guenni hat geschrieben:bitte genau lesen:
"bei der Berechnung des Nettogehaltes, nach dem sich die Höhe des Arbeitslosengeldes bestimmt, einen Kirchensteuerhebesatz zu berücksichtigen"
der abzug ist fiktiv, es fließt kein geld.
ich schrieb dir dieses in einer pn, da dieses thema nicht hierher gehört.
Ach günni, wenn ich dir auf die PM geantwortet hätte
Wäre es am Thema vorbei.
Auch wenn kein Geld fließt würde ich es begrüßen wenn der Staat sich davon verabschieden würde für die Kirche Geld einzutreiben
Das ist Weltweit einmalig.
Also Tschüß dazu