Rechtliches auf Campingplätzen, Wohnwagengröße ect.
Verfasst: Di 9. Okt 2018, 13:18
Tag auch an alle, die bereits was vom Campen per Wohnwagen oder Mobil verstehen. Wir überlegen uns gerade, uns einen gebrauchten Trailer zu kaufen. Nun weiß ich zum Beispiel, dass auf Campingplätzen in Schleswig-Holstein kein Anhänger und kein Wochenendhaus geparkt werden darf, dass über 3,50m hoch ist.
Jedes Bundesland hat da wohl eigene Verordnungen. In der Bayrischen etwa steht was von 3 Metern. Allerdings sieht die gelebte Realität anders aus. Wir haben auf Campingplätzen von Vereinen zum Beispiel schon deutlich größere Modelle gesehen. Aber hier greift dann wohl die Vereinssatzung und nicht die allgemeine Campingplatzverordnung.
Jedes Wohnmobil liegt wahrscheinlich deutlich über 3 Metern Höhe. Meine Hauptfrage wäre also: Wenn ich gewährleisten will, dass unser Anhänger (oder Mobil) auf jedem 0815-Campingplatz deutschlandweit abgestellt werden darf, sind wir dann gut beraten, unter den 3 Metern bzw. 3,50 Metern zu bleiben? Oder spielt das effektiv gar keine Rolle?
Jedes Bundesland hat da wohl eigene Verordnungen. In der Bayrischen etwa steht was von 3 Metern. Allerdings sieht die gelebte Realität anders aus. Wir haben auf Campingplätzen von Vereinen zum Beispiel schon deutlich größere Modelle gesehen. Aber hier greift dann wohl die Vereinssatzung und nicht die allgemeine Campingplatzverordnung.
Jedes Wohnmobil liegt wahrscheinlich deutlich über 3 Metern Höhe. Meine Hauptfrage wäre also: Wenn ich gewährleisten will, dass unser Anhänger (oder Mobil) auf jedem 0815-Campingplatz deutschlandweit abgestellt werden darf, sind wir dann gut beraten, unter den 3 Metern bzw. 3,50 Metern zu bleiben? Oder spielt das effektiv gar keine Rolle?