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Naturschutzgebiete

BeitragVerfasst: Fr 3. Apr 2015, 16:55
von Diddel
Weder Goo.. noch dieses Forum verwendet sich derzeit auf das Thema Naturschutzgebiet und FKK. Habe ich nicht das Recht mich in den ausgewiesenen Gebieten artgerecht, bei entsprechender Witterung, nackt zu bewegen, Flora und Fauna mit nackten Füßen wie ein Reh oder Wildschwein zu begegnen ? LG an Alle die das lesen --Diddel :?:

Re: Naturschutzgebiete

BeitragVerfasst: Fr 3. Apr 2015, 17:42
von Eule
@ Ddidel
Habe ich nicht das Recht mich in den ausgewiesenen Gebieten artgerecht, bei entsprechender Witterung, nackt zu bewegen,
:roll: Wer macht dir dieses streitig? Wobei es in der Tat unstrittig ist, sich innerhalb der als FKK-Gebiete ausgewiesenen Flächen so zu bewegen, wie du es willst.
Flora und Fauna mit nackten Füßen wie ein Reh oder Wildschwein zu begegnen ?
:o Nun ja, wenn du dich so bewegst wie ein Reh, dann wirst du auf keinen Widerstand stoßen. Solltest du dich jedoch wie ein Wildschweein bewegen, dann musst du mit den entsprechenden Reaktionen rechnen.

Wenn du jedoch mit den
ausgewiesenen Gebieten
die als Naturschutzgebiete ausgewiesenen Flächen meinst, dann solltest du dich den für die Naturschutzgebiete geltenden Regeln unterwerfen.
artgerecht, bei entsprechender Witterung, nackt
Die von dir hier aufgestellte Gleichung ist nicht stimmig. Du kannst dich als Mensch auch bei jeder, ich wiederhole, bei jeder, Witterung "artgerecht" und zugleich voll bekleidet bewegen.

Naturschutzgebiete

BeitragVerfasst: Fr 3. Apr 2015, 17:57
von Phragmites
der wirksamste Naturschutz ist der, sich gar nicht in Naturschutzgebiete zu bewegen; das Maß der Bekleidung ist eher unerheblich

Re: Naturschutzgebiete

BeitragVerfasst: Fr 3. Apr 2015, 18:56
von Zett
Diddel hat geschrieben:Weder Goo.. noch dieses Forum verwendet sich derzeit auf das Thema Naturschutzgebiet und FKK. Habe ich nicht das Recht mich in den ausgewiesenen Gebieten artgerecht, bei entsprechender Witterung, nackt zu bewegen, Flora und Fauna mit nackten Füßen wie ein Reh oder Wildschwein zu begegnen ? LG an Alle die das lesen --Diddel :?:

Ich renne täglich (und seit 8 Jahren) im Naturschutzgebiet nackt! Das Rechtliche wurde hier schon viel besprochen. Auf meiner Seite (neigeln.de) habe ich das für mich wichtigste zusammengetragen.
Ich fühle mich dabei - so ähnlich, wie wohl Deine Gedanken dazu sind - weniger als Besucher in der Natur, sondern mehr als Teil der Natur. Größere Rechte hat man als Nackter in einem Naturschutzgebiet wohl eher nicht, sprich, man sollte sich genau so höflich und rücksichtsvoll benehmen, wie in anderen Naturgebieten, man sollte Stellen, wo mit vielen Menschen zu rechnen ist, meiden (OWiG 118) - und alles unterlassen, was recht eindeutig als etwas Sexuelles deutbar ist (StGB 183/183a).

Viel Freude beim Nacktsport im Naturschutzgebiet!

Ignor: Pul.., Be.., Eu.., no.., gu.., ho.., Kl.., Ar.., Ha..

Re: Naturschutzgebiete

BeitragVerfasst: Fr 3. Apr 2015, 18:59
von riedfritz
wie ein Wildschwein
Du scheinst wenig Ahnung von der Natur zu haben, denn sonst hättest Du das Wildschwein in diesem Zusammenhang nicht erwähnt. Gott sei Dank bewegen sich nur die wenigsten Menschen "wie die Wildschweine" in der Natur. Offensichtlich hast Du noch keine von Wildschweinen heimgesuchte Fläche gesehen, ihnen ist aber beim besten Willen nicht beizubringen, sich schonender in ihrer Umgebung zu verhalten.


Viele Grüsse,

Fritz

Re: Naturschutzgebiete

BeitragVerfasst: Fr 3. Apr 2015, 19:02
von dieter_gli
In Naturschutzgebieten muss man auf den Wegen bleiben, und man darf leiider auch keine Pilze und Beeren sammeln.
Nackt Wandern ist wie überall anders o.k.
Der Naturistenweg Undeloh liegt auch in einem Naturschutzgebiet.
Das nimmt die Naturschutzbehörde immer noch als Argument, das der Weg nicht ausgeschildert werden darf. Schilder oder auch nur Baummarkierungen wären ein Eingriff in die Natur.

Re: Naturschutzgebiete

BeitragVerfasst: Fr 3. Apr 2015, 19:05
von riedfritz
Zett hat geschrieben:man sollte Stellen, wo mit vielen Menschen zu rechnen ist, meiden (OWiG 118) -
Wie lange schreibst und liest Du schon im Forum? Was hat die Anzahl der Menschen mit dem OWiG §118 zu tun?

Viele Grüsse,

Fritz

Re: Naturschutzgebiete

BeitragVerfasst: Fr 3. Apr 2015, 21:31
von Nackidei
Was in einem Naturschutzgebiet gestattet ist muss in einem anderen nicht so sein. Es gibt Naturschutzgebiete, die dürfen auf markierten wegen durchwandert werden und es gibt solche, die dürfen üpberhaupt nicht betreten werden. Und es gibt Gebiete, die nicht als Naturschtzgebiete ausgewiesen sind aber dennoch aus Naturschtzgründen nicht betreten werden dürfen oder zu bestimmten Zeiten nicht betreten werden dürfen (Brut- und Setzzeit. Ob nackt oder nicht, spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Stellt da derartige Bestimmungen etwa jemand in Frage?

Re: Naturschutzgebiete

BeitragVerfasst: Sa 4. Apr 2015, 21:35
von Zett
riedfritz hat geschrieben:
Zett hat geschrieben:man sollte Stellen, wo mit vielen Menschen zu rechnen ist, meiden (OWiG 118) -
Wie lange schreibst und liest Du schon im Forum? Was hat die Anzahl der Menschen mit dem OWiG §118 zu tun?

Viele Grüsse,

Fritz

Das solltest Du aber langsam wissen, dass man z.B. nackt in der Fußgängerzone (oder vor der Imbissbude im Naturschutzgebiet) mit höherer Wahrscheinlichkeit mit einem Bußgeld (OWiG 118) zu rechnen hat (weil dies ein Ort ist, an dem gewöhnlich viele Menschen unterwegs sind) als in abgelegenen Gebieten, wo nur mit wenig Menschen zu rechnen ist. Warum muss man aus der alten Weisheit ein Problem stricken? Hast Du in meiner Formulierung wieder ein Krümel gefunden, das Dich zum Nörgeln (Lieber Neigeln als nörgeln!) bewogen hat?

Ignor: Pul.., Be.., Eu.., no.., gu.., ho.., Kl.., Ar.., Ha..

Re: Naturschutzgebiete

BeitragVerfasst: Sa 4. Apr 2015, 21:43
von norbert
Zett hat geschrieben:vor der Imbissbude im Naturschutzgebiet
Ignor: Pul.., Be.., Eu.., no.., gu.., ho.., Kl.., Ar.., Ha..


Hats da jetzt Imbisbuden???