Friedjof hat geschrieben:Der Vergleich mit der Hautfarbe geht ja nun völlig in die Hose. Für seine Hautfarbe kann schließlich keiner was.
Das spielt keine Rolle, denn sowohl der Gepiercte als auch der mit anderer Hautfarbe werden allein wegen ihres
Aussehens diskriminiert.
ostfriesenpaar hat geschrieben:Doch wer sich selbst verstümmelt und das offen zur Schau stellt, sollte auch mit den Konsequenzen bezüglich der Ablehnung von einem (Groß)Teil der Gesellschaft, umgehen können.
Es ist bekannt, dass gepiercte Ohren samt Ringen, wie fast jede Frau sie trägt, auch auf FKK-Geländen toleriert werden. Es geht also gar nicht um „Selbstverstümmelung“, sondern allein um die Körperteile, an denen diese „Selbstverstümmelungen“ und Ringe angebracht sind.
Puistola hat geschrieben:Irgendwelche Ringlein in irgendwelchen
Körperteilen kommen schon mal vor bei Mitwanderern. Na und?
Das frage ich auch: Na und?
Aber es gibt hier Zeitgenossen, die das abscheulich finden und das mit Argumenten verteidigen, die man von Leuten kennt, die einen Menschen mit schwarzer Hautfarbe eben wegen seiner schwarzen Hautfarbe schief ansehen oder im Vorbeigehen manchmal abfällige Bemerkungen fallen lassen. Ähnliche Bemerkungen kannst du oben im Thread lesen.
Fkk-Igel hat geschrieben:Aria hat geschrieben:Da will ich mal Klartext reden: Die FKK betreibt eine Minderheit, die in ihrer Geschichte oft Ausgrenzung und Intoleranz erfahren hat. Und hier erleben wir, wie diese Minderheit eine andere Minderheit aus ihrer Mitte ausgrenzen bzw. nicht tolerieren will …
und wo ist das Problem dabei, außer (d)einem moralischen

, man dürfe anderen nicht tun, was einem selbst nicht getan werden möge
Genau – du hast es erfasst.
Es gibt ein aktuelles Beispiel: Russlanddeutsche, selbst eine Minderheit in Deutschland, protestieren gegen aktuelle Zuwanderung stärker als die übrigen Deutschen. Es ist, als ob sie damit sagen wollen: Wir sind deutscher als die hier geborenen Deutschen.
PS:
nordnackt hat geschrieben:Einem Kind würde ich übrigens schon deshalb keinen Porno zeigen, weil es strafbar ist.
Das ist nicht strafbar, „wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt.“
Quelle:
http://dejure.org/gesetze/StGB/184.html