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Nackt Joggen?

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Re: Nackt Joggen?

Beitrag von Konrad R. » Fr 26. Jan 2024, 12:50

CHICO hat geschrieben:@ Konrad

Bitte beachten: Artikel 2 GG sagt nicht, dass man überall nackt sein darf.

Richtig! Und wer bestimmt nun, wo man nackt sein darf und wo nicht?

 
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Re: Nackt Joggen?

Beitrag von CHICO » Fr 26. Jan 2024, 13:26

Ein jeder muss für sich einschätzen, wo er und wie nackt sein darf und sollte in etwa die Rechtslage kennen. Also Gesetze, die die freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Art. 2 eingrenzen. Wer sich mit seiner Einschätzung vertut, findet ggf. Widerstand durch Polizei und Ordnungsamt. Die dann unterschiedlichen Standpunkte landen ggf. bei einem Gericht und das entscheidet – häufig gemäß OWiG § 118 - was es für rechtmäßig hält.

 
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Re: Nackt Joggen?

Beitrag von Konrad R. » Fr 26. Jan 2024, 13:35

CHICO hat geschrieben:...sollte in etwa die Rechtslage kennen. Also Gesetze, die die freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Art. 2 eingrenzen....Die dann unterschiedlichen Standpunkte landen ggf. bei einem Gericht und das entscheidet – häufig gemäß OWiG § 118 - was es für rechtmäßig hält.

Ergo ist der Verweis auf das GG nicht hilfreich. Nichts anders wollte ich zum Ausdruck bringen. Diesem Beitrag von Dir stimme ich zu.

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Re: Nackt Joggen?

Beitrag von ynda » Fr 26. Jan 2024, 13:49

Konrad R. hat geschrieben:Sorry, das GG ist und bleibt kein Freibrief
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 38271.html

Schlechtes Beispiel, der Mann war zugleich weg sexuellen Handlungen an 3 Jungens, also sexuelle Handlungen
an Minderjährigen angklagt.
Am BGH ging es dann um einen Einspruch an einem Urteil.
Da greift natürlich das Grundgesetz nicht, da die Fälle: Nacktheit in der Öffentlichkeit (innerhalb der Stadt) und
Missbrauch offensichtlich irgendwie zusammen hingen.
Aber man müsste es im einzelnen genauer lesen. ;)

 
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Re: Nackt Joggen?

Beitrag von CHICO » Fr 26. Jan 2024, 14:01

Das halte ich für falsch: "Ergo ist der Verweis auf das GG nicht hilfreich." Nacktheit i. ö. Raum wahrzunehmen, gehört zur freien Enfaltung der Persönlichkeit - Art. 2 GG.

Elementar in unserer freiheitlichen Gesellschaft ist es, dass allles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Nacktheit i. ö. Raum ist nicht verboten. Dieser Allgemeinplatz findet sich eleganter formuliert im Art. 2 Wer Nacktheit i. ö. Raum diskriminieren will, mus eigene Rechtsansprüche erfolgreich vor Gericht geltend machen.

Ich habe vor dem Amtsgericht in Lahnstein erfolgreich Ordnungsamt und Polizei schlecht aussehen lassen können. Man meinte bei den Behörden, mir das nackte Wandern vebieten zu können. Das Gericht hat "nein" gesagt.

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Re: Nackt Joggen?

Beitrag von Zett » Sa 27. Jan 2024, 12:13

Nudehiker hat geschrieben:"Art 2. (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich."

das sich für mich daraus (GG Art. 2) ableitende Recht auf nackte Wanderungen in passendem Umfeld nehme ich sehr bewusst wahr. Auf eine solche Rechtsposition sollte man nicht ängstlich verzichten und diese ggf. freundlich erläutern.


So schwer es uns auch fallen mag, man kann dieses "Sittengesetz" nicht einfach unter den Teppich kehren. Solange es kein allgemeines Grundrecht auf einfache (nicht in sexuellem Kontext stehende) Nacktheit (siehe meine Petition) gibt, wird Nacktheit immer mit dem Sittengesetz tangieren, sobald eine gewisse Nähe zu belebten Gegenden erreicht ist. Und hier ist viel Auslegungsspielraum. Was für den einen "passendes Umfeld" ist, ist für den anderen, z.B. Behördenmitarbeiter oder Richter, keinesfalls ein "passendes Umfeld". Mir gegenüber hat mal einer geprahlt, dass seine Gruppe mit den Rädern direkt an einem voll besetzen Biegarten nackt vorbeigeradelt sind. War wohl für ihn immer noch "passendes Umfeld".
Es gibt zur Zeit einfach kein - auch kein abgeleitetes - allgemeines (überall geltendes) Recht auf Nacktheit! Es gibt nur eine Duldung unter bestimmten Voraussetzungen an bestimmten Orten. Da kann man noch so lange und noch so oft anderes predigen, so ist die Rechtslage. Das Nacktwandern/Nacktjoggen/Nacktradeln in "ausreichend" abgelener Gegend wird offensichtlich kaum bis nie als Verstoß gegen das Sittengesetz (= Ordnungswidrigkeit gemäß § 118 OWiG) geahntet. Gut so!

Wenn man einen neuen/anderen Begriff für den unsinnigen Begriff »Freikörperkultur« (von unbekannt verstümmelter Begriff aus Adolf Kochs Begriff, der im Gegensatz zur bekleideten Körperkultur seiner Zeit, so genannten »freien Körperkultur« - also frei von Kleidung) möchte - wo ich auch dafür bin -, wäre der ursprüngliche Begriff (1906 mit gleichnamigen Buch von Dr. phil. Heinrich Pudor, eingeführte und bis in die Nazizeit amtliche) »Nacktkultur« ausreichend und sinnvoll, ein Begriff »Nacktkörperkultur« ist unnötig lang. Was außer dem Körper soll denn die Nacktheit in diesem Fall sonst betreffen?

 
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Re: Nackt Joggen?

Beitrag von riedfritz » Sa 27. Jan 2024, 12:24

Da greift natürlich das Grundgesetz nicht, da die Fälle: Nacktheit in der Öffentlichkeit (innerhalb der Stadt) und
Missbrauch offensichtlich irgendwie zusammen hingen.
@ ynda: Auch hier greift das Grundgesetz, denn das Recht auf "Unversehrtheit der Person" ist in diesem Falle betroffen und deshalb greift nicht der § 2 des GG sondern es wird ein Fall des Strafrechts (nicht einmal des OWiG).

Man kann eben nicht alle Fälle, wo einer nackt herumläuft, nur mit dem Recht auf Nacktheit beurteilen, so wie CHICO es uns weismachen will!

 
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Re: Nackt Joggen?

Beitrag von CHICO » Sa 27. Jan 2024, 15:40

@riedfritz sollte nicht seine Leseschwäche hier unter Beweis stellen, in dem er behauptet:
„[i]Man kann eben nicht alle Fälle, wo einer nackt herumläuft, nur mit dem Recht auf Nacktheit beurteilen, so wie CHICO es uns weismachen will!

Bitte den Nachweis erbringen, wo ich je behauptet habe, es gebe ein „Recht auf Nacktheit“ in dieser allgemeinen Form, wie es von @riedfritz formuliert wurde. Wenn das nicht gelingt, bitte zum Arzt gehen und sich Medizin gegen Leseschwäche verschreiben lassen! Alternativ: Zwei Jahre hier im Forum die Klappe halten; also nicht schreiben!

 
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Re: Nackt Joggen?

Beitrag von Konrad R. » Sa 27. Jan 2024, 18:19

Zett hat geschrieben:Es gibt zur Zeit einfach kein - auch kein abgeleitetes - allgemeines (überall geltendes) Recht auf Nacktheit!

Wie ist "überall geltend" zu verstehen?

 
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Re: Nackt Joggen?

Beitrag von CHICO » Sa 27. Jan 2024, 18:51

@Konrad, ist das so schwer zu begreifen? Also, Selbsttest: Gehen Sie bitte heute Abend gegen 20:00 nackt an die Kasse der Frankfurter Oper, weil Sie gerne die kommende Aufführung sehen wollen. Notieren Sie dann, was man Ihnen sagt. Das ist eine der vielen möglichen Antworten darauf, dass es kein überall geltendes Recht auf Nackheit gibt!!!!!!!!!

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