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Was FKK ist und nicht ist

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Re: Was FKK ist und nicht ist

Beitrag von Campingliesel » Sa 24. Feb 2024, 15:20

Konrad R. hat geschrieben:
Campingliesel hat geschrieben:Wissenschaft gibt es sicher für viele Bereiche, aber eben nicht für die FKK.

Wie ich schon schrieb, hast Du mangels Studium keine Ahnung, was Wissenschaft ist. Alles in unserer Welt und was Menschen machen oder auch nicht, kann Gegenstand von Wissenschaft sein. Auch über die FKK wurde bekanntlich schon reichlich geforscht.


Es mag sein, daß es Psychologen gibt, die sich mit dem Phänomen FKK beschäftigt haben. Aber es ist keine Wissenschaft nötig, um auf einen FKK-Platz zu gehen und dort eben einfach FKKler zu sein. Keiner muß da eine Prüfung ablegen oder ein Zeugnis vorweisen. Man muß sich nur an die Regeln halten und wissen, worum es geht und was nicht dazu gehört. Und das kapieren die meisten schon nach wenigen Tagen. Heute brauchen vielleicht einige länger dazu als früher, weil es eben leider auch so manche falsche und schlechte Beispiele gibt, die sich auch fälschlicherweise FKK nennen. Früher gab es nur eine konkrete Linie und alle konnten sich daran halten und orientieren, auch pubertierende Jugendliche. Und über Dinge, die es nicht gibt, muß man auch nicht diskutieren oder sich zwischen So oder So entscheiden.

 
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Re: Was FKK ist und nicht ist

Beitrag von Konrad R. » Sa 24. Feb 2024, 15:41

Campingliesel hat geschrieben:Aber es ist keine Wissenschaft nötig, um auf einen FKK-Platz zu gehen und dort eben einfach FKKler zu sein.

Das hat auch niemand behauptet und deshalb hättest Du Dir den restlichen Sermon schenken können.
Es ist auch keine Wissenschaft nötig, um zu essen oder zu laufen, Sex zu haben und vieles mehr.

 
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Re: Was FKK ist und nicht ist

Beitrag von Eule » Sa 24. Feb 2024, 19:27

@ Zett
Die Begriffe Körperkult und -kultur bringe ich nicht durcheinander. Mir ist es auch deutlich, dass du den Begriff Körperkultur in einem besonderen Aspekt betonst, nämlich der körperlichen und seelischen Gesundheit.

Die DDR-Regierung hat das FKK-Verbot deswegen freigegeben, weil einige Personen, die als ideologische Vorbilder geführt wurden, sich für die FKK einsetzten und diese mit weiteren Personen mutig ertrotzten.
Es ist doch nun ausreichend durchgekaut worden: Durch das Gebot im Art. 2 GG zur Einhaltung des Sittengesetzes gibt es sehr wohl eine Rechtsvorschrift zum Verbot von Nacktheit in der Öffentlichkeit, allein mit der Ausnahme der Duldung in abgelegenen Bereichen.
Nein, hier irrst du. Beim Sittengesetz handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, welcher sich mit der Zeit und ggf. mit dem Ort, verändert. Beim Sittengesetz handelt es sich auch nicht um ein geschriebenes Gesetz.

Zett, du willst ein Verhalten, welches kulturell entwickelt und bestimmt ist, durch eine Grundrechtsnorm verändern, ohne die kulturelle Situation hierbei zu berücksichtigen. Das Recht ist nicht dazu da, kulturelle Begriffe zu verfestigen oder aufzulösen. Die Grundrechte sind Rechtsnormen, die über allen kulturellen Gegebenheiten stehen und ein Rechtsgut als solches schützen. Dein Anliegen in eine juristisch passende Norm zu fassen ist schwieriger, als du dir dieses vorzustellen vermagst.

Zett, ich bin politisch tätig und kenne die Möglichkeiten und Grenzen des politischen Handelns. Ich muss also in keiner Partei nachfragen, ob von dort eine Unterstützung deines Vorhabens organisierbar sei. Du wirst dich bei dir in deinem Umfeld sicher schon erkundigt haben und von dort die gleiche Antwort erhalten haben, die ich dir hier gebe. In der Politik und hier insbesondere der Gesellschaftspolitik ist vieles möglich, aber nicht alles.

@ Campingliesel
Du musst uns hier nicht immer wieder beweisen, dass du keinen Schimmer davon hast, wer von der Wissenschaft und welche wissenschaftliche Disziplin sich mit Fragen der FKK beschäftigt. Auch kannst du dir nicht vorstellen, was mit den entsprechenden Ergebnissen gemacht wird und wofür diese dienen können. Da für dich nur das Offensichtliche vorstellbar ist und die Grenzen deines Vorstellungsraumes umfasst, wirst du die Frage mit der Wissenschaft nicht ergründen können.

@ Konrad R.
[B]Campingliesel hat geschrieben:[B]
Aber es ist keine Wissenschaft nötig, um auf einen FKK-Platz zu gehen und dort eben einfach FKKler zu sein.
Das hat auch niemand behauptet und deshalb hättest Du Dir den restlichen Sermon schenken können. Es ist auch keine Wissenschaft nötig, um zu essen oder zu laufen, Sex zu haben und vieles mehr.
Glaubst du wirklich, dass CL dieses versteht?

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Re: Was FKK ist und nicht ist

Beitrag von Zett » Sa 24. Feb 2024, 19:58

@Eule
Du hast an einem Platz im Text, wo allein der Begriff »Körperkultur« Sinn macht, von "Kult" geschrieben. Deiner schlechten Erinnerung nachhelfend: »Re: Was FKK ist und nicht ist; Beitrag von Eule; Fr 23. Feb 2024, 21:32«: "Der Begriff des Körperkultes ist ein sehr umfassender Begriff und bis auf wenigen Ausnahmen im Begriff der FKK enthalten." (Hervorhebung von mir) Es war nie vorher die Rede von »Körperkult«.
Dass Du offensichtlich überhaupt nichts mit dem Begriff »Körperkultur« anfangen kannst, zeigt Deine Belehrung gegen mich:
Eule hat geschrieben: Mir ist es auch deutlich, dass du den Begriff Körperkultur in einem besonderen Aspekt betonst, nämlich der körperlichen und seelischen Gesundheit.
Das ist inhaltich schon mal völlig falsch, weil es nicht dem entspricht, was ich geschrieben habe.
Ich hatte die Quelle angegeben, wo man die Bedeutung von »Körperkultur« nachlesen kann. Dies hast Du a) völlig ignoriert, indem Du behauptest ich würde den Begriff »Körperkultur« in einem "besonderen Aspekt" betonen. Nein, ich betone nichts besonders, sondern habe einfach die gängige, nachzulesende Bedeutung wiedergegeben. Und b) hast Du es nicht nötig - was an der Stelle, besonders aufgrund Deiner Kritik an der von mir wiedergegebenen Bedeutung des Begriffs »Körperkultur« -, Deine, offensichtlich völlig anders ausgelegte Vorstellung zu diesem Begriff zu äußern. Das ist zwar rhetorisch geschickt, sich in Schweigen zu hüllen, wo man keine Ahnung hat - aber nicht, nachdem Du mich völlig unberechtigt kritisierst (siehe oben).

Du wirfst mir vor, ich würde mich irren. Und zwar, weil es sich beim Sittengesetz um einen "unbestimmten Rechtsbegriff" handele - was ich nie abgestritten habe. Und weil es kein geschriebenes Gesetz sei. Auch das hab ich nie in Zweifel gezogen. Was soll dieses rhetorische Kampfspiel? Oder bist Du völlig verwirrt?

Das Herumgeeier mit dem Sittengesetz und dem OWiG 118 ist doch ganz einfach zu klären. So wie ich es schon mehr als mehrfach geschrieben habe: Wer meint, es gäbe kein Verbot für Nacktheit in der Öffentlichkeit (wobei Nacktheit nur an abgelegenen Orten geduldet wird), der mache doch bitte die Probe und gehe nackt in die belebte Innenstadt, am besten zu einem Spielplatz. Wenn dann herbeigerufene Ordnungshüter kein Bußgeld oder wenigstens einen Platzverweis aussprechen, bin ich bekehrt und sage auch, dass es kein Verbot für Nacktheit in der Öffentlichkeit gibt. Vorher aber nicht, weil es nicht so ist!

 
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Re: Was FKK ist und nicht ist

Beitrag von CarpeDiem44 » Sa 24. Feb 2024, 21:42

Zett hat geschrieben:@Eule Oder bist Du völlig verwirrt?


Ich glaube, dass hier Einige ziemlich verwirrt sind ;-).

 
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Re: Was FKK ist und nicht ist

Beitrag von Campingliesel » Sa 24. Feb 2024, 23:06

CarpeDiem44 hat geschrieben:
Zett hat geschrieben:@Eule Oder bist Du völlig verwirrt?


Ich glaube, dass hier Einige ziemlich verwirrt sind ;-).


Schon deswegen sagen mir viele Leute auf FKK-Plätzen, denen ich von diesem Forum erzähle, daß sie deswegen davon nichts wissen wollen, weil es zu viele Irre hier gibt. Eiinige Quatschköpfe, die zwar kaum Ahnung von der FKK haben, aber sich als Wissenschaftler aufspielen wollen, sind die Schlimmsten. Da genügt es schon, das zu erkennen, wenn man nur als Gast mitliest.

Und wenn du mich nun fragst, warum ich dann überhaupt hier bin, dann sage ich Dir, daß wenigstens eine mal Tageles reden muß und den Mitlesern die Augen öffnet. Aber ich bin ja Gott sei Dank nicht die Einzige her, die noch weiß, was FKK ist. Und ich schreibe eben nicht für diese begriffsstutzigen Wissenschaftler, sondern für die anderen normalen FKKler oder die es werden wollen. Und die dazu bestimmt keine Studienweisheiten von Eule & Co brauchen. Das begreift schon jedes Kind, dessen Eltern ihm ein gutes Vorbild sind. Learning by Doing ist das Motto.

 
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Re: Was FKK ist und nicht ist

Beitrag von Eule » Mo 26. Feb 2024, 01:21

@ Zett
Ich kann mir gut vorstellen, dass du sehr enttäuscht darüber bist, dass ich deiner Intention bezüglich der Grundrechtsergänzung nicht bedenkenlos beitrete. Deinen Ausführungen bezüglich des Körperkultes habe ich doch nicht widersprochen, nur deiner Bewertung, dass diese in der FKK nicht vorhanden sei. Auch wenn ich sage, dass du einen Aspekt der Körperlichkeit innerhalb der FKK betonst, so ist dieses doch keine Geringschätzung deiner Ansichten. Dir liegt der gesundheitliche Aspekt, welches auch ein Anliegen von Adolf Koch war, sehr am Herzen. Dieses ist doch gut so und sehr ehrenhaft.

Von mir, der in einem wissen Maßstab juristisch vorgebildet ist, kannst und musst du erwarten, dass ich eine rechtlich einwandfreie Antwort gebe und mich nicht an dem orientieren kann und darf, was so in der allgemeinen Bevölkerung gedacht wird. Wenn ich sage, dass ich den Eindruck habe, dass dir die Bedeutung eines „unbestimmten Rechtsbegriffes“ nicht bekannt sei kommt daher, dass du mit dem Hinweis auf das Sittengesetz entweder nichts anzufangen weißt oder es als eine feste gesetzliche Norm betrachtest. Auch dieser Satz von dir:
Das Herumgeeier mit dem Sittengesetz und dem OWiG 118 ist doch ganz einfach zu klären.
betrachte ich als einen Beleg zu meinem Eindruck. Das Sittengesetz ist nicht fixiert und unterliegt einem ständigen Wandel. Was gestern als ein Verstoß betrachtet wurde kann heute toleriert werden und morgen dem Sittengesetz entsprechen. Also, ein Verstoß gegen das Sittengesetz muss ein jedes Mal begründet werden. Und diese Begründung und Bewertung kann von Ort zu Ort unterschiedlich ausfallen.

Der § 118 OWiG Abs. 1 ist ein sehr problematischer Paragraph. Denn du hangelst dich dort von einem unbestimmten Rechtsbegriff zum nächsten. Er lautet:
Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
Die erste Bedingung lautet, Ordnungswidrig sind nur die Handlungen, die grob ungehörig sind. Wann ist eine Handlung ungehörig? Wo ist dieses eindeutig definiert? Was unterscheidet eine ungehörige Handlung von einer grob ungehörigen? Nun hoffe ich, dass du hier schon merkst, dass diese Frage nicht so einfach zu beantworten ist. Jetzt kommt die zweite Bedingung dazu, die aus drei Teilen besteht, von denen mindestens eine erfüllt sein muss. Diese grob ungehörige Handlung muss dazu geeignet sein, die Allgemeinheit zu belästigen, zu gefährden oder die öffentliche Ordnung zu gefährden. Ab wann kann man davon ausgehen, dass eine grob ungehörige Handlung die Allgemeinheit belästigt? Also die Beschwerden von Einzelpersonen können diese Belästigung für die Allgemeinheit sicher nicht begründen. Was muss erfüllt und gerichtsfest nachweisbar sein, um diese Belästigung der Allgemeinheit begründen zu können? Die gleiche Frage stellt sich beim Problem der Gefährdung der Allgemeinheit. Auch diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Ebenso problematisch ist die Frage nach der Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung. Bedenke bitte, hier darf es nicht eine Handlung sein, die mit einer Strafe bewehrt/belegt ist.

Wenn du oder/und andere User hier von diesen meinen Ausführungen verwirrst bist/sind, so muss mich dieses nicht wundern. Zeigt es doch nur, dass diese Personen keine Kenntnis vom Umgang mit juristischen Fragen haben. Ich wäre ja auch ebenso verwirrt, wenn ich nicht eine gewisse juristische Ausbildung erhalten hätte. Auf die Meinungsäußerungen von CL brauchst du nichts zu geben. Wenn sie meint „Tageles reden“ zu müssen, „und den Mitlesern die Augen“ zu öffnen, dann unterliegt sei einer enormen Selbstüberschätzung. Denn von ihr kommt in der Regel nur dummes Geschwätz und Behauptungen, die sie nicht zu belegen vermag. Denn die Kompetenz, auf die sie sich beruft, fußt auf ein unermessliches Unwissen.

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Re: Was FKK ist und nicht ist

Beitrag von Zett » Mo 26. Feb 2024, 10:15

@Eule
Nicht ich bin verwirrt über Deine Äußerungen, sondern ich sehe in Deinen Äußerungen Deine Verwirrtheit. Möglicherweise erkennst Du den Unterschied.

 
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Re: Was FKK ist und nicht ist

Beitrag von nacktwolf62 » Mo 15. Apr 2024, 21:35

Liebe FKK-Freunde

was FKK ist? Ist doch klar! Die Abkürtzung von "Fürs KaffeKässle", wenn man Trinkgeld gibt. Man erntet da immer ein freundliches
Lächeln und fragende Blicke.

Gruß

Wolfgang aus Göppingen

 
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Re: Was FKK ist und nicht ist

Beitrag von CarpeDiem44 » Mi 17. Apr 2024, 07:19

Eule hat geschrieben:@ Zett
Ich wäre ja auch ebenso verwirrt, wenn ich nicht eine gewisse juristische Ausbildung erhalten hätte. Auf die Meinungsäußerungen von CL brauchst du nichts zu geben. Wenn sie meint „Tageles reden“ zu müssen, „und den Mitlesern die Augen“ zu öffnen, dann unterliegt sei einer enormen Selbstüberschätzung. Denn von ihr kommt in der Regel nur dummes Geschwätz


Gibt es eigentlich irgendwas, in dem Du nicht eine gewisse Ausbildung erhalten hast ? Vielleicht deutsche Sprache ? Denn was da von Dir kommt, ist wirklich ziemlich einfallslos, selbst was Beleidigungen anbelangt …

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