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Re: Unterschied zwischen Nudismus und Naturismus

BeitragVerfasst: Mo 6. Jul 2015, 12:03
von Aria
Cronewcleus hat geschrieben:Ich leb auf dem Land. Da sieht mich kaum jemand. ;)
Kaum jemand? Die Möglichkeit ist also da. Ist das schon mal passiert bzw. hat Dich schon jemand darauf angesprochen?

Re: Unterschied zwischen Nudismus und Naturismus

BeitragVerfasst: Mo 6. Jul 2015, 13:50
von Cronewcleus
Ehrlich gesagt, noch niemand. :-)

Re: Unterschied zwischen Nudismus und Naturismus

BeitragVerfasst: Sa 11. Jul 2015, 01:43
von Eule
In Potsdamm, im Haus der Brandenburgischen-Preußischen Geschichte, Kutschstall, Am Neuen Markt 9 läuft eine Ausstellung "Lebensreform in Brandenburg 1890 - 1939". Für alle interessant, die nicht genau wissen, was sich hinter dem Kürzel "FKK" verbirgt.

Re: Unterschied zwischen Nudismus und Naturismus

BeitragVerfasst: Sa 11. Jul 2015, 07:58
von skyfire
Aria hat geschrieben:
Cronewcleus hat geschrieben:Nackt ist nackt und das ist gut so. :D
Im Prinzip ist das gut, ja. Aber das gilt nur so lange, wie Deine Mitmenschen es zulassen. Wenn sie nicht wollen, kannst Du nicht mal in Deiner eigenen Wohnung nackt sein, wenn die von der Straße aus einsehbar ist.


...doch, kannst du.
Da schützt dich sogar das Gesetz - es zwingt ja niemand die Leute, hinzugucken.
Was du allerdings nicht tun darfst, ist, sie zum hinsehen provozieren oder irgendwelche "sexuellen Handlungen vornehmen".
Wenn man dich einfach nur nackt sehen kann, wenn man in deine Fenster oder auf deinen Balkon schaut, darf man sich darüber nicht beschweren - im Gegenteil, wenn du magst, kannst du diese Idioten dann sogar wegen Spannerei drankriegen.

Ist allerdings irgendwo albern. Letzteres ist notfalls hilfreich, um denen klarzumachen, daß sie besser die Klappe halten.

Re: Unterschied zwischen Nudismus und Naturismus

BeitragVerfasst: Sa 11. Jul 2015, 12:47
von Aria
skyfire hat geschrieben:Da schützt dich sogar das Gesetz - es zwingt ja niemand die Leute, hinzugucken.
Was du allerdings nicht tun darfst, ist, sie zum hinsehen provozieren oder irgendwelche "sexuellen Handlungen vornehmen".
Wenn man dich einfach nur nackt sehen kann, wenn man in deine Fenster oder auf deinen Balkon schaut, darf man sich darüber nicht beschweren - im Gegenteil, wenn du magst, kannst du diese Idioten dann sogar wegen Spannerei drankriegen.
Das einfache Nacktsein nachts in der beleuchteten Parterrewohnung gilt als Provokation und kann als Exhibitionismus gewertet werden. Allerdings nur, wenn der Nackte ein Mann ist. Ist das eine Frau und der Beobachter auf der Straße ein Mann, kann er als Spanner belangt werden. Habe ich mal gelesen, dass die derzeitige Gesetzeslage das hergibt.

Es ist bekannt, dass besonders in den lauen Sommernächten Spanner unterwegs sind, um bei den dann oft geöffneten Fenstern auf solche Augenblicke – z.B. Frau macht auf dem Gang zur Toilette kurz das Licht an – zu warten.

Re: Unterschied zwischen Nudismus und Naturismus

BeitragVerfasst: Sa 11. Jul 2015, 13:20
von Schnubbel
Aria hat geschrieben:[. Habe ich mal gelesen, dass die derzeitige Gesetzeslage das hergibt.


Tja...was unser "Arialeinchen" nicht so alles liest...und was Texte und sogar Gesetze DANN nicht so alles hergeben (könn(t)en)! ;)

Re: Unterschied zwischen Nudismus und Naturismus

BeitragVerfasst: Sa 11. Jul 2015, 14:39
von Cronewcleus
Aria hat geschrieben:Das einfache Nacktsein nachts in der beleuchteten Parterrewohnung gilt als Provokation und kann als Exhibitionismus gewertet werden. Allerdings nur, wenn der Nackte ein Mann ist. Ist das eine Frau und der Beobachter auf der Straße ein Mann, kann er als Spanner belangt werden. Habe ich mal gelesen, dass die derzeitige Gesetzeslage das hergibt.


Das mag vielleicht irgendwo in Deutschland so sein, aber in Kroatien ist es nicht so dramatisch. Dass mal einige Spanner von der kroatischen Polizei in Gewahrsam genomen werden, die unbefugt Fotos an FKK Stränden gemacht haben. Tja, sowas gibt's leider auch bei uns. Und genau diese Voyeure sind meistens, in Kroatien, ausländische Touristen und selten Einheimische.

Re: Unterschied zwischen Nudismus und Naturismus

BeitragVerfasst: Sa 11. Jul 2015, 18:11
von Eule
@ Aria
Das einfache Nacktsein nachts in der beleuchteten Parterrewohnung gilt als Provokation und kann als Exhibitionismus gewertet werden. Allerdings nur, wenn der Nackte ein Mann ist. Ist das eine Frau und der Beobachter auf der Straße ein Mann, kann er als Spanner belangt werden. Habe ich mal gelesen, dass die derzeitige Gesetzeslage das hergibt.
Ich denke, dass du da etwas missverstanden hast oder jemand meinte, die Gesetzeslage müsste derartiges hergeben. Ein Spanner kann nur dann als Spannert belangt werden, wenn dieser sexuelle Handlungen an sich ausführt oder ausführen lässt oder wenn er unerlaubter Weise Fotos macht.

Re: Unterschied zwischen Nudismus und Naturismus

BeitragVerfasst: So 12. Jul 2015, 11:48
von nordnackt
Eule hat geschrieben:@ Aria
Das einfache Nacktsein nachts in der beleuchteten Parterrewohnung gilt als Provokation und kann als Exhibitionismus gewertet werden. Allerdings nur, wenn der Nackte ein Mann ist. Ist das eine Frau und der Beobachter auf der Straße ein Mann, kann er als Spanner belangt werden. Habe ich mal gelesen, dass die derzeitige Gesetzeslage das hergibt.
Ich denke, dass du da etwas missverstanden hast oder jemand meinte, die Gesetzeslage müsste derartiges hergeben. Ein Spanner kann nur dann als Spannert belangt werden, wenn dieser sexuelle Handlungen an sich ausführt oder ausführen lässt oder wenn er unerlaubter Weise Fotos macht.


So ist es. Das einfache Spannern ohne Fertigung von Aufnahmen oder sexuelle Handlungen ist derzeit nicht strafbar, und zwar "unisex". Ein verbreiteter Irrglaube geht vom Gegenteil aus. Lediglich theoretisch kommen in ganz erheblichen Fällen die §§ 185, 223 StGB in Betracht. Soweit für Exhibitionismus etwas anderes gilt, nämlich Strafbarkeit nur für männliche Teilnehmer, handelt es sich um gänzlich andere Handlungen als diejenigen, die hier thematisiert werden. Für sozialadäquates Nacktsein in der einsehbaren Wohnung fehlt es z. B. am Merkmal der sexuellen Erregung. Allerdings könnte durch solch einen Wohnungsaufenthalt und insbesondere durch Spannern auch eine Ordnungswidrigkeit begangen werden. Da ist er wieder, der allseits beliebte § 118 OWiG, dessen Abschaffung hier teils gefordert wird.

Re: Unterschied zwischen Nudismus und Naturismus

BeitragVerfasst: So 12. Jul 2015, 12:46
von Aria
nordnackt hat geschrieben:Das einfache Spannern ohne Fertigung von Aufnahmen oder sexuelle Handlungen ist derzeit nicht strafbar, und zwar "unisex". Ein verbreiteter Irrglaube geht vom Gegenteil aus.
Nun, ich habe extra darauf hingewiesen, dass ich das nur gelesen habe. Es war ein Interview mit einem bedeutenden Juristen - andere werden von seriösen Zeitungen eh nicht interviewt -, dessen Name ich vergessen habe. Es ist aber auch klar: 2 Juristen, 3 Meinungen. :D