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Re: Mitgliedschaft im Verein GetNakedGermany

Beitrag von Zett » Mi 4. Okt 2023, 12:26

Konrad R. hat geschrieben:
regenmacher hat geschrieben:....muss es heißen: "Sport nach den Regeln der Freikörperkultur".

Sport in diesem so in der Satzung formulierten Zusammenhang wird absurderweise ja vielerorts nicht mehr praktiziert. :roll:
Ich war dieses und letztes Jahr als Kurzurlaub in einem FKK-Gelände. Da war absolut nichts von Sport zu sehen, vielleicht dass mal einer ein paar Meter im Teich geschwommen ist, das war's aber auch. Man fährt da wohl auf Minimal-Kurs, gerade so, dass die Gemeinnützigkeit irgendwie noch durchgeht.

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Re: Mitgliedschaft im Verein GetNakedGermany

Beitrag von BOeinNackter » Mi 4. Okt 2023, 19:48

In der Satzung meines Vereins wurde ürzlich die Freikörperkultur aus den Mitteln zur Erreichung des Vereinszwecks, auf Betreiben des Finanzamtes, herausgenommen.
Hier mal der Text:

§2,2 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" in der Abgabenordnung. und zwar durch Sport sowie Jugendpflege und Jugenderziehung.
Zur Erreichung dieser Ziele bedient sich der Verein folgender Mittel:

Sport vor allem als Breitensports in Form des Familiensport
Wettkampfsport nach den Regeln der jeweiligen Fachverbände
des DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund)
Einrichtung und Erhaltung von Sportstätten
Förderung der Jugend durch Jugendsportgruppen
(Aus dieser Liste musste Freikörperkultur herausgenommen werden)

In § 2,5 durfte noch stehen: Der Verein fördert die Freikörperkultur.

Auch der DFK hat keinen Hinweis auf FKK oder Naturismus in seiner Satzung stehen.

(1)Der DFK verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung
(2)Zweck des DFK sind Pflege und Förderung von Sport und Spiel und die Vertretung der gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Staat und Gemeinden, sowie in der Öffentlichkeit im Inland und Ausland.
(3)Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) Schaffung von Sportanlagen mit vielgestalteten Sportangeboten und der Möglichkeit,
Sport und Spiel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nackt auszuüben.
b) Pflege des Breitensports - insbesondere in der Form des Familiensports – gemäß der
sportpolitischen Konzeption des Deutschen Sportbundes vom 18. Juni 1976.
c) Förderung des Wettkampfsports nach den Regeln der Fachverbände des Deutschen Olympischen Sportbundes
d) Förderung aller Maßnahmen, die der Schaffung gesunder Lebensverhältnisse, insbesondere
der Jugendpflege dienen.

Ich sehe also in beiden Fällen fast identische Inhalte. Es geht um ausschließlich gemeinnützige Zwecke und um Sport nach Definitionen des DOSB. Der DFK ist eben nicht für nackten Sport zuständig sondern für Breiten- und Familiensport, für den es offensichtlich auch DOSB-Regeln gibt, in der möglicherweise nackte Familien nicht erwähnt werden.
Bei Wettkampfsport ist sogar von der Beachtung der Regeln der Fachverbände die Rede. In vielen dieser Regeln wird auch bestimmt, wie die jeweilige Kleidung auszusehen hat. Wer bei einem Wettkampf nackt Beachvolleyball spielt, bricht diese Regeln. Oder?
Ob es möglich ist, mit der Formulierung, Sport nach den Regeln der Freikörperkultur eine Gemeinnützigkeit zu erreichen, weiß ich nicht. Es dürfte aber einen Konflikt mit dem DOSB geben. Die Mitgliedschaft in diesem Verband ist für den DFK aber sehr wichtig. Welche Gründe es dafür genau gibt, weiß ich nicht.
Wird einem Verein allerdings nachgewiesen, dass dort kaum Sport betrieben wird, kann die Gemeinnützigkeit trotzdem aberkannt werden. Alles, was der Verein außerhalb der gemeinnützigen Ziele betreibt, wird außerhalb der Gemeinnützigkeit, wie ein anderes Unternehmen besteuert. Das kann ein Kiosk, der Campingplatz oder die Sauna sein.
Die Förderung der Freikörperkultur kann nicht aus Mitteln finanziert werden, die für gemeinnützige Zwecke reserviert sind. Davon könnte schon die Werbung für Freikörperkultur auf der Webseite oder in Faltblättern betroffen sein. Außerhalb der Gemeinnützigkeit ist es aber doch möglich und solange es um Sport geht wird das Erwähnen von Nacktheit sicher kein Problem für die Gemeinnützigkeit darstellen.

Bei der GNG geht es um das Thema Nacktheit, deren Akzeptanz und der Werbung dafür, es auszuprobieren. Ist wem der Unterschied jetzt klar geworden?

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Re: Mitgliedschaft im Verein GetNakedGermany

Beitrag von regenmacher » Mi 4. Okt 2023, 22:44

BOeinNackter hat geschrieben: In § 2,5 durfte noch stehen: Der Verein fördert die Freikörperkultur.
"Der Verein fördert den Breitensport ... nach den Regeln der Freikörperkultur" statt "Der Verein fördert die Freikörperkultur" - und die Finanzbehörde hätte bezüglich der Gemeinnützigkeit ihr OK gegeben.

BOeinNackter hat geschrieben:Auch der DFK hat keinen Hinweis auf FKK oder Naturismus in seiner Satzung stehen.
Das ist so nicht ganz richtig. Ich habe die Satzung des DFK nicht auswendig im Kopf, aber lese noch einmal den von dir zitierten Punkt 3a daraufhin durch.

In der von dir freundlicherweise zitierten, von den Finanzbehörden anerkannten Satzung heißt es :
"... Sport und Spiel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nackt auszuüben ..."
Das entspricht der im Vorpost gegebenen Formulierung " ... nach den Regeln der Freikörperkultur"

Bezüglich DOSB:
Der DOSB ist als Verband nicht maßgeblich, wenn es um die Erteilung der Gemeinnützigkeit an einen Verein/oder Verband geht, der Mitglied des DOSB ist. Maßgeblich ist allein die Satzung des jeweiligen Vereins und deren Wahrheit (d.h. es muss wirklich Sport betrieben werden. Die bloße Feststellung in der Satzung allein reicht also für sich noch nicht)
Die mehrfache Erwähnung des DOSB durch den DFK erklärt sich durch die Mitgliedschaft der DFK im DOSB, in dem er Mitglied "mit besonderen Aufgaben" ist. Die "besondere Aufgabe" - die den DFK von anderen BreitenSport-Verbänden unterscheidet und ihm sogar erst die Mitgliedschaft im DOSB ermöglicht - besteht im "(Breiten)Sport nach den Regeln der Freikörperkultur".

BOeinNackter hat geschrieben:Die Förderung der Freikörperkultur kann nicht aus Mitteln finanziert werden, die für gemeinnützige Zwecke reserviert sind.
Das ist nach derzeitiger Lage richtig. Daher ist es wichtig, Formulierungen wie "Der Verein fördert die Freikörperkultur" in der Zweckbestimmung des Vereins vorläufig noch zu vermeiden und statt dessen Formulierungen wie "Der Verein fördert den (Breiten)Sport nach den Regeln der Freikörperkultur" oder - wie in der von dir zitierten Satzung - Formulierungen wie "... Sport und Spiel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nackt auszuüben ..." zu verwenden.

.

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Re: Mitgliedschaft im Verein GetNakedGermany

Beitrag von Zett » Do 5. Okt 2023, 15:13

Deutschland bekommt wohl zunehmend Angst vor einfacher Nacktheit?!? Mit Pornos hat Deutschland weniger Probleme. Dass die auf Kinder einprasseln, sobald die ein Smartphone besitzen, scheint keinen zu stören.

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Re: Mitgliedschaft im Verein GetNakedGermany

Beitrag von BOeinNackter » Do 5. Okt 2023, 17:25

@Regenmacher

Tatsächlich habe ich den Satz übersehen. Er steht ja auch an einer Stelle, wo es um Sportanlagen geht. Immerhin wird auch das Wort "nackt" benutzt, was manche Naturist*innen nicht so mögen. Danke für den Hinweis.

Bleibt die Frage, ob das Eintreten für FKK, Naturismus oder öffentliche Nacktheit eigentlich für manche Vereine wichtige Anliegen sind. Aktivitäten auf diesem Gebiet müssen ja nicht gleich steuerrelevant sein. Tatsächlich wird nach meiner Beobachtung Sport als wichtigeres Problem gesehen, weil es dabei um die Gemeinnützigkeit geht.
Bei GNG ist die Sache klar.

 
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Re: Mitgliedschaft im Verein GetNakedGermany

Beitrag von CHICO » Do 5. Okt 2023, 17:42

Verträgt es sich eigentlich mit der Ehrlichkeit der beabsichtigten Vorhaben / Aktivitäten, steuerlicher Vorteile wegen ganz eigenartige Erklärungen in Satzungen zu schreiben? Einen „roten Kopf“ bekommt keiner mehr? Moral ist sehr biegsam, wenn es um das Geld geht!

Wann prüft die Steuerverwaltung satzungsgerechtes Verhalten?

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Re: Mitgliedschaft im Verein GetNakedGermany

Beitrag von Zett » Do 5. Okt 2023, 18:38

@CHICO
Du hast wirklich "echte" Probleme!

 
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Re: Mitgliedschaft im Verein GetNakedGermany

Beitrag von CHICO » Do 5. Okt 2023, 19:14

Ein sehr richtiger und wichtiger Satz von Regenmacher:

„Maßgeblich ist allein die Satzung des jeweiligen Vereins und deren Wahrheit (d.h. es muss wirklich Sport betrieben werden. Die bloße Feststellung in der Satzung allein reicht also für sich noch nicht)“

Er trifft exakt meine „leichten Warnungen“
vor der ggf. feststellbaren Beihilfe zur Abgaben- und Steuerhinterziehung bei den hier lesbaren Textvorschlägen zu „passenden“ Satzungen.

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Re: Mitgliedschaft im Verein GetNakedGermany

Beitrag von BOeinNackter » Do 5. Okt 2023, 21:11

Sicher sind Viele überrascht davon, welch geringe Rolle die Freikörperkultur in den Satzungen spielt. Ist es ncht schade, dass man es damals nicht hinbekommen hat, im DSB eine Sparte für nackten Sport zu gründen? Breiten- und Familiensport gibt es in vielen anderen Sportvereinen. Könnten eigentlich Vereine, die sich auf diese Art Sport beschränken Mitglieder im DFK werden?
Besonders der Begriff, Familiensport, wurde wohl zu einer Zeit gewählt, als man glaubte, die Vebindung von Nacktheit und Familie sei weniger verdächtig, unanständig zu sein.
So weit ich weiß, gab es damals auch Kritik an der Bindung der FKK an Sport und man fürchtete negative Folgen für die FKK.
Die GNG ist der Versuch, sich ohne Einschränkung für die Akzeptanz von Nacktheit zu engagieren. Das braucht Unterstützung von allen, die das wichtig und richtig finden. Kritik und Zweifel kommen sicher von der Mehrheit unserer Bevölkerung, darunter auch einigen Naturist*innen. Damit muss man leben, wenn man etwas in Bewegung setzen und verändern will. Menschen hängen an ihren Gewohnheiten.

 
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Re: Mitgliedschaft im Verein GetNakedGermany

Beitrag von Tim007 » Do 5. Okt 2023, 22:23

Zett hat geschrieben:Deutschland bekommt wohl zunehmend Angst vor einfacher Nacktheit?!? Mit Pornos hat Deutschland weniger Probleme. Dass die auf Kinder einprasseln, sobald die ein Smartphone besitzen, scheint keinen zu stören.


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