Seite 1 von 1

Nacktwandern wird weiter publik gemacht

BeitragVerfasst: Mi 3. Aug 2022, 13:26
von Natursportfreund
Auf t-online-Nachrichten (Quelle dpa) wurde gestern wieder ein Artikel über das Nacktwandern publiziert. Das Medium hat eine große Reichweite. Inhaltlich sachlich dargestellt kann es helfen, dass Nacktwandern bekannter und akzeptierter wird - und in Einzelfällen zum Mitmachen animiert.

https://www.t-online.de/leben/reisen/re ... aubt-.html

Re: Nacktwandern wird weiter publik gemacht

BeitragVerfasst: Mi 3. Aug 2022, 13:34
von NackteBohne
Danke fürs Verlinken.
Wer heute noch wegen OWiG Paragraf 118 belangt wird, hat mutmaßlich irgendetwas falsch gemacht

Re: Nacktwandern wird weiter publik gemacht

BeitragVerfasst: Mi 3. Aug 2022, 13:37
von Fkkfranke
Interessante Artikel. Ich bin selbst dem nächste Zeit am rätzsee und mache eine nacktwandern um den See.

Re: Nacktwandern wird weiter publik gemacht

BeitragVerfasst: Mi 3. Aug 2022, 13:55
von hajo
Dabei enthält der t-online Text wieder einmal eine falsche Darstellung:
Die "Belästigung der Allgemeinheit" ist eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldstrafe nach sich ziehen kann.
Eine Ordnungswidrigkeit zieht de jure NIE eine Strafe nach sich. Denn sie ist keine Straftat im juristischen Sinn. Während Straftaten verfolgt werden müssen, obliegt die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit der zuständigen Behörde, die i.d.R. nicht selbstständig tätig wird.
Die Staatsanwaltschaft wird - im Gegensatz zur Straftat - nicht eingeschaltet.
Falls die Behörde eine Verfolgung der Ordnungswidrigkeit für angemessen hält, erfolgt ein Bußgeld, keine Strafe (Strafzahlung)!