Du schreibst einen Text von Christof Gramm als Zitat und erklärt hierbei nicht, dass du diesen Text verändert hast. Das von dir veränderte Zitat lautet: „Das Grundgesetz enthält mit dem Bekenntnis zur Freiheit des Einzelnen [Artikel 2] tatsächlich auch eine Art Gesellschaftsvertrag, bei dem jeder das Recht zur eigenen Freiheitsausübung gegen die Pflicht zur Duldung [im Verständnis von Toleranz] des Freiheitsgebrauchs der anderen tauscht. Dieser Gesellschaftsvertrag ist die Grundlage einer Kultur des wechselseitigen Aushaltens und Ertragens der Unterschiede der Menschen“ [in einer offenen Gesellschaft]." Hiermit willst du belegen, dass die Pflicht zur Toleranz in der Form, wie du es propagierst, von Christof Gramm ebenfalls vertreten wird. Jedoch schreibt Christof Gramm etwas völlig anderes. Er schreibt:
Christof Gramm kennt nur zwei Verpflichtungen, die im GG genannt werden. Dieses ist einmal die Verpflichtung der Eltern zur Erziehung der Kinder (Art. 6 Abs. 2 GG) und zum anderen Mal die soziale Verpflichtung der Kapitalbesitzenden (Art. 14 Abs. 2 GG). Eine Verpflichtung zur Toleranz gem. Art. 2 Ab s. 1 GG führt der Autor nicht auf. Hierzu sagt er:Wie sieht es mit der Pflichtenseite aus? Diese Seite erschließt sich nicht ohne weiteres, denn tatsächlich enthält das Grundgesetz kaum geschriebene Pflichten. Im Verfassungstext findet man dazu – erst recht nach der Aussetzung der Wehrpflicht – nur wenig. Zu nennen sind besondere Pflichten für Eltern aus Art. 6 Abs. 2 GG – Eltern sind zur Erziehung ihrer Kinder nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet – und für Wohlhabende aus Art. 14 Abs. 2 GG – Eigentum verpflichtet. Grundpflichten für alle sucht man hingegen vergeblich.
Anders ausgedrückt sagt er hierzu:Die Anerkennung nicht nur der eigenen Freiheit, sondern der Freiheit aller ist deswegen die zweite elementare, wenn auch ungeschriebene Grundpflicht der Verfassung. Anders gesagt: Das Grundgesetz garantiert an keiner Stelle eine quasi naturrechtliche, unbegrenzte und rücksichtslose Freiheit des Stärkeren, sondern die Freiheit des Einzelnen steht stets im sozialen Kontext der Freiheit der anderen. Die Freiheit der anderen setzt der eigenen Freiheit deswegen bestimmte Grenzen.
Dein Verhalten zeigt mir, dass du das Mindestmaß an Respekt nicht aufbringst, das Fehlen einer inneren Distanz zu deiner Überzeugung und Meinung nicht vorhanden zu sein scheint. Solch ein Verhalten nennt man Egozentrik, weil hier nur das eigene Ego im Zentrum der eigenen Wahrnehmung, Überzeugung und Meinung steht. Dieses ist keine Beschimpfung oder eine Verunglimpfung. Dieses ist die Beschreibung eines bestimmten Verhaltens, unabhängig davon, welche Person dieses Verhalten zeigt. Weiter schreit Christof Gramm:Weil man die Komplexität der Gesellschaft nicht beseitigen kann, ohne die auf der gleichen Freiheit aller beruhende offene Gesellschaft abzuschaffen, ist ein gewisser Respekt vor den anderen Grundpflicht. Dies schließt auch die Pflicht ein, die rechtlich zulässigen Freiheitsgebräuche anderer zu dulden. Dieser Respekt erfordert ein Mindestmaß an innerer Distanz zu den eigenen Überzeugungen und Meinungen.
Damit ist der von dir erhoffte Beweis zu deiner Überzeugung und Meinung geplatzt. Christof Gramm bestätigt hiermit meine Auffassung.Ein Grundrecht, von den als lästig empfundenen Freiheitsgebräuchen Dritter verschont zu werden, kennt die Verfassung nicht. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall.
Zum § 118 OWiG brauche ich keine Stellung nehmen, denn hier hast du Christof Gramm korrekt wiedergegeben. Hier hoffe ich, dass allen Usern deutlich geworden ist, warum der § 118 OWiG für unsere Diskussion nicht greift und somit auch nicht gegen unsere Meinung eingesetzt werden kann. Aber der § 118 OWiG schützt uns auch nicht davor, einen Platzverweis zu erhalten. Sollte ein solcher ausgesprochen werden, dann muss diesem Folge geleistet werden. Hier sollte dann dieser Platzverweis gerichtsfest dokumentiert und durch eine Klage angegriffen werden.
Also Axel Gertz alias CHICO, jetzt kannst du zeigen, ob du in der Lage bist, eine vernünftige Diskussion zu führen in dem du deine Meinung darstellst, erläuterst und ggf. durch Zitate belegst. Du kannst jetzt auch deine Textschablone benutzen und darfst dich dann aber nicht wundern, wenn dieses als dein massives Unvermögen zur Gestaltung und Führung einer Diskussion angesehen wird; nur dokumentierst du damit, dass deine Postings nicht ernst zu nehmen sind, weil ihnen scheinbar jegliche sachliche Subtanz fehlt.