Seelöwe hat geschrieben:Zett hat geschrieben:Dummheiit.
Eben...Gegen welches Volk soll ich denn gehetzt haben?
Gegen das ostdeutsche, das westdeutsche oder das gesamtdeutsche?
Aha! Komische Interpretation des Begriffs „Volksverhetzung“ als Hetzen GEGEN ein Volk.
Konkret: Du hast -wenn auch dilettantisch- versucht gegen Ausländer zu hetzen. Das reicht... siehe §130 StGB!
Grüße vom Seelöwen, der überlegt, ob das hier nicht besser Sache für die Staatsanwaltschaft ist
PS: Ich lasse es noch mal unter Dummheiit laufen
Du solltest lieber überlegen, ob Du nicht vielleicht eine Sache für den Psychiater bist. Möchtest mich - kommt schon recht krankhaft rüber - unbedingt in schlechtes Licht rücken.
Kannst aber keinen Text zitieren, worin Du eine Hetze gegen Ausländer deuten willst. Immer nur pauschales Gehetze gegen mich - ist einfach krankhaft. Ich weiß nicht, ob man DAS einfach unter Dummheit laufen lassen kann.