BOeinNackter hat geschrieben: In § 2,5 durfte noch stehen: Der Verein fördert die Freikörperkultur.
"Der Verein fördert den Breitensport ... nach den Regeln der Freikörperkultur" statt "Der Verein fördert die Freikörperkultur" - und die Finanzbehörde hätte bezüglich der Gemeinnützigkeit ihr OK gegeben.
BOeinNackter hat geschrieben:Auch der DFK hat keinen Hinweis auf FKK oder Naturismus in seiner Satzung stehen.
Das ist so nicht ganz richtig. Ich habe die Satzung des DFK nicht auswendig im Kopf, aber lese noch einmal den von dir zitierten Punkt 3a daraufhin durch.
In der von dir freundlicherweise zitierten, von den Finanzbehörden anerkannten Satzung heißt es :
"... Sport und Spiel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nackt auszuüben ..."
Das entspricht der im Vorpost gegebenen Formulierung " ... nach den Regeln der Freikörperkultur"
Bezüglich DOSB:
Der DOSB ist als Verband nicht maßgeblich, wenn es um die Erteilung der Gemeinnützigkeit an einen Verein/oder Verband geht, der Mitglied des DOSB ist. Maßgeblich ist allein die Satzung des jeweiligen Vereins und deren Wahrheit (d.h. es muss wirklich Sport betrieben werden. Die bloße Feststellung in der Satzung allein reicht also für sich noch nicht)
Die mehrfache Erwähnung des DOSB durch den DFK erklärt sich durch die Mitgliedschaft der DFK im DOSB, in dem er Mitglied "mit besonderen Aufgaben" ist. Die "besondere Aufgabe" - die den DFK von anderen BreitenSport-Verbänden unterscheidet und ihm sogar erst die Mitgliedschaft im DOSB ermöglicht - besteht im "(Breiten)Sport nach den Regeln der Freikörperkultur".
BOeinNackter hat geschrieben:Die Förderung der Freikörperkultur kann nicht aus Mitteln finanziert werden, die für gemeinnützige Zwecke reserviert sind.
Das ist nach derzeitiger Lage richtig. Daher ist es wichtig, Formulierungen wie "Der Verein fördert die Freikörperkultur" in der Zweckbestimmung des Vereins vorläufig noch zu vermeiden und statt dessen Formulierungen wie "Der Verein fördert den (Breiten)Sport nach den Regeln der Freikörperkultur" oder - wie in der von dir zitierten Satzung - Formulierungen wie "... Sport und Spiel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nackt auszuüben ..." zu verwenden.
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