@ Axel
Es ist äußerst bedauerlich zu sehen, dass mein Hinweis auf eine Stabilisierung deiner Persönlichkeit den Rückfall in dieses äußerst selbstunsichere Verhalten ausgelöst hat. Ja, ich weiß, du bist eine äußerst verunsicherte Person und musst uns allen hier diese deine mangelnde Selbstsicherheit dadurch beweisen, dass du andere User herunterputzen musst, um dein Selbstwertgefühl anheben zu können. Ich wünsche dir, dass du diesen sehr schmerzlichen Zustand für dich bald überwinden kannst und zu einer "sozial angepassten Diskussion" fähig wirst.
Dass du für deine rechtlichen Gedanken das Wort "Stolpersteine" nutzt scheint darauf hinzuweisen, dass es dir nicht bekannt ist, der Begriff "Stolpersteine" wird für die Gedenksteine der NS-Opfer genutzt. Weiter sind deine rechtlichen Gedanken nicht frei zugänglich und ich melde mich nicht bei einer Datenbank an, um diese deine Gedankengänge zu lesen. Entweder hast du den Mut, diese deine Gedankengänge hier im Forum darzustellen oder wir können diese als nicht erheblich vergessen.
Eine Werbeaussage, die einen Zwang beinhaltet, ist keine positive Werbeaussage. Warum soll ich mich für etwas einsetzen, was auf anderem Weg erzwungen werden soll? Ich kann mir beim bersten Willen nicht vorstellen, dass der Ausspruch: "Toleranz und Freiheit muss es richten" eine Werbung für unsere demokratische und freiheitliche Verfassung sein soll! Auch ist dieser dein Bezug nicht vergleichbar mit dem Werbeausspruch von Audi: "Vorsprung durch Technik". Dieser Werbespruch von Audi hat nämlich einen positiven Inhalt, dein Satz nicht.
Und es steht uns sehr gut an, für diese großartige Verfassung zu werben!
Hier stimme ich dir dem Grundsatz nach zu, nur dein Weg führt nicht zum diesem Ziel.
Zum § 118 OWiG kann ich nur sagen, dieser steht dir prinzipiell für deine "Freude am Nacktsein" nicht im Wege. Es gibt in der Tat nur ganz wenige Ausnahmen, wo der § 118 OWiG eingreifen kann und dieses praktisch nur in Verbindung mit anderen Rechtsvorschriften. Dein Verweis auf den Art. 2 Abs. 1 GG ist daher nicht nötig und sinnentleert.
Das Wort "großartig" verwende ich für meine persönlichen beruflichen und ehrenamtlichen Qualifikationen nicht. Weiter ist es mir möglich, alle meine drei abgeschlossenen Berufsausbildungen mit den entsprechenden Zertifikaten und Urkunden zu belegen. Für meine ehrenamtlichen Qualifikationen liegen mir ebenso entsprechende Urkunden und Beauftragungen vor. Ob du dieses für dich auch kannst, weiss ich nicht, ist für mich aber auch nicht von Interesse. Mir ist es durchaus aus deinen eigenen Worten bekannt, dass du auch in deinem Beruf gescheitert bist (Insolvenz); dieses dein Scheitern werfe ich dir jedoch nicht vor.