Diese deine Meinung halte ich für einen Irrtum. Denn durch das gemeinschaftliche Duschen zu einem bestimmten Anlass, dann auch noch nach Geschlechtern getrennt, hat keinen Einfluss auf das Schamempfinden generell. Sonst müsste ja jeder, der sich vor einem Arzt ausziehen muss, ebenfalls sein Schamgefühl verlieren. So einfach darfst du dir diese Betrachtung nicht machen. Zum Schamgefühl gehört immer ein Verstoß dazu, welches als schuldhaft erlebt wird.Ich bin eben der Meinung daß die von mir genannten Beispiele schon Einfluß auf die allgemeine Einstellung zu Nacktheit haben.
Es soll auch heute noch Menschen geben, die sich ihrem Partner gegenüber auch nicht unbekleidet zeigen. Du hast zwar in deiner Bemerkung schon diese Einschränkung eingebunden, aber anders gewichtet. Dieses zeigt jedoch schon, wie differenziert man das Thema der Scham betrachten muss und einfache Feststellungen nicht möglich sind.Die einzige Ausnahme: Viele Menschen haben kein Problem damit sich ihren Partner nackt zu zeigen, aber keinen fremden Menschen.
Eule hat geschrieben:@ HTJ
Diese deine Meinung halte ich für einen Irrtum. Denn durch das gemeinschaftliche Duschen zu einem bestimmten Anlass, dann auch noch nach Geschlechtern getrennt, hat keinen Einfluss auf das Schamempfinden generell. Sonst müsste ja jeder, der sich vor einem Arzt ausziehen muss, ebenfalls sein Schamgefühl verlieren. So einfach darfst du dir diese Betrachtung nicht machen. Zum Schamgefühl gehört immer ein Verstoß dazu, welches als schuldhaft erlebt wird.
Schon lange gilt hier die "Arbeitsstättenverordnung" darin steht ganz klar, daß in Betrieben in denen unter staubigen und schmutzigen Bedingungen gearbeitet wird, Duschen vorhanden sein müssen. Genau das wurde hier schon gesshrieben, ist aber wohl von dir nicht wahrgenommen worden.
Campingliesel hat geschrieben:
Ich habe das sehr wohl gelesen. Und ich glaube auch, daß das in einer Arbeitsstätenverordnung drinsteht. Aber in der Praxis wird sich eben sehr oft nicht dran gehalten.
guenni hat geschrieben:Campingliesel hat geschrieben:
Ich habe das sehr wohl gelesen. Und ich glaube auch, daß das in einer Arbeitsstätenverordnung drinsteht. Aber in der Praxis wird sich eben sehr oft nicht dran gehalten.
wie kommst du zu dieser behauptung? auf die einhaltung achtet allein schon der betriebsrat. was hat deine dauerndee skepsis dazu mit dem thread hier zu tun?
und nochmal:
deine erfahrung wird hier nicht in frage gestellt, aber deine schlüsse daraus zeigen oft, dass du über deinen tellerrand nicht hinausdenkst.
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