht verboten.

Es gibt kein Gesetz, dass es untersagt, sich in der Öffentlichkeit auszuziehen. Zumindest dann, wenn man ohne "sexuellen Bezug" nackt ist. Ein sexueller Bezug liegt zum Beispiel bei einem Exhibitionisten vor, den es erregt, anderen Leuten gegen ihren Willen seine Geschlechtsteile zu zeigen. Das ist eine Straftat. Trotzdem kannst du nicht einfach überall nackt sein. Vor allem nicht an Orten, an denen sich andere Menschen von deiner ungefilterten Körperlichkeit gestört fühlen können. In solchen Fällen kann Nacktheit eine Ordnungswidrigkeit sein: Dann gilt sie nach § 118 des Gesetz über Ordnungswidrigkeiten als "Belästigung der Allgemeinheit". In der Praxis bleibt es zwar in Fällen unerwünschter öffentlicher Nacktheit meistens bei einem Platzverweis – also einer Aufforderung durch Polizei oder Ordnungsamt, einen Ort zu verlassen. Die Nackten kann aber auch eine Geldbuße zwischen fünf und 1000 Euro treffen.
(Spiegel, Panorama 29.07.2018)

Re: Gemeinsam nackt Joggen

BeitragVerfasst: Mi 22. Okt 2025, 20:34
von regenmacher
Hannes 2.0 hat geschrieben:Nein, nackt zu joggen ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten, solange es nicht als „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ (§ 118 OWiG) gewertet wird. Das ist vor allem in der Öffentlichkeit wie Städten oder auf belebten Wegen der Fall. An abgeschiedenen Orten in der Natur, wie abgelegenen Wäldern, ist es weniger wahrscheinlich, dass man dafür belangt wird. (KI)
"Erregung öffentlichen Ärgernisses" ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat aus dem Sexualstrafrecht. Vermutlich ist "Belästigung der Allgemeinheit" (§ 118 OWiG) gemeint. Da hat die "KI" wohl von einer falschen Auskunft im erwähnten jura-forum abgeschrieben. Sechs. Setzen.

Bezüglich Schweiz:
Wie wir alle - spätestens seit Puistolas Wirken und nach richterliche Bestätigung - wissen, ist ein Nackt-Verbot in der Schweiz allenfalls eine Frage der jeweiligen Kantone und nicht des Bundes. Ich darf in diesem Zusammenhang an das Kantönchen "Appenzeller Innerroden" erinnern.

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Re: Gemeinsam nackt Joggen

BeitragVerfasst: Mi 22. Okt 2025, 20:58
von Hannes 2.0
Okay, Danke für die Richtigstellung regenmacher.
Damit ist mal wieder bewiesen; Die KI ist mit Vorsicht zu genießen! :)

Re: Gemeinsam nackt Joggen

BeitragVerfasst: Mi 22. Okt 2025, 21:36
von Trixi
Muss es eigentlich in (fast) jedem Thread um den § 118 OWiG gehen, wenn es um Nacktivitäten geht? Dafür gibt es doch die FKK-Rechte Rubrik.

Immer wieder wird sich um diesem Paragraphen, die Auslegung und die persönliche Ansicht gestritten.

Re: Gemeinsam nackt Joggen

BeitragVerfasst: Mi 22. Okt 2025, 23:49
von regenmacher
Trixi hat geschrieben:Muss es eigentlich in (fast) jedem Thread um den § 118 OWiG gehen, wenn es um Nacktivitäten geht? Dafür gibt es doch die FKK-Rechte Rubrik.
Muss es definitiv nicht. In der Tat gibt es genau zu solchen Themen eine eigene Rubrik, in der man darauf auch viel genauer eingehen kann.