Aktuelle Zeit: Sa 27. Apr 2024, 23:50

FKK-Freunde.info

Das deutsche FKK-Forum

Whatsapp Gruppe erstellen

Alles rund um das Thema FKK
Benutzeravatar
 
Beiträge: 727
Registriert: 06.05.2015
Wohnort: Kroatien
Geschlecht: Paar
Skype: Ist off
Alter: 50

Re: Whatsapp Gruppe erstellen

Beitrag von Cronewcleus » Mo 20. Jul 2015, 11:59

Für What's App bräuchte ich ein leistungsfähigeres Smartphone. :(

 
Beiträge: 92
Registriert: 01.09.2013
Wohnort: Sulzbach/Saar
Geschlecht: Männlich ♂
Skype: lobo-sieben1
Alter: 67

Re: Whatsapp Gruppe erstellen

Beitrag von lobo-7 » Mo 20. Jul 2015, 12:16

Ich würde auch mitmachen, meine Nr ist
+4915771315411
LG hans

 
Beiträge: 19
Registriert: 30.07.2014
Wohnort: Keine Ergebnisse gefunden

Re: Whatsapp Gruppe erstellen

Beitrag von marc255g » Mo 20. Jul 2015, 19:43

kennwort

 

Re: Whatsapp Gruppe erstellen

Beitrag von Friedjof » Di 21. Jul 2015, 12:24

Folgender kleiner Exkurs ist zum Nachdenken gedacht und sollte nicht als Vorwurf verstanden werden.
Aktuelles Ergebnis des deutschen institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet( DIVSI) mit dem Titel "Kinder in der digitalen Welt":

Regelmäßig sind digital unterwegs (online):
11 Prozent aller Dreijährigen
28 Prozent aller Sechsjährigen
55 Prozent aller Achtjährigen,
davon 37 Prozent mehrmals die Woche oder täglich.

Zum nachlesen:
https://www.divsi.de/publikationen/stud ... -internet/
in Kurzform:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und- ... 16974.html

Die derzeit beliebteste Kommunikationsplattform via Smartphone ist bei allen Altersklassen mit Abstand WhatsApp. Fluch oder Segen? Für mich vielleicht nicht umbedingt Segen aber keinesfalls Fluch. Einfach weil ich weiß, damit vernünftig umzugehen. Es ist einfach praktisch, mal eben von unterwegs den Lieben daheim eine Kurze Nachricht zukommen zu lassen oder ein paar gerade geschossene Bilder.
Bei den Kids aber ist das in der Regel anders. Da dient dieser Nachrichtendienst eher der reinen Unterhaltung. Da wird dann ein teils gigantischer virtueller "Freundeskreis" mit mehreren Gruppen eingerichtet, die jeweils bis zu 50 Mitgliedern umfassen können und mit denen man gleichzeitig kommunizieren kann. Dies hat zur Folge, dass sich manche Smartphones wirklich ständig bemerkbar machen weil es immer jemanden aus dem Freundeskreis gibt der oder die etwas zu sagen hat ("Hey, was machst du?").
Dabei haben gerade Jugendliche häufig Angst, etwas zu verpassen bzw. evtl. nicht auf dem Laufenden zu sein. Dies hat zur Folge, dass wir auf den Strassen immer mehr Kinder und Jugendliche sehen, die, das Smartphone in der Hand, im rechten Winkel gleich einem 90-jährigen Greis über die Straße schlendern.
Diese Entwicklung hat bereits dazu geführt, dass in manchen Orten in den Innenstädten spezielle Gehwege für Handynutzer parallel zur handyfreien Spur eingerichtet wurden, damit es nicht ständig zu Karambolagen kommt. Die Stadt Antwerpen beispielsweise hat ihre ganze Innenstadt damit ausgestattet:

Bild
und in Washington:
Bild

Noch eine kritische Anmerkung zu WhatsApp und Datenschutz:
Bei der Installation von WhatsApp wird zunächst die Erlaubnis zur Telefonbuchabfrage eingeholt. Nach Abnicken dieser Anfrage wird dann automatisch das gesamte auf dem Smartphone abgelegte Telefonbuch mit sämtlichen Namen auf verschiedene Server in den USA übertragen. Der Hintergrund ist der, dass WhatsApp-Nutzer ja nur anhand ihrer Telefonnummer identifiziert werden können und es nur so möglich ist dem jeweiligen Nutzer zu sagen, welche seiner Freunde bei WhatsApp vertreten sind. Natürlich kann man die automatische Übertragung des gesamten Telefonverzeichnisses unterbinden und die Favoriten- bzw. Freundeskreisliste manuell anlegen. Aber wer macht das? Eine Umfrage in unserer Schule ergab: keiner! Die meisten haben auch nichts gegen ein regelmäßiges automatisches Update der Telefonbuchübertragung. Je mehr Freunde, desto besser.
Die Problematik dabei ist die Tatsache, dass die Personen, von denen die Telefonnummern auf irgendwelchen WhatsApp-Servern abgelegt werden, hiervon in aller Regel nichts wissen. So werden dann auch u.U. geheime und dienstliche Telefonnummern preisgegeben, dessen Besitzer davon wohl nicht begeistert sein dürften. Konkret: Registriere ich mich mit einem Geschäftshandy bei WhatsApp, werden u.a. sämtliche telefonische Geschäftsverbindungen ungefragt nach irgendwo übertragen.

Und last but not least:
https://www.bvdnet.de/verband/bvd-blog/ ... tsapp.html

Benutzeravatar
 
Beiträge: 2893
Registriert: 08.11.2002
Wohnort: Nähe Frankfurt am Main
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 66

Re: Whatsapp Gruppe erstellen

Beitrag von Horst » Di 21. Jul 2015, 17:03

marc255g hat geschrieben:kennwort
Was meinst Du damit?

Gruß
Horst

Benutzeravatar
 
Beiträge: 4833
Registriert: 17.06.2006
Wohnort: Hessen
Geschlecht: Männlich ♂

Re: Whatsapp Gruppe erstellen

Beitrag von Hans H. » Mi 22. Jul 2015, 00:09

Friedjof hat geschrieben:Konkret: Registriere ich mich mit einem Geschäftshandy bei WhatsApp, werden u.a. sämtliche telefonische Geschäftsverbindungen ungefragt nach irgendwo übertragen.


Wer das mit dem Geschäftshandy tut, verstößt in den meisten Firmen gegen das Verbot der privaten Nutzung der dienstlichen Kommunikationseinrichtungen, was bei schwerwiegenden Auswirkungen, zum Beispiel der genannten ungefragten Übertragung der Geschäftsverbindungen eine fristlose Kündigung zur Folge haben kann. Wenn die Firma die private Nutzung nicht verboten hat, ist sie schlecht über die möglichen Rechtsfolgen informiert.

Außerdem kann im dienstlichen Bereich (im Gegensatz zum Privaten) eine Übermittlung der Telefonnummern der geschäftlichen Kontakte ohne klare Berechtigungsgrundlage im Rahmen der Zweckbestimmung der Erfassung dieser Kontakte ein behördliches Bußgeld zur Folge haben (dies unabhängig davon, ob die private Nutzung der dienstlichen Kommunikationseinrichtungen in der Firma verboten ist oder nicht). Bei der Kommunikation von E-Mailadressen ohne Berechtigungsgrundlage (nicht versteckte Adressen im Werbe-Mail) hat es so ein Bußgeld im Jahr 2013 bereits gegeben. So ist die entsprechende Vorgehensweise der Behörde im Falle der Klage eines Betroffenen durchaus anzunehmen.

Übrigens kenne ich jemanden, der von einem Geschäftspartner in Asien seine letzte in Deutschland beim Banking verwendete eTan mitgeteilt bekommen hat (gleich nach dem Banking Vorgang). Die wurde an seine Kontakte übermittelt, weil er vor dem Banking und der Zusendung der eTan nicht sämtliche Apps im Smartphone geschlossen hatte ...

 
Beiträge: 1034
Registriert: 27.04.2015
Wohnort: Heilbronn
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 40

Re: Whatsapp Gruppe erstellen

Beitrag von FKKpaar-BaWü » Mi 22. Jul 2015, 10:02

Schön gesagt Hans H.

 

Re: Whatsapp Gruppe erstellen

Beitrag von Friedjof » Mi 22. Jul 2015, 11:15

Ja, schön gesagt. Nur was hilft das Wissen darum, wenn vollkommen sorglos mit persönlichen Daten anderer umgegangen wird? Was das von Hans genannte behördliche Bußgeld betrifft: Ein solches kommt allenfalls bei einer entsprechenden Fremdnutzung eines Handys im behördlichen Dunstkreis infrage, nicht jedoch im privaten oder geschäftlichen Bereich. Da muss der Geschädigte arbeits- oder zivilrechtlich gegen den "WhatsApper" vorgehen.
Das größte Problem dabei ist, dass viele Nutzer von WhatsApp und anderen sozialen Netzwerken im Netz entweder von den Gefahren nichts wissen oder meinen, dass es sie schon nicht treffen wird. Wir hatten zu diesem Thema bereits entsprechende Aufklärung in der Schule betrieben und dazu Vertreter der Kommune (Datenschtzbeauftragten, IUK-Mitarbeiter) und auch einen speziell geschulten Kripo-Beamten zwecks besserer Aufklärung der Schüler herangezogen. Das Interesse bei den Schülern war zwar da, das Ergebnis nach nach einer anonymen Fragebogenaktion drei Monate später aber enttäuschend. Im grundsätzlichen Umgang mit persöänlichen Daten im Internet hat sich da bei den Schülern kaum etwas verändert.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 4833
Registriert: 17.06.2006
Wohnort: Hessen
Geschlecht: Männlich ♂

Re: Whatsapp Gruppe erstellen

Beitrag von Hans H. » Mi 22. Jul 2015, 12:21

Friedjof hat geschrieben:Da muss der Geschädigte arbeits- oder zivilrechtlich gegen den "WhatsApper" vorgehen.

Irrtum!
- Arbeitsrechtlich geht ohnehin nicht, wenn es um ein Verhalten eines Geschäftspartners geht. Arbeitsrecht bezieht sich nur auf das Arbeitsverhältnis innerhalb der eigenen Firma.

- Zivilrechtliches Vorgehen hat mit Bußgeld nichts zu tun. Zivilrechtlich kann man allenfalls auf Schadensersatz klagen. Auch dafür gibt es Beispiele, aber da ging es um zweistellige Tausenderzahlen von unberechtigt preisgegebenen Geschäftskontakten. Der Schadensersatz lag auch im zweistelligen Tausenderbereich, aber der Fall ist schließlich nicht vergleichbar - einen tatsächlichen Schaden muss man dazu auch erst einmal nachweisen.

- Mein genanntes Beispiel mit dem Bußgeld wegen fahrlässig weitergegebenen E-Mailadressen durch offene Adressierung war so abgelaufen: Ein Betroffener, dessen Adresse weitergegeben worden war, hat das der Landesbehörde für die Datenschutzaufsicht (in den meisten Bundesländern eine Abteilung des Landesdatenschutzbeauftragten) gemeldet. Diese Behörde muss auf eine solche Meldung hin tätig werden und den Fall untersuchen. Das hat sie getan und nach Prüfung der Sache das Bußgeld verhängt (teils direkt gegenüber der einzelnen Person als Verursacher und teils gegenüber der Firma wegen unzureichender Arbeitsanweisungen in dieser Sache).

- Jede der Aufsichtsstellen der Bundesländer für den Datenschutz wird, weil sie dazu verpflichtet ist, garantiert ebenso tätig werden und den Fall prüfen, wenn nur eine einzelne Person ihr meldet, dass per fahrlässigem Umgang mit WhatsApp oder einer ähnlichen App über ein Dienst-Handy einer Firma seine Kontaktdaten unberechtigt weitergegeben wurden.

- Mindestens diese Behörde, die wegen der E-Mailadressen ein Bußgeld ausgesprochen hat, wird das in diesem Fall genauso tun - in manchen anderen Bundesländern könnte es vielleicht auch nur eine Verwarnung geben - das kann man nicht vorhersagen.

 

Re: Whatsapp Gruppe erstellen

Beitrag von Friedjof » Mi 22. Jul 2015, 14:40

Arbeitsrechtlich geht schon, wenn es sich um ein ein Vergehen eines Arbeitnehmers gegenüber seines Arbeitgebers handelt. Dies ist in unserer Stadtverwaltung auch schon durchgezogen worden.
Nun denn. Recht hin und Recht her, die meisten Kinder und Jugendlichen scheren sich nicht weiter drum. Hier versagen viele Eltern auf der ganzen Linie. Da wird dem Knirps ein Handy geschenkt, vielleicht noch eine Flatrate oben drauf, und gut ist es. Was dann weiter passiert wissen die meisten Eltern nicht. Kommt es dann zum Knall (teures Smartphone in der Schule geklaut), trifft die Schule natürlich die Schuld.
In einem aktuellen Fall, den ich hier jetzt nicht ausrollen will (Verbreitung von heimlich aufgenommenen Fotos und Filmen) meint der Vater des betreffenden Schülers ganz schlau zu sein: Er beschuldigt die unterrrichtenden Lehrer ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen zu sein. Schließlich bestehe doch in der Schule ein striktes Handy-Benutzungsverbot. Die verbotene Benutzung des Smartphones hätte doch den Lehrern auffallen müssen. Zudem habe die Schule neben ihrem Lehrauftrag auch einen Erziehungsauftrag, dem die nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sei.
Frage: Sollen jetzt Leibesvisitationen bei Schülern durchgeführt werden? Es sei bemerkt, dass das bloße Mitführen eines Handys in die Schule nicht untersagt werden kann. In diesem Bereich bestehen allerdings noch große Rechtsunsicherheiten.
Gott sei Dank kam der Vater damit nicht weit. Jedoch hat er sich mit seiner Aktion der Lächerlichkeit preisgegegeben. Erstaunlich nur, was so manche Eltern von der Institution Schule erwarten. Immer mehr Eltern scheinen zu vergessen, dass auch sie einen Erziehungsauftrag, richtiger: eine Erziehungsverpflichtung, haben.

VorherigeNächste

Zurück zu FKK Allgemein

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 182 Gäste