nordnackt hat geschrieben:... Ich gehe deshalb von einer falschen Berichterstattung aus.
Viele Lokalredakteure sind für rechtliche Erwägungen oder deren Darstellung regelmäßig schlicht unqualifiziert.
Die Richterin müsste schon das Recht gebeugt haben oder komplett unfähig sein;
beides schwer vorstellbar.
Tja, lieber Nordnackt.
Deine Sympathien mögen ja bei den Richtern liegen, aber es gibt keinen
Grund, warum anstelle des Journalisten nicht die Richterin "komplett unfähig"
gewesen sein soll.
Justitia legt immer wieder mal die Augenbinde ab zugunsten der schwarzen
Augenklappe der Piratenhäuptlinge, denen das Recht gar keine Rolle spielt.
Nämlich stets dann, wenn sie auf das aus ihrer bürgerlich braven Erziehung
heraus undenkbare Nackte ins Spiel kommt. Dann wird irgendein Paragraph
ergriffen, sei das "öffentliches Ärgernis" oder dieser inhaltslose §118 und
zurechtgebogen, um nicht gebeugt zu sagen, bis es 'passt'.
Ein 81-jähriger sprachlich Behinderter wehr sich nicht, also wird der eben
zur Sau gemacht bis er weint.
Und ganz egal, ob der Journalist Quatsch geschrieben habe, und es sich
um ein Bussgeld und nicht um eine Strafe gehandelt habe, das Urteil ist
ganz einfach falsch und kann so nur durch Rechtsverdrehung oder -beugung
zustandegekommen sein. Die Richterin hat, berichteten Sachverhalt als
korrekt vorausgesetzt, ihre Aufgabe nicht erfüllt.
In Saudiarabien und Persien werden Sittenhüter gesucht.
Vielleicht sollte sie dort mal vorsprechen.
Puistola