"Eine Berlinerin sonnt sich oben ohne am Wasserspielplatz und wird rausgeworfen. (...)
Demnach habe das Sicherheitspersonal auf Grundlage des Paragrafen 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes gehandelt. Dieser bezeichnet eine „grob ungehörige Handlung“, die geeignet sei, „die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen“. "
Das bedeutet, Drogenhandel ist in Berlin weder grob ungehörig noch geeignet, die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen - im Görlitzer Park ist er von den Behörden de facto erlaubt - aber nackte Frauenoberkörper schon.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/poli ... 84380.html
"Doch die Reaktion des Bezirksamtes zeigt, wo das eigentliche Problem liegt: Warum gelten für Frauen andere Regeln als für Männer? "
Gute Idee, die Ideologien der Spießer und der Feminazis gegeneinander auszuspielen.