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Polizei wegen Nackten?

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Re: Polizei wegen Nackten?

Beitrag von riedfritz » So 10. Sep 2023, 10:07

der ganze Thread gehörte sowieso in "FKK und RECHT"

 
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Re: Polizei wegen Nackten?

Beitrag von Konrad R. » So 10. Sep 2023, 10:28

Neville hat geschrieben: So eindeutig ist die Rechtslage in Deutschland nicht. Sicherlich fehlt da einiges zur "Erregung öffentlichen Ärgernisses". Aber da haben die Gerichte auch schon unterschiedlich entschieden.

Bei Nackten an einem Badesee, insbesondere, wenn sie Abstand zu anderen Besuchern halten, wird der o.g. Tatbestand wohl kaum gerichtsfest erfüllt.

 
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Re: Polizei wegen Nackten?

Beitrag von Neville » So 10. Sep 2023, 14:01

@Konrad und @CHICO
Ich habe nie behauptet, dass ich das Ereignis von dem berichtet wurde als rechtswidrig einschätze. Aber allein Anhand des Textes von CHICO sieht man, wie kompliziert das ist. Die Urteile fallen Mal mehr in die eine und Mal in die andere Richtung. Insofern habe ich Verständnis, dass Polizist:innen hier auch unsicher sind. Leider steht nirgends in einem deutschen Gesetz, dass nackt baden erlaubt ist. Somit muss jeder einzelne Fall nach den herrschenden Umständen entschieden werden.
Polizeibeamte sind keine Richter:innen. Also werden die alles aufnehmen, was nicht eineindeutig rechtmäßig ist.

Und jetzt mal unabhängig davon, ob man sich sicher ist, dass es legal ist: wer von euch will deswegen vor Gericht geladen werden?

 
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Re: Polizei wegen Nackten?

Beitrag von CHICO » So 10. Sep 2023, 15:08

Gerichte sollten einen nicht schrecken; Freiheit muss manchmal vor Gericht erstritten werden.

Zur Orientierung:

Ralf Dahrendorf entwickelt in seinem Buch

Versuchungen der Unfreiheit

eine Tugendlehre der Freiheit.
Dort heißt es: Vier Kardinaltugenden müssen dem Liberalen immanent sein und von ihm immer wieder erarbeitet werden:

1. Die Fähigkeit, sich auch wenn man alleine bleibt, nicht vom eigenen Kurs abbringen zu lassen.
2. Die Bereitschaft, mit den Widersprüchen und Konflikten der menschlichen Welt zu leben.
3. Die Disziplin des engagierten Beobachters, der sich nicht vereinnahmen lässt.
4. Die leidenschaftliche Hingabe an die Vernunft als Instrument der Erkenntnis und des Handels.

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Re: Polizei wegen Nackten?

Beitrag von regenmacher » So 10. Sep 2023, 15:27

Neville hat geschrieben: Aber allein Anhand des Textes von CHICO sieht man, wie kompliziert das ist. Die Urteile fallen Mal mehr in die eine und Mal in die andere Richtung.
Du verwechselst zwei wesentlich voneinander unterschiedliche Dinge. Zum einen gib es den schweren Strafrechtsparagraphen "Erregung öffentlichen Ärgernisses", den du erwähnst und dann gibt es den §118 OWiG "Belästigung der Allgemeinheit" aus dem Ordnungsrecht, den CHICO meint. Der "Erregung öffentlichen Ärgernisses" ist - auch bezüglich des Strafmaßes (wobei man bei Ordnungswidrigkeiten bewusst nicht von Strafe sondern von Buße spricht) - eine ganz, ganz andere Hausnummer.
Das ein Gericht bezüglich Nackt am Strand/See/Fluss in den letzten 25 Jahren jemals auf den "Erregung öffentlichen Ärgernisses" aus dem schweren Sexualstrafrecht abgestellt hätte, wäre mir neu. Das heißt aber nicht, das es schon Berufungsurteile gegeben hat, die vorhergehende Entscheidungen von Ordnungsämtern (umgangssprachlich: "Knöllchen") wegen Belästigung der Allgemeinheit bestätigt haben.

Also: Bitte nicht "Erregung öffentlichen Ärgernisses" mit "Belästigung der Allgemeinheit" verwechseln. Obwohl es sehr ähnlich klingt liegen Welten dazwischen.

Neville hat geschrieben: Leider steht nirgends in einem deutschen Gesetz, dass nackt baden erlaubt ist.
Das wäre auch nicht wünschenswert, denn wenn man erst einmal damit anfangen würde, alles aufzuzählen, was erlaubt ist ... dann würde alles Papier der Welt nicht ausreichen, dies aufzuschreiben. ( Beispiel: Es ist erlaubt, ein Lied zu singen. Es ist erlaubt, ein Lied falsch zu singen. Es ist erlaubt, ein Lied fast richtig zu singen. ..... Es ist erlaubt, nach Hamburg zu fahren. Es ist erlaubt, über Bremen nach Hamburg zu fahren. .... Es ist erlaubt, ein blaues Hemd zu tragen. .... ..... ......

Neville hat geschrieben: Insofern habe ich Verständnis, dass Polizist:innen hier auch unsicher sind.
'Verständnis' ist immer gut. Es fällt hier sogar leicht, weil Polizisten in aller Regel alles möglichst umgehend an die bearbeitenden Behörden weitergeben. Sie werden sich auf das Anfertigen eines Protokolls beschränken,

Neville hat geschrieben: Und jetzt mal unabhängig davon, ob man sich sicher ist, dass es legal ist: wer von euch will deswegen vor Gericht geladen werden?
Zuerst liegt die Entscheidung über ein eventuelles Knöllchen (bedenkt: es handelt sich um Ordnungsrecht) bei den Verwaltungsmitarbeitern im Ordnungsamt. Erst wenn die sich für ein Knöllchen entscheiden und der Betroffene gegen die Verwaltungsentscheidung fristgerecht Einspruch erhebt, kann das Ordnungsamt (wenn es das will) die Sache an ein Gericht weitergeben. Das jemand deswegen vor Gericht geladen wird, dürfte extrem selten vorkommen, dann dazu müsste der Richter extra einen Termin anberaumen. Wenn es der Betroffene nicht anders will, dann wird das Gericht über die Bußgeldsache (noch einmal: das Knöllchen) am Schreibtisch - auch wegen Geringfügigkeit - ohne das eine Verhandlung anberaumt wird, entscheiden. (wie es vieltausendfach mit Knöllchen wegen "falschparken" geschieht)

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Re: Polizei wegen Nackten?

Beitrag von Konrad R. » So 10. Sep 2023, 16:24

Neville hat geschrieben:Und jetzt mal unabhängig davon, ob man sich sicher ist, dass es legal ist: wer von euch will deswegen vor Gericht geladen werden?

Das hilft weiter, wenn man mit seinem nackten Verhalten Recht bekommt. Da gab es ja schon einige interessante Urteile, die durchaus wegweisend in unserem Sinne sein können.

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Re: Polizei wegen Nackten?

Beitrag von HTJ » Mo 11. Sep 2023, 09:45

Das scheint die amerikanische (Un)Kultur zu sein, die zu uns herüberschwappt. Weil es gut dazu passt:
Letztens in der amerikanischen Zeichentrickserie Spongebob. Der Figur Sandy ( ein Eichhörnchen) wurde das Fell geklaut, und war also nackt. Sie hat sich auf die Suche gemacht nach den Dieb. Schließlich hat sie den Dieb gefunden. Zum Schluss kam dann noch die Polizei. Aber wen hat sie verhaftet? Nicht etwa den Dieb! Sondern Sandy, weil sie ja nackt war.
Es ist zwar nur eine Trickfilmserie, zeigt aber die amerikanische Prüderie. Nacktheit steht dort auf einer Stufe mit Mord und Totschlag.

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Re: Polizei wegen Nackten?

Beitrag von BOeinNackter » Mo 11. Sep 2023, 15:23

@ CHICO

Danke für das Zitat von diesem Herrn Dahrendorf über die Kardinaltugenden des Liberalen.
Es ist eine schöne Antithese zu der verbreiteten Auffassung, Naturist*innen sollten Andere nicht mit ihrer Nacktheit behelligen, womit sicherer Sichtschutz und die Ablehnung des Nacktwanderns begründet werden.

 
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Re: Polizei wegen Nackten?

Beitrag von CHICO » Mo 11. Sep 2023, 17:04

@BioeinNackter

An „diesem Herrn Dahrendorf“ kann man sich sehr beruhigend orientieren. Wikipedia sagt zu ihm:

Ralf Gustav Dahrendorf, Baron Dahrendorf, KBE, FBA, (* 1. Mai 1929 in Hamburg; † 17. Juni 2009 in Köln) war ein deutsch-britischer Soziologe, Publizist und Politiker (FDP). Er war Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, Mitglied des Deutschen Bundestages, parlamentarischer Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Mitglied der Europäischen Kommission, Direktor der London School of Economics and Political Science, Mitbegründer der Universität Konstanz und Mitglied des britischen House of Lords.

Ich bin ganz Ihrer Meinung, dass dieses häufige „Versteckspielen“ sogenannter Naturisten und deren fehlendes Selbstbewusstseins für wenig Verständnis von Liberalität steht.

 
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Re: Polizei wegen Nackten?

Beitrag von CHICO » Mo 11. Sep 2023, 17:11

Verzeihung es sollte heißen: BOeinNackter

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