Nur wenige Minuten nach meiner E-Mail kam eine Antwort. Die Korrespondenz insgesamt wie folgt (Kürzungen durch mich):
Sehr geehrter Herr xxx,
ich habe Ihre Rückmeldung zur Kenntnis genommen. Leider
kennen Sie nicht alle Umstände, so dass ich Ihre Reaktion durchaus
verstehen kann.
Sie dürfen auch davon ausgehen, dass wir über die Rechtslage informiert sind.
Trotzdem bedanke ich mich für Ihre Mail, die wir gerne künftig in unsere
Überlegungen hinsichtlich unserer Presseveröffentlichungen einfließen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:
xxx
POLIZEIPRÄSIDIUM RHEINPFALZ
xxx
Von: xxx
Gesendet: Donnerstag, 7. Mai 2015 07:49
An: xxx
Betreff: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
über ein Internetforum las ich in einem Zeitungsartikel, dass in Ihrem Bereich nach einer Nahbereichsfahndung nach einem Nacktjogger gesucht wird.
Was soll dieser Mann getan haben, dass ein solcher Aufwand gerechtfertigt wäre? Soweit es sich, wie dargestellt, um einen Nacktjogger handelt, scheiden prima facie sämtliche Sexualdelikte aus. Lediglich § 118 OWiG bleibt allein zurück, scheidet in der Anwendung allerdings ebenfalls regelmäßig aus (ich kenne die genauen "Tat"umstände nicht) und würde überdies den unverhältnismäßig hohen Aufwand der polizeilichen Ermittlungen nicht rechtfertigen. Nacktjoggen ist weder rechtlich noch moralisch (insoweit haben Sie keinen Prüfungsauftrag) zu beanstanden. Bitte würdigen Sie dies künftig und schüren Sie keine überflüssigen Ängste in der Bevölkerung.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Eine sehr schnelle und, wie ich finde, auch gute Antwort eines übrigens hochrangigen Beamten. Tatsächlich sind aus dem kurzen Artikel nicht alle Umstände bekannt (Sind z.B. noch Worte gefallen? Wie waren die genauen Örtlichkeiten?) und wird das eigene Vorgehen reflektiert.
Ich werde mich, die Umstände gebieten es, für die prompte Reaktion bedanken und diesen Thread interessehalber verlinken.