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Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von regenmacher » Mo 4. Aug 2025, 09:50

Es gibt Länder, da ist es verboten, sich nackt in der eigenen Wohnung aufzuhalten, wenn
man von draußen reinschauen kann. Hier in Deutschland ist das m.W. (noch) nicht so!
Generell kommt es bezüglich des §118 aus dem Ordnungsrecht entscheidend auf den Kontext an. Darüber hinaus - und ebenfalls allgemein gesprochen - ist der §118 nicht anwendbar, wenn nur von Nachbarn und nicht von der Allgemeinheit (juristisch: einer nicht eingrenzbare Gruppe von Personen) der Bereich eingesehen werden kann.
Am besten ist es immer, rechtzeitig das Gespräch zu suchen und an geeigneter Stelle zu fragen,
ob sie die Nacktheit stört. Meine Erfahrung: Die meisten stört es nicht.
Das "Gespräch zu suchen" ist immer ein guter Rat - aber bitte nicht aufdringlich. Also nicht in dem Sinne, die Nachbarn überzeugen zu müssen oder zu missionieren.

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Mandragora » Mo 4. Aug 2025, 10:34

Und wie soll man sich verhalten, wenn die Nachbarn dann sagen, dass es sie sehr stören würde und sie das überhaupt nicht haben möchten?

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von ynda » Mo 4. Aug 2025, 10:40

regenmacher hat geschrieben:aber bitte nicht aufdringlich. Also nicht in dem Sinne, die Nachbarn überzeugen zu müssen oder zu missionieren.

Um Gottes Willen, nein. Das hab hab ich weder gemeint noch je so getan. Es gibt, mit ein klein wenig
Glück, in fast jedem normalen Gespräch irgendwann die Möglichkeit, wie beiläufig auf das Thema FKK,
oder besser noch, auf die eigenen Gewohnheiten bzgl. nackt sein zu kommen.
Wenn nicht heute, dann morgen oder übermorgen. Zudem merkt man ja bei seinen Nachbarn wie die
so allgemein ticken, und das Gespräch dementsprechend lenken
Ich durfte merken, dass welche das Thema 'Nackt' viel lockerer betrachteten, als ich es erhofft hatte,
was natürlich nicht nur an meiner Person lag, sondern auch an deren Einstellung zum Thema Nackt, FKK
und Nudismus.

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von regenmacher » Mo 4. Aug 2025, 17:31

Mandragora hat geschrieben:Und wie soll man sich verhalten, wenn die Nachbarn dann sagen, dass es sie sehr stören würde und sie das überhaupt nicht haben möchten?
Zuerst die Umstände, die eine Zustimmung von Seite der Nachbarn erleichtern:

(1) Die Nachbarn sollten im Vorhinein möglichst viel von euch wissen. Damit meine ich nicht irgendwelche sehr privaten Details, sondern so Dinge wie: "Was macht ihr beruflich?", "Mit welchen Problemen müsst ihr euch rumschlagen?", "Wo kauft ihr eure Lebensmittel ein?" "Was sind eure sonstigen Hobbys?" .... In Kurz: Je weniger ihr ein "unbeschriebenes Blatt" seid, desdo leichter wird euren Nachbarn die Zusage fallen.

(2) Wenn (z.B. im Garten, auf der Terrasse ...) nackt, dann sollte deutlich aus dem Kontext heraus hervorgehen, dass dies nichts mit euren Nachbarn "zu tun hat".

Wenn aber trotzdem Widerspruch kommt, dann wird es etwas schwieriger und auch deutlich ungemütlicher. Denn (auch durch eure Nachfrage!) kann bei den Nachbarn fälschlicherweise der Eindruck entstehen, ihre Zustimmung sei erforderlich. Ihr müsst dann damit rechnen, dass sich diese bei den zuständigen Behörden beschweren. Wenn diese Beschwerde von ihnen euch gegenüber angekündigt werden sollte (z.B. um Druck auf euch auszuüben ), kann eine neutrale Informationsquelle (z.B. die hier vielfach von mir eingebrachte gutachterliche Stellungsname des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages) helfen. Eure (oder z.B. meine) Meinung dazu ist verständlicherweise parteiisch und wird daher schon allein deshalb vermutlich von den Nachbarn nicht ernst genommen werden.

Zwei Punkte sind zu beachten:
(1) Sollte der Bereich, in dem ihr euch nackt aufhaltet, von einem öffentlich zugänglichen Bereich (Straße, Parklatz ..) aus einsehbar sein, dann kann die Argumentation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages nicht herangezogen werden, weil sie im konkreten Fall vorausgesetzt, dass die Allgemeinheit betroffen sein muss.
(2) Jetzt wird es super-kritisch: Böswillige Nachbarn könnten - im Wissen darüber, dass einfache Nacktheit abseits der Allgemeinheit - nicht mittels §118 OwiG belangt werden kann, auf die Idee kommen, euch - sagen wir mal - "spezielle Handlungen" zu unterstellen, was dann direkt ins Strafrecht geht. Da steht dann u.U. Aussage gegen Aussage.

In Summe: Wenn damit zu rechnen ist, dass Nachbarn auf Nachfrage negativ reagieren, dann gibt es zwei Möglichkeiten:
(1) Von den Nachbarn einsehbare Bereiche zu meiden um seine Ruhe zu haben
(2) Es stillschweigend auf ein ordnungsrechtlichen Verfahren ankommen zu lassen.und in diesem Verfahren (z.B. dann, wenn ihr von der Behörde aufgefordert werdet, als Betroffene - nicht als Beschuldigte - zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen) die Argumentation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages beizulegen.

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