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Die Basis für Nacktheit im öffentlichen Raum

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Re: Re:

Beitrag von Phragmites » Sa 5. Aug 2023, 10:00

Phragmites hat geschrieben:
Phragmites hat geschrieben:
Phragmites hat geschrieben:jede Wette, dass die Copypaste-Antwort von @CHICO noch oft kommen wird

immerhin einmal :lol:

es wird doch :lol:

es wird und wird :lol:

 

Re: Re:

Beitrag von Butterfly » Sa 5. Aug 2023, 11:27

Zitat Phragmites:
Phragmites hat geschrieben:
Phragmites hat geschrieben:
Phragmites hat geschrieben:jede Wette, dass die Copypaste-Antwort von @CHICO noch oft kommen wird

immerhin einmal :lol:

es wird doch :lol:

„es wird und wird :lol:

Auch nicht Anderes als das,was Du regelmäßig veranstaltest mit Deinem Rechtschreibtick.

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Re: Die Basis für Nacktheit im öffentlichen Raum

Beitrag von regenmacher » Sa 5. Aug 2023, 12:11

CHICO hat geschrieben:Das sehe ich aber ganz anders und ich nicht allein, wenn Regenmacher schreibt:
„wobei aber immer zu bedenken ist, dass die Verfassung (das GG ist seinem Wesen nach eine Verfassung) "nur" Rechte aufzählt“.

Selbstverständlich lassen sich auch Pflichten aus dem GG ableiten.
Ja, selbstredend ergeben sich auch Pflichten aus den aufgeführten Rechten. Wenn ich also schreibe, das im GG „nur“ Rechte aufgezählt werden, dann ist damit gemeint, das die Gewichtung bei sich widersprechenden Rechten fehlt. Das „nur“ ist übrigens nicht umsonst in „“ gesetzt, weil natürlich bereits die Aufzählung von Rechten (und sich daraus ableitbaren Pflichten) eine Leistung des GG ist. Im Rückblick kann man nur staunen, was den Vätern und Müttern (ja, tatsächlich waren auch Frauen beteiligt) in den Anfangsjahren der jungen Bundesrepublik in nur kurzer Zeit aus dem buchstäblichen Nichts heraus gelungen ist.

Auch der von dir zitierte Beitrag von Christof Grimm ist unbestrittenes Allgemeingut. Meiner Erinnerung nach habe ich ähnliche Formulierungen auch schon in Texten des BVG gelesen. Sie ändern aber leider nichts daran, dass in den konkreten Fällen immer wieder eine Abwägung zwischen sich widersprechenden Rechten getroffen werden muss. Ich gab ein farbiges Beispiel dafür an, dem du sicherlich zustimmen wirst. – Das GG ersetzt also nicht das Strafrecht / Ordnungsrecht / Vertragsrecht usw. Es enthält (typisch für eine Verfassung) z.B. auch keine Angaben über ein Strafmaß bei Verstößen. Das Alles wird erst durch die Strafgesetze geregelt. Damit soll das GG auf keinen Fall abgewertet werden, vielmehr gibt es (zumindest in seinen Paragraphen mit niedriger Nummer) die Richtschnur für das StGB und weitere Gesetze vor.

CHICO hat geschrieben:Und auch diesen Ausführungen von Regenmacher stimme ich nicht zu:
„Die Details lassen sich hier aber nicht darstellen - passen auch nicht wirklich zum Thema.“
Die Basis der Nacktheit im öffentlichen Raum verlangt auch eine rechtliche Basis und das ist die Toleranzpflicht aus Art. 2 GG!
Wenn Regenmacher eine andere Basis kennt, lese ich sie gerne.
Gemach. Meine Bemerkung „Die Details lassen sich hier aber nicht darstellen - passen auch nicht wirklich zum Thema.“ bezog sich darauf, dass ich die Bemühungen des GNG, die FKK/das Nacktsein zum immateriellen kulturellen Erbe erklären zu lassen, was du kritischer siehst, für das Thema hielt – sehe aber auch, dass du deutlich mehr Interesse an Art 2 GG hast.
Auch das ist bereits Allgemeingut: Art 2 GG bildet die rechtliche Basis für freies Handeln – also auch fürs „Nacktsein im öffentlichen Raum“. Das gilt selbst für die Nackten, die ihn für „altes Eisen“ halten.

CHICO hat geschrieben: Und es geht nicht um das „Angreifen“, wie Regenmacher schreibt:
„denn mit Art. 2 GG lassen sich eventuelle Gesetze gegen Nacktheit im öffentlichen Raum "angreifen"
Ich meine, solche Gesetze zum Angreifen gibt es nicht; es geht um die Duldungspflicht aus Art. 2 GG! Diese hat eine gleiche Bedeutung wie Rechte aus dem GG.
Das hilft in der konkreten juristischen Auseinandersetzung aber leider nur wenig, weil im konkreten Fall hier schnell ordnungsrechtliche Bestimmungen ins Spiel kommen. Um denen entgegenzutreten („sie anzugreifen“) hilft dann allerdings Art 2 GG.
Ich habe keine Ahnung wer du bist ( obwohl ich übrigens immer mal wieder in Schalkenmehren unweit von Weidenbach bin) und wie lange du hier dabei bist, aber vielleicht hast du schon einmal von puistolla gelesen. Jener Konrad empfahl eine solche Vorgehensweise gegen §118 OwiG., der bei Nackt-Verboten häufig die Rolle des im besagten Halbsatz des Art 2 GG angeführten, widersprechend Rechtes eingenommen hat.


CHICO hat geschrieben: Wo kommen denn solche Anmaßungen her, wenn Sie schreiben und ich lesen kann:

„Wenn also CHICO für sich in Art 2 GG die entscheidende Begründung sieht, dann kann und darf er das.“

[b]Was ich kann und glaube dürfen zu können, entscheide ich ganz allein! Ihr Meinung dazu ist nicht zulässig!
Auch hier wieder: gemach, gemach.
Das „kann und darf“ ist nicht nicht im Sinne von erlaubt / verboten, sondern im Sinne von „in der Logik des Schreibers (also deiner Logik) liegend“ zu verstehen. Etwas anders ausgedrückt: Ich sehe keine (inneren) Widersprüche in der Logik.

Nebenbei: Selbst dann, wenn du das „kann und darf“ etwas naiver wirklich im Sinne von erlaubt/verboten interpretieren willst, dann kannst du tatsächlich nicht allein darüber entscheiden, denn – wir sind uns ja wohl vollkommen einig – das, was im konkreten Falle erlaubt/verboten ist, definiert der Gesetzgeber (der sich dabei ans GG zu halten hat) Wenn der Gesetzgeber gesetzliche Bestimmungen erlässt, die gegen einen Artikel des GG verstoßen (in deiner Schreibweise: 'die aus dem GG abgeleitete Toleranzpflicht/Duldungspflicht verletzten') , dann lässt sich diese Bestimmung mit dem GG "angreifen" .

.

 
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Re: Die Basis für Nacktheit im öffentlichen Raum

Beitrag von CHICO » Sa 5. Aug 2023, 12:32

Alles einverstanden: Aber woran ich mich zu halten habe, weiß ich selbstverständlich selber und benötige keine "Belehrungen". Belehrungen teile ich auch nicht aus. Was ich schreibe ist jeweils meine Meinung; kein Versuch, Wahrheiten zu verkünden. Zu "Wahrheiten" habe ich sehr viel von Hannah Arendt gelesen und verstanden.

 
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Re: Die Basis für Nacktheit im öffentlichen Raum

Beitrag von Beibachpaar » So 6. Aug 2023, 08:42

CHICO hat geschrieben: Zu "Wahrheiten" habe ich sehr viel von Hannah Arendt gelesen und verstanden.


Dann solltest du es vielleicht auch mal Lektüren über "Respekt" und "Selbstreflexion" versuchen.
Das soll übrigens ein gut gemeinter Tipp sein und keine Beleidigung. ;)
Also lass dein Standardzitat dieses lange toten Typens ruhig stecken. Inhaltlich ist dieses Zitat sowieso ein Oxymoron und damit vor allem ein Eigentor.

 
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Re: Die Basis für Nacktheit im öffentlichen Raum

Beitrag von CHICO » So 6. Aug 2023, 09:02

@Beibachpaar– Beitrag Nr. 3
Die passende Antwort an den Autor eines solchen Beitrags lautet: „Noch nicht einmal ignorieren!“ Herbert Wehner sei Dank für eine solche Formulierung. Diese Nachricht gilt sowohl für den Autor als für seinen Text.

Zum Verständnis, da es Rückfragen und Kommentare zu: „Noch nicht einmal ignorieren!“ gibt. Die Forumsregel sehen vor, Einzelne auf „Ignorieren“ zu setzen. Die Alternative, die ich wähle - „Noch nicht einmal ignorieren!“ - bewirkt für mich „einfach vergessen“. Wem tut das weh? Es ist schlicht eine Nachricht, dass es auf den fraglichen Beitrag von mir keine Antwort gibt und in Zukunft auch nicht auf weitere Nachrichten dieser Person. Einen Anspruch auf Antwort hat hier niemand. Von mir gibt es sogar die Nachricht, dass es keine Antwort kommt. Resultiert aus meiner guten Erziehung!

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Re: Re:

Beitrag von Phragmites » So 6. Aug 2023, 10:53

Phragmites hat geschrieben:jede Wette, dass die Copypaste-Antwort von @CHICO noch oft kommen wird


es wird und wird und wird und wird und wird und wird und wird und wird :lol:

 
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Re: Die Basis für Nacktheit im öffentlichen Raum

Beitrag von Beibachpaar » So 6. Aug 2023, 11:29

CHICO hat geschrieben:@Beibachpaar– Beitrag Nr. 3
Die passende Antwort an den Autor eines solchen Beitrags lautet: „Noch nicht einmal ignorieren!“

Hmm, weniger als ignorieren geht nicht. Also ist der Standpunkt, "noch nicht einmal ignorieren" nicht haltbar, sondern ein Oxymoron. Tja, und in dem Moment, in dem du mit diesem inhaltslosen Zitat auf ungefällige Beiträge eingehst, stellst du klar, dass du den fraglichen Beitrag sehr wohl gelesen hast. :) Mit anderen Worten: Du hast ihn keineswegs "ignoriert". Und weniger als ignoriert ("noch nicht einmal ...") hast du erst recht nicht. :)

Herbert Wehner sei Dank für eine solche Formulierung. Diese Nachricht gilt sowohl für den Autor als für seinen Text.

Wenn der genauso leere Politik gemacht hat wie dieses widersprüchliche Zitat, dann ist das äußerst hemdsärmlig. :D

So wie auch dein Auftritt, leider.

 
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Re: Die Basis für Nacktheit im öffentlichen Raum

Beitrag von CHICO » So 6. Aug 2023, 11:46

Zu geringer Intellekt um meine Aussagen zu korrigieren.

 
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Re: Die Basis für Nacktheit im öffentlichen Raum

Beitrag von Beibachpaar » So 6. Aug 2023, 13:29

Ein solches Ego erinnert mich sinnbildlich an einen wütenden Gorilla, der im Zoo hinter Glas mit Fäkalien nach Besuchern werfen will und sich einbildet, damit erfolgreich zu sein, obwohl er nur das Glas trifft. Ich glaube, ihr würdet euch gut verstehen.

Meine letzten Zeilen, mit der ich Seiner Durchlaucht die Ehre erweise. :D
Die kannst du jetzt genauso noch nicht einmal ignorieren (aber dann doch wieder kommentieren :lol: ) wie die anderen.

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