
Die Fragen sind einfach zu beantworten: Ist der Strand öffentlich und auch kein Schild da, das Fotografieren verbietet, hat man keine rechtliche Handhabe dagegen – und es ist auch egal, ob man sich dabei in der Fußgängerzone, auf einem „normalen“ Strand oder FKK-Strand befindet. Auf dem FKK-Strand gilt das Gesagte jedoch nur, wenn ausschließlich Personen über 18 Jahren abgebildet würden. Bei Personen unter 18 Jahren gilt in diesem Fall der § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) Absatz 3 – siehe bitte hierzu den Link, den Pullover am So 11. Okt 2015, 15:48 hier gebracht hat.Flokati91 hat geschrieben:Nehmen wir an ihr liegt gemütlich an nem Badesee (natürlich entkleidet), genießt mit ein paar anderen die Sonne und plötzlich macht jemand Fotos von euch.
Wäre das für euch ok? Hättet ihr Angst sie könnten im Internet landen? Oder postet ihr gar eure Aktivitäten selbst im Internet?
Wie steht ihr dazu?
Und sähe es anders aus, wenn Kinder/Jugendliche mit in der Gruppe sind?
Wer redet da vom Hauptmotiv? Du verdrehst meine Aussage, Friedjof alias Nackidei, daher hier noch einmal: Fotografieren in der Öffentlichkeit ist immer erlaubt, egal ob man sich dabei in der Fußgängerzone, auf einem „normalen“ Strand oder FKK-Strand befindet. Lediglich Nackte unter 18 Jahren dürfen nicht mit aufs Bild. Und natürlich können FKK-Vereine auf ihren Plätzen das Fotografieren verbieten, aber das sind keine öffentlichen Plätze, da herrscht dann das Hausrecht. Wo also gibt es ein Problem?Friedjof hat geschrieben:Wenn mich jemand in der Öffentlichkeit als Hauptmotiv ungefragt fotografieren will würde ich mich dagegen zur Wehr setzen.
"Frau Erler badet gern nackt. Herr Verheugen normalerweise eher nicht. Sind solche Ganzkörper-Fotos im öffentlichen Interesse? Beweisen sie etwas? Und: Was haben EU-Beamten damit zu? Verheugen hat sich in Brüssel viele Feinde gemacht, als er öffentlich über zu viel EU-Bürokratie klagte.
Der Mann, der einst mal Volontär beim Regionalblatt NRZ war, müht sich seit einer Woche, mit Gerichtshilfe die Publizierung der Nackt-Bilder definitiv zu untersagen; bislang wird nur gedroht. In der Rechtsprechung gehört der nackte Körper zur Intimzone. Als vor einem Jahrzehnt heimlich geschossene Fotos einer Schauspielerin erschienen, sah das Hamburger Oberlandesgericht 'eine schwerwiegende Verletzung es Persönlichkeitsrechts'."
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