riedfritz hat geschrieben:Zett hat geschrieben:ein Ort ist, an dem gewöhnlich viele Menschen unterwegs sind
Davon steht aber nichts im § 118 OWiG! Bei "Otto Normalveraucher" hätte ich für so eine Aussage noch Verständnis. Mich stört aber, dass selbst Forumsmitglieder, sogar die Neigler
, reflexartig solchen Unsinn schreiben!
Dass das nicht direkt im OWiG steht, ist schon hundert mal durchgekaut worden. Genau so, wie es inzwischen wohl jedem - außer Dir - bekannt ist, dass die Anzahl der gewöhnlich sich an dem Ort aufhaltenden Personen ein Hauptkriterium für die Richter ist.
Was stiehlst Du mir und uns die Zeit mit Deinen sinnlosen Kommentaren?
"Ob ein nacktes Auftreten in der Öffentlichkeit im Einzelfall die in der Gemeinschaftsordnung verankerte Toleranzgrenze überschreitet, hängt von den konkreten Umständen ab — insbesondere der jeweiligen Örtlichkeit, dem situativen Rahmen sowie Anlass und Zweck des Nacktseins. So wird bei der Beurteilung z.B. zu unterscheiden sein, ob die Handlung in Wohngebieten zu Zeiten vorgenommen wurde, in denen damit zu rechnen war, dass Kinder damit konfrontiert werden, oder nachts in einem menschenleeren Wald. ..(vgl. VG Karlsruhe, NJW 2005, 3658 f.)"
(aus:
http://fkk-freun.de/viewtopic.php?t=242 ... 8d258788ba (Beitrag vom 13.09.2011)
Originalquelle nicht bekannt, offensichtlich ist es aber eine Antwort auf eine schriftliche Anfrage (Ende des Textes: "... Im Auftrag").
Mehr dazu auf meiner Seite:
http://die-gesunder.jimdo.com/eisjoggen ... im-freien/Ignor: Pul.., Be.., Eu.., no.., gu.., ho.., Kl.., Ar.., Ha..