Phragmites hat geschrieben:Phragmites hat geschrieben:Phragmites hat geschrieben:jede Wette, dass die Copypaste-Antwort von @CHICO noch oft kommen wird
immerhin einmal
es wird doch
es wird und wird
Phragmites hat geschrieben:Phragmites hat geschrieben:Phragmites hat geschrieben:jede Wette, dass die Copypaste-Antwort von @CHICO noch oft kommen wird
immerhin einmal
es wird doch
Phragmites hat geschrieben:Phragmites hat geschrieben:Phragmites hat geschrieben:jede Wette, dass die Copypaste-Antwort von @CHICO noch oft kommen wird
immerhin einmal
es wird doch
Ja, selbstredend ergeben sich auch Pflichten aus den aufgeführten Rechten. Wenn ich also schreibe, das im GG „nur“ Rechte aufgezählt werden, dann ist damit gemeint, das die Gewichtung bei sich widersprechenden Rechten fehlt. Das „nur“ ist übrigens nicht umsonst in „“ gesetzt, weil natürlich bereits die Aufzählung von Rechten (und sich daraus ableitbaren Pflichten) eine Leistung des GG ist. Im Rückblick kann man nur staunen, was den Vätern und Müttern (ja, tatsächlich waren auch Frauen beteiligt) in den Anfangsjahren der jungen Bundesrepublik in nur kurzer Zeit aus dem buchstäblichen Nichts heraus gelungen ist.CHICO hat geschrieben:Das sehe ich aber ganz anders und ich nicht allein, wenn Regenmacher schreibt:
„wobei aber immer zu bedenken ist, dass die Verfassung (das GG ist seinem Wesen nach eine Verfassung) "nur" Rechte aufzählt“.
Selbstverständlich lassen sich auch Pflichten aus dem GG ableiten.
Gemach. Meine Bemerkung „Die Details lassen sich hier aber nicht darstellen - passen auch nicht wirklich zum Thema.“ bezog sich darauf, dass ich die Bemühungen des GNG, die FKK/das Nacktsein zum immateriellen kulturellen Erbe erklären zu lassen, was du kritischer siehst, für das Thema hielt – sehe aber auch, dass du deutlich mehr Interesse an Art 2 GG hast.CHICO hat geschrieben:Und auch diesen Ausführungen von Regenmacher stimme ich nicht zu:
„Die Details lassen sich hier aber nicht darstellen - passen auch nicht wirklich zum Thema.“
Die Basis der Nacktheit im öffentlichen Raum verlangt auch eine rechtliche Basis und das ist die Toleranzpflicht aus Art. 2 GG!
Wenn Regenmacher eine andere Basis kennt, lese ich sie gerne.
Das hilft in der konkreten juristischen Auseinandersetzung aber leider nur wenig, weil im konkreten Fall hier schnell ordnungsrechtliche Bestimmungen ins Spiel kommen. Um denen entgegenzutreten („sie anzugreifen“) hilft dann allerdings Art 2 GG.CHICO hat geschrieben: Und es geht nicht um das „Angreifen“, wie Regenmacher schreibt:
„denn mit Art. 2 GG lassen sich eventuelle Gesetze gegen Nacktheit im öffentlichen Raum "angreifen"
Ich meine, solche Gesetze zum Angreifen gibt es nicht; es geht um die Duldungspflicht aus Art. 2 GG! Diese hat eine gleiche Bedeutung wie Rechte aus dem GG.
Auch hier wieder: gemach, gemach.CHICO hat geschrieben: Wo kommen denn solche Anmaßungen her, wenn Sie schreiben und ich lesen kann:
„Wenn also CHICO für sich in Art 2 GG die entscheidende Begründung sieht, dann kann und darf er das.“
[b]Was ich kann und glaube dürfen zu können, entscheide ich ganz allein! Ihr Meinung dazu ist nicht zulässig!
CHICO hat geschrieben: Zu "Wahrheiten" habe ich sehr viel von Hannah Arendt gelesen und verstanden.
Phragmites hat geschrieben:jede Wette, dass die Copypaste-Antwort von @CHICO noch oft kommen wird
CHICO hat geschrieben:@Beibachpaar– Beitrag Nr. 3
Die passende Antwort an den Autor eines solchen Beitrags lautet: „Noch nicht einmal ignorieren!“
Herbert Wehner sei Dank für eine solche Formulierung. Diese Nachricht gilt sowohl für den Autor als für seinen Text.
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