nacktseinistschoen73 hat geschrieben:Na dann ist es ja für den Einsteller der Videos überhaupt kein Problem zu erklären, wieso ausgerechnet er in einer Saunalandschaft Nackt- und Pornobilder machen darf. Dann hat er ja auch ausdrücklich die Genehmigung der dort gezeigten "Darsteller/innen". Deren komplette Anschrift etc. und am besten alles schriftlich. Damit der Portalbetreiber dann dem ja auch nachgehen und dies überprüfen kann. ^^
Mal ehrlich, wenn ich mich auf einer Pornoseite im Netz finden würde, dann würde ich den, der die BilderV/Videos eingestellt hat, bis zum Bundesgerichtshof treiben, wenn es sein müsste. Nur schade, dass wir in Deutschland leben und nicht in den Staaten. Dann könnte ich für soetwas noch Millionenklagen rausholen. In Deutschland müsste ich wohl eher hoffen, dass bei so einem "armen Schwein" überhaupt etwas zu holen wäre.
Sorry, aber die verkennst die Komplexität des Themas. Der Betreiber der Saunalandschaft muss dem Portalbetreiber ja erst mal nachweisen, dass die Nacktaufnahmen in seiner Saunalandschaft erstellt wurden. In den Videos wird ja wohl kaum das Logo der Sauna abgebildet sein, sondern die Kamera ist irgend wo versteckt angebracht und zeigt nur einen kleinen Bereich der Sauna.
Das wird dann also so ablaufen, dass der Saunabetreiber beim Portalbetreiber anruft und dann erst mal 5* weiterverbunden wird, bis da jemand bereit ist, sich für zuständig zu erklären. Dann muss der Saunabesitzer Videos mailen, die genau den Bereich der Sauna zeigen, in dem die Videos aufgenommen wurde und das muss dann wieder von dem Portalbetreiber gesichtet werendunddann wird ein paar mal hin und her gemailt. Der Saunabesitzer hat auch noch was anderes zu tun und der Portalbesitzer ist ohnehin von dem ganzen nur genervt. So lange die Fotos keine eindeutig strafrechtlich relevanten DInge zeigt, dauert das Tage und Wochen, bis da etwas passiert. Und das auch nur, wenn der Portalbetreiber hier aus Kulanz direkt tätig wird. Der kann sich aber auch stur stellen und dann muss da zumindest ein Rechtsanwalt eingeschaltet oder gar eine Anzeige erstattet werden. Das dauert dann ganz schnell mal 6 Monate.