Dass die Polizei eine Nachfahndung einleite, weil der Sachverhalt nicht klar sein mag,
geht ja in Ordnung. Wenn sie aber von einem Nacktjogger schreibt, scheint sie schon
zu wissen, dass das harmlos gewesen war.
Hätte sie von einem 'mutmasslichen Exhibitionisten' geschrieben, wäre dem Leser klar,
dass da ein Straftatbestand in Frage komme. Niemand hier würde sich über die doofe
Polizei aufregen.
Wie es denn nun gewesen sei, wird wohl nur rauskommen, wenn der Betreffende gefunden
und nach einer Untersuchung angeklagt würde.
Solange können wir davon ausgehen, es stimme, was im Polizeibericht stand:
Es war ein Nacktjogger und somit vollkommen harmlos. Das schlimmste, was dem
geschehen kann, ist ein Knöllchen wegen Falschparken, oder, wie einst mir, wegen
fehlendem Adresswechsel im Führerausweis, CHF 40.-, damals etwa € 30.-.
Dafür hatte die Tessiner Polizei eine Strassensperre mit sechs Mann aufgebaut.
Erst aufgrund unserer Frage nach dem Gesetz, das sie drei Nacktwanderern
auflauern liesse, kamen die guten Mannen ins stutzen.
Puistola