Aria hat geschrieben:Die Fragen sind einfach zu beantworten: Ist der Strand öffentlich und auch kein Schild da, das Fotografieren verbietet, hat man keine rechtliche Handhabe dagegen – und es ist auch egal, ob man sich dabei in der Fußgängerzone, auf einem „normalen“ Strand oder FKK-Strand befindet. Auf dem FKK-Strand gilt das Gesagte jedoch nur, wenn ausschließlich Personen über 18 Jahren abgebildet würden. Bei Personen unter 18 Jahren gilt in diesem Fall der § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) Absatz 3 – siehe bitte hierzu den Link, den Pullover am So 11. Okt 2015, 15:48 hier gebracht hat.
Aria hat geschrieben:Wer redet da vom Hauptmotiv? Du verdrehst meine Aussage, Friedjof alias Nackidei, daher hier noch einmal: Fotografieren in der Öffentlichkeit ist immer erlaubt, egal ob man sich dabei in der Fußgängerzone, auf einem „normalen“ Strand oder FKK-Strand befindet. Lediglich Nackte unter 18 Jahren dürfen nicht mit aufs Bild. Und natürlich können FKK-Vereine auf ihren Plätzen das Fotografieren verbieten, aber das sind keine öffentlichen Plätze, da herrscht dann das Hausrecht. Wo also gibt es ein Problem?
Aria hat geschrieben:Tim007 hat geschrieben:Auch Bilder in der Öffentlichkeit können die Intimsphäre verletzen. Jedenfalls dann, wenn sie veröffentlicht werden.
Veröffentlichung solcher Fotos ist natürlich etwas anderes. Aber um es noch einmal klar zu sagen: Niemand, absolut niemand hat das Recht, mich zu bedrohen oder mir gar mein Smartphone wegzunehmen, nur weil ich es in der Hand habe in der Fußgängerzone, auf dem
öffentlichen Strand oder ebenso
öffentlichen FKK-Strand. Ich sage das, weil einige hier anderer Meinung waren und sind.
Grundsätzlich gilt: Wer sich in der Öffentlichkeit begibt, muss damit rechnen, dass er fotografiert wird, sprich mit auf das Bild kommt. Die Veröffentlichung von in der Öffentlichkeit gemachten Bildern steht aber auf einem anderen Blatt.
Du hast ganz offensichtlich ein Wahrnehmungsproblem Aria. Oben sind deine Beiträge nochmals aufgeführt. Wo hast du konkret zur Frage des Threaderstellers Stellung bezogen? Nirgends! Deine Antworten diesbezüglich beziehen sich auf Aufnahmen in der Öffentlichkeit, in denen Personen als Beiwerk verewigt werden. Beispiel: Ich fotografiere die Straßenfront in der Altstadt mit seinen schönen Fachwerkhäusern.
Darum geht es hier und dem Threadersteller aber nicht. Es geht darum, wie der Einzelne reagiert, wenn er/sie ungefragt nackt am FKK-Strand und als Hauptmotiv fotografiert wird.
Bist du unfähig darauf zu antworten?