Wenn eine Fläche als FKK-Bereich ausgeschildert wurde, dann ist dieses eine FKK-Fläche und kein CO-Bereich. Dieses nicht nur zu 90% sondern zu 100%.
Die Rechtsauffassung von CHICO teile ich nicht. Der Art. 2 GG gibt es nicht her, dass er sich unbekleidet in der Öffentlichkeit bewegen kann und alle anderen, die dieses nicht gut finden, dieses tolerieren müssen. Der Art. 2 Abs. 1 GG lautet: "
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Axel hat bislang noch nicht ausgeführt oder ausführen können, warum sein Recht auf persönliche Entfaltung für ihn zwingend den unbekleideten Aufenthalt in der Öffentlichkeit einschließt und andere dieses tolerieren müssen. Sein Wunsch, so verständlich dieses auch ist, ist nicht Gesetz auf eine rücksichtslose Durchsetzung dieses seines Wunsches. Die Aussage von CHICO:
Das Recht auf „Nacktheit im öffentlichen Raum“ muss immer offensiv wahrgenommen werden.
halte ich für den falschen Weg. Dieser Weg produziert nur Widerstände. Für mich zeigt CHICO hier nur ein sehr unflexibles Verhalten, der anderen Menschen seine Meinung (hier im Sinne von einer Verpflichtung zur Duldung) aufzwingen will. Hier wäre also Überzeugungsarbeit angesagt. Ob CHICO so dogmatisch und engstirnig in der Realität auftritt, weiß ich nicht. Ich hoffe jedoch, dass er sich besser auf sein Gegenüber eizustellen vermag.