@ Ddidel
Habe ich nicht das Recht mich in den ausgewiesenen Gebieten artgerecht, bei entsprechender Witterung, nackt zu bewegen,
Wer macht dir dieses streitig? Wobei es in der Tat unstrittig ist, sich innerhalb der als FKK-Gebiete ausgewiesenen Flächen so zu bewegen, wie du es willst.
Flora und Fauna mit nackten Füßen wie ein Reh oder Wildschwein zu begegnen ?
Nun ja, wenn du dich so bewegst wie ein Reh, dann wirst du auf keinen Widerstand stoßen. Solltest du dich jedoch wie ein Wildschweein bewegen, dann musst du mit den entsprechenden Reaktionen rechnen.
Wenn du jedoch mit den
ausgewiesenen Gebieten
die als Naturschutzgebiete ausgewiesenen Flächen meinst, dann solltest du dich den für die Naturschutzgebiete geltenden Regeln unterwerfen.
artgerecht, bei entsprechender Witterung, nackt
Die von dir hier aufgestellte Gleichung ist nicht stimmig. Du kannst dich als Mensch auch bei jeder, ich wiederhole,
bei jeder, Witterung "artgerecht" und zugleich voll bekleidet bewegen.