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Nackt einkaufen erlaubt?

BeitragVerfasst: Do 5. Okt 2017, 05:52
von FKK ist Freude
Hallo Nackedeis,, ich habe mir schon länger die Frage gestellt, ob es den Geschäften möglich ist, dass Kunden unbekleidet bei ihnen einkaufen könnten. Dies hat mich besonders auf dem Platz am Rosenfelder Strand gewundert und geärgert, dass ich mir zum Einkaufen der Brötchen morgens etwas überziehen muss.

Ja ich weiß, dass es nicht zum eigentlichen Platz gehört, obwohl es sich auf dem Gelände befindet. Auch im Restaurant darf man nur draußen unbekleidet sitzen. Das finde ich richtig blöd. Es ärgert mich Sehr. Könnte sich das nicht ändern?

Möchte das Thema ganz allgemein halten, nicht nur auf das genannte Beispiel beschränkt. Wie sieht es rechtlich aus.

Was denkt ihr dazu?

Liebe Grüße wünscht Frank

Re: Nackt einkaufen erlaubt?

BeitragVerfasst: Do 5. Okt 2017, 06:06
von skyfire
Das ist jetzt keine "Rechtsberatung", aber:

- generell gibt es kein Gesetz, das dir überhaupt vorschreibt, dich zu bekleiden. Allerdings gibt es haufenweise desinformierte Leute, die meinen, es wäre so, von daher ist Stress quasi vorprogrammiert.
- ein Eigentümer (bspw. eines Supermarkts oder Restaurants) hat allerdings "Hausrecht", und kann sich aussuchen, wer bei ihm bedient wird oder auch, wer sein Geschäft überhaupt betritt und wie. Insofern wäre das der richtige "Ansprechpartner" - wenn der sein ok gibt, gibts da keine Probleme, sonst eben doch.

Re: Nackt einkaufen erlaubt?

BeitragVerfasst: Do 5. Okt 2017, 08:25
von Blood Moors
Alles richtig was skyfire schreibt, man muss aber schon unterscheiden, ob es sich um ein Geschäft oder Restaurant auf einem FKK-Platz handelt oder ob es für alle frei zugänglich ist. Wenn der Inhaber sein Okay gibt, aber andere Kunden/Gäste sich daran stören, hat dich das OWiG ganz schnell eingeholt. Der Inhaber müsste dann schon einen Hinweis anbringen "Hier darf nackt eingekauft werden" oder so ähnlich. Ich denke der wird 'nen Teufel tun, weil ihm dann wahrscheinlich ein Großteil seiner Kundschaft wegbrechen würde.

Auf einem FKK-Platz sieht die Sache natürlich anders aus, weil dort ja überall mit nackten Menschen gerechnet werden muss. Da kann sich dann auch keiner beschweren. Aber auch dort hat wie gesagt der Inhaber das Hausrecht und kann entscheiden, ob bei ihm nackt oder bekleidet eingekauft werden kann.

Re: Nackt einkaufen erlaubt?

BeitragVerfasst: Do 5. Okt 2017, 08:39
von skyfire
Jein - das OWiG kann da nicht greifen, da nicht "öffentlich" - wenn der Eigentümer kein Problem damit hat, können die anderen Kunden quaken was sie wollen, sie können ja gehen.
Das Problem bei der ganzen Geschichte mit "öffentlich nackt" ist das nicht den Gesetzen entsprechende, falsche "Rechtsempfinden" der BLÖD-Leser-Mehrheit und die Inkompetenz diverser Richter, bzw deren nicht vorhandener Arsch in der Hose.
Wäre das endlich mal geklärt (generell) und nicht aus Prinzip in Stress und Papierkram ausarten, wäre ich schon längst überallhin nackt unterwegs.

Re: Nackt einkaufen erlaubt?

BeitragVerfasst: Do 5. Okt 2017, 09:34
von dieter_gli
In Geschäften und Restaurants werden gerne Hygienevorschriften vorgeschoben. Ich habe aber bisher keinen entsprechenden Text in Gesetzen und Vorschriften gefunden.

Ausserdem, falls es so eine Vorschrift gibt (Hygieneanforderungen an Kunden ?), müsste wohl eher obligatorisches Händewaschen am Eingang oder das Tragen von frischen Einmalhandschuhen drin stehn. Mit den Fingern grabbelt man Lebensmittel am ehesten an, und darüber werden viele Kranheitserreger weitergegeben. Mit anderen Körperteilen kommt man normalerweise nicht mit den Lebensmittel in Kontakt.

Das scheint auch ein deutsches Problem zu sein. In FKK-Anlagen in Frankreich darf man nackt in den Supermarkt und das Restaurant.

Re: Nackt einkaufen erlaubt?

BeitragVerfasst: Do 5. Okt 2017, 11:35
von Blood Moors
Auch auf Valalta (Kroatien) herrscht Bekleidungspflicht an der Rezeption und im Supermarkt. Ebenso abends in einigen Restaurants.

Hausrecht

BeitragVerfasst: Do 5. Okt 2017, 11:52
von Puistola
Ach je, wenn der Krämer Kleidung in seinem Laden verlangen,
wickelt man halt ein Tuch um die Hüfte. Hausrecht eben.
Was wäre denn so toll daran, die Kartoffeln nackig ins Körbchen zu legen?

Puistola

Re: Nackt einkaufen erlaubt?

BeitragVerfasst: Do 5. Okt 2017, 16:19
von Nathan
Puistola hat geschrieben:Ach je, wenn der Krämer Kleidung in seinem Laden verlangen,
wickelt man halt ein Tuch um die Hüfte. Hausrecht eben.
Was wäre denn so toll daran, die Kartoffeln nackig ins Körbchen zu legen?

Puistola


Es geht auch darum ob man auf einem Platz permanent ein Höschen oder Tuch mit sich nehmen muß, weil im Markt, Bistro, Rezeption oder der Sporthalle Bedeckung gefordert wird.
Beim Fkk-Urlaub möchte ich nicht nur am Strand unbekleidet sein, sondern 24 Std. am Tag wenn ich möchte. Wie es im Laden und der Rezeption mit Nacktheit gehandhabt wird zeigt mir ob die Anlage für mich in Frage kommt.

Wenn wir uns mal wieder die Frage stellen warum Fkk auszusterben droht sollte auch diese Prüderie bedacht werden.

Gruß Michael

Re: Nackt einkaufen erlaubt?

BeitragVerfasst: Do 5. Okt 2017, 17:30
von Pegasus
Dieses Thema nervt mich auch gewaltig. Es gibt kaum mehr eine FKK Anlage wo das Einkaufen nackt erlaubt. Die meisten laufe dann z.B am Morgen schon von der Unterkunft voll bekleidet mit Hemd, Hosen und Socken durch die FKK Anlage. Man hat das Gefühl sich auf einem Textil Platz zu befinden. Das müsste nicht sein. Es gibt leider immer wieder Leute die sich am Nackt einkaufen stören und wegen denen wird dann ein verbot eingeführt. Sollen diejenigen doch zuhause bleiben!

Re: Nackt einkaufen erlaubt?

BeitragVerfasst: Do 5. Okt 2017, 18:13
von norbert
Nathan hat geschrieben:Es geht auch darum ob man auf einem Platz permanent ein Höschen oder Tuch mit sich nehmen muß, weil im Markt, Bistro, Rezeption oder der Sporthalle Bedeckung gefordert wird.
...


Du hast da vollkommen Recht.
Es gab im Forum schon mal ein Thema, in dem Plätze benannt wurden, auf denen uneingeschränkte Nacktheit erlaubt war. Vielleicht findest du es über die Suchfunktion.