Kaum jemand? Die Möglichkeit ist also da. Ist das schon mal passiert bzw. hat Dich schon jemand darauf angesprochen?Cronewcleus hat geschrieben:Ich leb auf dem Land. Da sieht mich kaum jemand.
Kaum jemand? Die Möglichkeit ist also da. Ist das schon mal passiert bzw. hat Dich schon jemand darauf angesprochen?Cronewcleus hat geschrieben:Ich leb auf dem Land. Da sieht mich kaum jemand.
Aria hat geschrieben:Im Prinzip ist das gut, ja. Aber das gilt nur so lange, wie Deine Mitmenschen es zulassen. Wenn sie nicht wollen, kannst Du nicht mal in Deiner eigenen Wohnung nackt sein, wenn die von der Straße aus einsehbar ist.Cronewcleus hat geschrieben:Nackt ist nackt und das ist gut so.
Das einfache Nacktsein nachts in der beleuchteten Parterrewohnung gilt als Provokation und kann als Exhibitionismus gewertet werden. Allerdings nur, wenn der Nackte ein Mann ist. Ist das eine Frau und der Beobachter auf der Straße ein Mann, kann er als Spanner belangt werden. Habe ich mal gelesen, dass die derzeitige Gesetzeslage das hergibt.skyfire hat geschrieben:Da schützt dich sogar das Gesetz - es zwingt ja niemand die Leute, hinzugucken.
Was du allerdings nicht tun darfst, ist, sie zum hinsehen provozieren oder irgendwelche "sexuellen Handlungen vornehmen".
Wenn man dich einfach nur nackt sehen kann, wenn man in deine Fenster oder auf deinen Balkon schaut, darf man sich darüber nicht beschweren - im Gegenteil, wenn du magst, kannst du diese Idioten dann sogar wegen Spannerei drankriegen.
Aria hat geschrieben:[. Habe ich mal gelesen, dass die derzeitige Gesetzeslage das hergibt.
Aria hat geschrieben:Das einfache Nacktsein nachts in der beleuchteten Parterrewohnung gilt als Provokation und kann als Exhibitionismus gewertet werden. Allerdings nur, wenn der Nackte ein Mann ist. Ist das eine Frau und der Beobachter auf der Straße ein Mann, kann er als Spanner belangt werden. Habe ich mal gelesen, dass die derzeitige Gesetzeslage das hergibt.
Ich denke, dass du da etwas missverstanden hast oder jemand meinte, die Gesetzeslage müsste derartiges hergeben. Ein Spanner kann nur dann als Spannert belangt werden, wenn dieser sexuelle Handlungen an sich ausführt oder ausführen lässt oder wenn er unerlaubter Weise Fotos macht.Das einfache Nacktsein nachts in der beleuchteten Parterrewohnung gilt als Provokation und kann als Exhibitionismus gewertet werden. Allerdings nur, wenn der Nackte ein Mann ist. Ist das eine Frau und der Beobachter auf der Straße ein Mann, kann er als Spanner belangt werden. Habe ich mal gelesen, dass die derzeitige Gesetzeslage das hergibt.
Eule hat geschrieben:@ AriaIch denke, dass du da etwas missverstanden hast oder jemand meinte, die Gesetzeslage müsste derartiges hergeben. Ein Spanner kann nur dann als Spannert belangt werden, wenn dieser sexuelle Handlungen an sich ausführt oder ausführen lässt oder wenn er unerlaubter Weise Fotos macht.Das einfache Nacktsein nachts in der beleuchteten Parterrewohnung gilt als Provokation und kann als Exhibitionismus gewertet werden. Allerdings nur, wenn der Nackte ein Mann ist. Ist das eine Frau und der Beobachter auf der Straße ein Mann, kann er als Spanner belangt werden. Habe ich mal gelesen, dass die derzeitige Gesetzeslage das hergibt.
Nun, ich habe extra darauf hingewiesen, dass ich das nur gelesen habe. Es war ein Interview mit einem bedeutenden Juristen - andere werden von seriösen Zeitungen eh nicht interviewt -, dessen Name ich vergessen habe. Es ist aber auch klar: 2 Juristen, 3 Meinungen.nordnackt hat geschrieben:Das einfache Spannern ohne Fertigung von Aufnahmen oder sexuelle Handlungen ist derzeit nicht strafbar, und zwar "unisex". Ein verbreiteter Irrglaube geht vom Gegenteil aus.
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