Es ist deutlich zu unterscheiden zwischen einem
nicht eingetragenen Verein „X“ und einem
eingetragenen Verein „Y e.V.“.
Wenn sich Personen zusammenfinden, um einen gemeinsames Ziel / gemeinsame Aufgaben zu bewältigen, die über eine singuläre Sache hinausgehen, ist es bereits ein nicht eingetragener Verein (aber eine Personengruppe, die einen runden Geburtstag - oder eine Nacktwanderung - organisiert, ist noch kein Verein - auch kein nicht eingetragenen Verein ) Das Konstrukt eines eingetragenen Vereins ist hingegen deutlich komplizierter. Das liegt daran, dass der eingetragenen Verein eine juristische Person ist, die z.B. am Geschäftsleben teilnehmen kann und dann z.B. dafür auch haftet. Praktisch alle juristischen Vorschriften (Jahreshauptversammlung, Vorstandswahlen, Entlastung des Vorstandes und so weiter und so fort) zum Thema „eingetragener Verein“ folgen aus dieser Tatsache. Viele – im Grunde alle – dieser juristischen Vorschriften sollen das einfache Vereinsmitglied z.B. vor nachlässigen oder raffgierigen Vorständen schützen. Sie schützen die Schwächeren vor dem Vorstand, der für die juristische Person „eingetragenen Verein“ handelt. Das ist natürlich besonders dann wichtig, wenn der eingetragene Verein über ein Vermögen verfügt. Damit die Größenordnung klar wird: Für einen der durchschnittlich großen FKK-Vereine (z.B. mit 300 Mitgliedern und eigenem Geländehaus) sind das schnell etliche hunderttausend Euro.
Jetzt aber zum NICHT eingetragenen Verein – von dem der Threadstarter schrieb:
Wenn sich eine Personengruppe trifft, um
regelmäßig wiederkehrende Nacktwanderungen zu organisieren, die also über eine singuläres Ereignis hinausgehen, dann bilden sie … wer hätte das gedacht … bereits einen nicht eingetragenen Verein. Es wird vielen der Pioniere des neuzeitlichen Nacktwanderns daher erstaunen, dass sie allesamt ... ohne es bemerkt zu haben .. Mitglied eine nicht eingetragenen Vereins waren. Noch einmal : Mitglied eines nicht eingetragenen Vereins.
Es nicht falsch, wenn man einen nicht eingetragenen Verein als „Arbeitsgemeinschaft“ beschreibt, da er eben keine juristische Person ist und somit auch nicht als juristische Person handelt und daher natürlich auch nicht haftet. Vielmehr haften seine Mitglieder, so wie wir auch für die Nacktwanderungen hafteten. Etwas vereinfacht und pointiert: Im juristischen Sinn existiert der nicht eingetragene Verein nicht. Wie jeder schnell vermuten wird: Es gibt sehr viele nicht eingetragenen Vereine – bereits ein Freundeskreis, der sich regelmäßig zum Skatspielen trifft, bildet bereits einen nicht eingetragenen Verein.
Auch die Mitglieder dieses Forums haben vermutlich den Bestimmungen dieses Forums irgendwann einmal zugestimmt und sind damit Mitglied eines nicht eingetragenen Vereins geworden.
Lewi58 hat geschrieben: Zuschüsse aus öffentlicher Hand oder auch durch Stiftungen sind häufig daran gebunden, dass ein Verein eingetragen und gemeinnützig ist.
Ersteres erklärt sich schon allein daraus, dass Zuschüsse aus öffentlicher Hand oder auch Stiftungen nicht an einen „nicht eingetragenen“ Verein gehen können, weil dieser keine Zuschüsse annehmen kann, da er nicht einmal eine juristische Person ist. Es gibt sozusagen keinen Empfänger.
Konrad R. hat geschrieben:Aber auch ein nicht eingetragener Verein kann gemeinnützig sein.
Im allgemeinen Sinne: Ja. Aber ... im steuerrechtlichen Sinne: nein.
So ist die Nachbarschaft, die gemeinsam eine Nachbarschaftshilfe aufbaut, sicherlich im allgemeinen Sinne gemeinnützig - auch dann, wenn es nur ein nicht eingetragener Verein ist. Im steuerrechtlichen Sinne sieht es aber ganz anders aus. So werden Spenden an einen nicht eingetragenen Verein z.B. von den Finanzbehörden richtigerweise als solche nicht anerkannt.