Garfield hat geschrieben:
Ich bin kein Jurist, aber wenn ja, dann könntest du vielleicht was über das Antidiskriminierungsgesetz machen, aber ich glaube nicht, daß du dann viel Freude da hättest.
Ich denke, dass selbst solche Rechte oder ähnliches nicht gegen das Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verstoßen sollte. Schließlich haben wir ja das GG.FKK-Freund Dortmund hat geschrieben:Hier gilt das Hausrecht des Vereins, entsprechend sind derartige Regelungen rechtlich nicht zu beanstanden.
ad peter hat geschrieben:Ich denke, dass selbst solche Rechte oder ähnliches nicht gegen das Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verstoßen sollte. Schließlich haben wir ja das GG.
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