Campingliesel hat geschrieben:Zett hat geschrieben:Campingliesel hat geschrieben:einfach wegen Nacktheit in der Öffentlichkeit.
Sicherlich nicht! Es dürfte wegen §118 OWiG »Belästigung der Allgemeinheit« gewesen sein. Da liegt juristisch ein großer Unterschied, auch wenn Du ihn sicherlich nicht sehen wirst/willst.
Nacktheit wird umso eher als »Belästigung der Allgemeinheit« gewertet, je sicherer mit Begegnungen mit Bekleideten zu rechnen ist, besonders wenn nur "Spaß" und keine Weltanschauung dahintersteht (wie Naturismus oder Freikörperkultur) - und wer dies gegenüber den Behörden nicht einsieht, der wird dann wohl richterlich mit Nachdruck darauf hingewiesen, indem er als "Mindesbekleidung" zum permanenten Tragen eines "Lendenschurzes" verurteilt wird. Das geschieht den Leuten, die unbedingt mit dem Kopf durch die Wand wollen.
So ein Blödsinn! Du wieder mit deiner Weltanschauung! Belästigt hat er mit Sicherheit niemanden. Und die Leute interessiert das überhaupt nicht, welche Weltanschauung er hat oder ob er das nur zum Spaß macht. Oder wirst du jedesmal gefragt, wenn du daherkommst, ob du das zum Spaß machst oder wegen einer Weltanschauung?
Außerdem hat er eine bestimmte Weltanschauung, nur eben eine andere als Deine. oder meine.
Auf diesen Deinen Beitrag gehe ich nicht ein. Er geht, wie man sieht, völlig an dem von mir geschriebenen Inhalt vorbei.
Es bleibt der juristische Fakt, dass man beim "schönen nackten Erlebnis" vor allem mit dem §118 OWiG in Konflikt kommen kann. Dagegen hilft vor allem gutes Benehmen mit viel Rücksicht auf die Bekleideten, wenig "Spaß" und möglichst eine erkennbare sportliche oder zumindest erholerische Ambition. Das Argument, man schade doch niemandem, ist eher schädlich, ein Bekenntnis zum Naturismus, besser noch zur klassischen, gesundheitsorientierten Freikörperkultur, hilft dagegen, einen klaren Standpunkt erkennbar zu machen, gegenüber Bekleideten, gegenüber Orndungshütern und gegenüber Richtern.