@ CHICO
Phragmites schreibt:
„hinsichtlich der Forderung nach uneingeschränkter Freiheit empfehle ich Verfassungspatrioten auch Kenntnisnahme von und Reflexion über Art 2 GG 2. Absatz 3. Satz einschließlich der folgenden Rechtsprechung“
Und der 3. Satz lautet:
"In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Dann nennen Sie mir bitte einmal die fraglichen Gesetze und folgende Rechtsprechung. Sonst sehe ich Ihre Antwort als zu dünn an.
Da du dich ja in juristischen Fragen so gut auskennst, empfehle ich Dir mal, das GG genauer anzusehen. Denn dort wirst du schon die ersten Einschränkungen finden. Dann schau dir das StGB mal an, dort werden sogar einige Aspekte , wenn auch nicht vollumfänglich, mit Sanktionen bedroht. Beim OWiG hast du natürlich die Schwierigkeit, dass hier mit sog. unbestimmten Rechtsbegriffen gearbeitet wird und diese sogar örtlich unterschiedlich interpretiert werden können. Aber du mit deinem absoluten juristischen Wissen wirst dieses sicherlich gerichtsfest ableiten und begründen können. Na, dann mal los!