NaWa hat geschrieben:das ist klar geregelt in Deutschland!
Grundsätzlich hat der Eigentümer das Hausrecht. Sollte er Nacktheit nicht dulden (außerhalb des gemieteten Zimmers) musst Du das akzeptieren. Auch ein Hausverbot könnte die Folge sein.
Nö, das Hausverbot kann nicht die Folge sein, weil das nackte Auftreten im Flur nicht sexuell motiviert ist. - Was spricht eigentlich dagegen im Falle eines Falles eine Hand davor zu halten?
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Bei einer Zwischenübernachtung in einer Pension in Kiefersfelden auf dem Weg mit dem PKW nach Kroatien, habe ich den Pensionsportier danach gefragt, wie ich das handhaben könnte, wenn ich nackt schlafen will, wenn ich dann nachts zur Toilette müsste, diese aber war auf dem Flur.
Ich bekam zur Antwort, dass die Art- und Weise wie ich oder die anderen Gäste auf dem Flur herumspringen würden ihm jetzt völlig egal wäre. - Im Keller des Hauses befand sich auch eine Sauna, die halt im Hochsommer ausgeschaltet war. Aber im Winterurlaub, sei es wohl Gang und gäbe vom Zimmer aus nur mit Handtuch zur Sauna im Keller zu gehen. - Liebe Grüße, Wilhelm.