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Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von regenmacher » Mi 27. Apr 2016, 21:00

Schreibt vielleicht jemand einen Leserbrief?

Macht das – aber bitte zuvor etwas darüber nachdenken und nicht nur – wenngleich berechtigt, so doch für den Nackten unvorteilhafte - wilde Richterschelte z.B. „Rechtsbeugung“ o.ä. verwenden. Rechtsbeugung ist ein ziemlich schwerer Straftatbestand und mit das Schlimmste was man einem Gericht vorwerfen kann. Die wenigsten Fehl-Urteile haben etwas mit Rechtsbeugung zu tun.

Auch für den halbwegs begabten juristischen Laien ist es nicht viel Arbeit, einen einigermaßen vernünftigen Leserbrief zu schreiben. Ich muss es wissen. In einer der Leserbriefspalten taucht ein "mic_s" auf – das war ich.

Ich könnte mir einen Fond o.ä. vorstellen, aus dem man dann Rechtsanwälte bezahlt, die eine Klärung und Richtigstellung durchsetzen.

Ihr werdet euch jetzt wundern, aber ein Fond dieser Art wurde erst kürzlich aufgelegt. Von der NFN, dem Verband der niederländischen Naturisten. Dieser Fond soll den juristischen Auseinandersetzungen um das Thema „Nackt in der allgemeinen Öffentlichkeit / Strände, Parks etc.“ dienen. Im Grunde geht es dort um die Frage, welche Orte für naturistische Aktivitäten „geeignet“ sind. Er speist sich aus Spenden. Vor etlichen Wochen war ich mit Fragen zu diesem Fond beschäftigt, da war der Kontostand dieses Fonds bereits rund 3000 Euro, gestern Nachmittag waren es schon – nicht ganz ohne unser Zutun - fast 4200 Euro. Verständlicherweise wird sich der Fond auf die Niederlanden konzentrieren, er wird dem 81-jährigen also wenig nutzen. Ich schiebe das nur schnell und zwischendurch ein, um ein positives Beispiel anzuführen. Glücklicherweise ist nicht immer solch ein juristischer Einsatz nötig, um "Nackt am öffentllichen Ort" zu ermöglichen. Sogar mitten in Amsterdam. Zum Beispiel beim letztjährig dort durchgeführten BodyPaintingDay, der jetzt irgendwie zu einer Art "nacktem Volksfest" erweitert werden könnte - mit Musike und gegenseitigem BodyPainting und anschließendem Umzug durch die Amsterdamer Straßen - so wie im letzten Jahr. Vielfältig wurde darüber in Wort und Bild berichtet.

michael regenmacher
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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von nackter Micha » Sa 7. Mai 2016, 13:44

Die Anzeigenerstatterin sollte man verurteilen. Wegen Nötigung. Schließlich wurde der 81jährige genötigt, sich vor Gericht verteidigen zu müssen.

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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von nordnackt » Sa 7. Mai 2016, 16:41

Hätte, könnte, sollte, müsste...

Hat sich den jemand aus dem Forum schon um Aufklärung bzw. eine angemessene Reaktion gekümmert? Oder wissen die Kritiker hier wieder alles von Natur aus besser, frei nach dem Motto: Verwirre mich nicht mit Tatsachen, meine Meinung steht fest?

 
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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von norbert » Mo 9. Mai 2016, 13:49

Irgendwie betrifft es ja uns alle, nicht das wir nach der nächsten Wanderung Strafe zahlen müssen :(

norbert hat geschrieben:Norbert...



Amtsgericht Burgdorf
Schloßstraße 4
31303 Burgdorf ..., 9.5.16


Betrifft:
Anfrage an das Gericht wegen einem eventuell irreführendem Artikel in der Neue Presse Hannover, in dem es heißt das ein Nudist zu einer Geldstrafe verurteilt wurde

http://t.neuepresse.de/Hannover/Meine-R ... rgernisses

Sehr geehrte Damen und Herren!

In obigen Zeitungsartikel steht:

Strafrichterin Richterin Stephanie Rohe sah keine andere Möglichkeit, als den aus ihrer Sicht uneinsichtigen Senior juristisch in die Schranken zu weisen, indem sie ihm eine milde Geldstrafe von 150 Euro aufbrummte. Denn nach dem Gesetz ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe zu bestrafen, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt.
Mit Sex hatte der Fall freilich nicht das Geringste zu tun.

Daher ergibt sich für mich die Frage, nach welchen Paragrafen der alte Mann verurteilt wurde, bzw wie das Urteil begründet wurde.
Eine sexuelle Handlung liegt nach Aussage des Journalisten nicht vor und Erregung öffentlichen Ärgernisses kann es meiner Meinung nach auch nicht sein, wenn nur eine Dame gestört wurde.

Da ich nicht glaube, das Frau Rohe falsch geurteilt hat, vermute ich doch sehr, das die Presse hier den Fall sehr verzerrt wiedergibt und das vielleicht eine Gegendarstellung angebracht wäre.
Bei den Lesern dieses Artikels könnte der Eindruck entstehen, das zum Beispel nacktes Baden an einem See und sportliche Übungen am Ufer in Deutschland unter Strafe gestellt sind.



Mit freundlichen Grüßen
Norbert...

 
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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von norbert » Mo 9. Mai 2016, 14:09

norbert hat geschrieben:Norbert ...



Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG
August-Madsack-Str. 1
30559 Hannover ..., 9.5.16


Betrifft:
Anfrage an die Redaktion wegen einem eventuell irreführendem Artikel in der Neue Presse Hannover, in dem es heißt das ein Nudist zu einer Geldstrafe verurteilt wurde

http://t.neuepresse.de/Hannover/Meine-R ... rgernisses

Sehr geehrte Damen und Herren!

In obigen Zeitungsartikel steht:

Strafrichterin Richterin Stephanie Rohe sah keine andere Möglichkeit, als den aus ihrer Sicht uneinsichtigen Senior juristisch in die Schranken zu weisen, indem sie ihm eine milde Geldstrafe von 150 Euro aufbrummte. Denn nach dem Gesetz ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe zu bestrafen, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt.
Mit Sex hatte der Fall freilich nicht das Geringste zu tun.

Daher ergibt sich für mich die Frage, nach welchen Paragrafen der alte Mann verurteilt wurde, bzw wie das Urteil begründet wurde.
Eine sexuelle Handlung liegt nach Aussage des Journalisten nicht vor und Erregung öffentlichen Ärgernisses kann es meiner Meinung nach auch nicht sein, wenn nur eine Dame gestört wurde.

Da ich nicht glaube, das Frau Rohe falsch geurteilt hat, vermute ich doch sehr, das der Journalist hier den Fall sehr vereinfacht wiedergibt und das vielleicht eine Gegendarstellung angebracht wäre.
Bei den Lesern dieses Artikels könnte der Eindruck entstehen, das zum Beispel nacktes Baden an einem See und sportliche Übungen am Ufer in Deutschland unter Strafe gestellt sind.

Sollte aber der Fall vor Gericht so stattgefunden haben, wie ihn der Journalist hier schildert, wäre eventuell eine Berufung angebracht, wobei der alte Mann allerdings professionelle Hilfe benötigen würde.



Mit freundlichen Grüßen
Norbert...

 
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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von norbert » Mo 9. Mai 2016, 14:23

nordnackt hat geschrieben:Hätte, könnte, sollte, müsste...

Hat sich den jemand aus dem Forum schon um Aufklärung bzw. eine angemessene Reaktion gekümmert? Oder wissen die Kritiker hier wieder alles von Natur aus besser, frei nach dem Motto: Verwirre mich nicht mit Tatsachen, meine Meinung steht fest?


Der Kommentar von Mic22 zum Artikel auf der Internetseite war schon nicht schlecht. Mir scheint nur, das das kaum einer liest und darum kaum Wirkung erziehlt. Liegt ja auch schon wieder ein paar Tage zurück.
Der andere Kommentar von Unverstand ist eher nicht zweckdienlich.

Habe, siehe oben, heute mal einen laienhaften Brief an Amtsgericht und Redaktion geschrieben, mal sehen, was bei rauskommt. :oops:

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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von nordnackt » Mo 9. Mai 2016, 19:24

Sehr gut! Ich habe mich auch bereits gekümmert und warte auf Antwort. Leider noch vergebens. Ein wenig warte ich noch ab. Bericht folgt.

Wer hier nicht nur als Besserwisser schwätzt, der handelt!

Je mehr Reaktion, desto eher Antwort!

 
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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von norbert » Di 10. Mai 2016, 08:41

Danke!

 
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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von Waldkauz » Di 10. Mai 2016, 16:19

nordnackt hat geschrieben:Die Richterin müsste schon das Recht gebeugt haben oder komplett unfähig sein; beides schwer vorstellbar.

Da fehlt Dir wahrscheinlich die Phantasie - oder die schlechte Erfahrung. Vom hiesigen Amtsgericht kann ich berichten, daß es einen Richter gibt, der nur Unrechtsentscheidungen fällt, und zwar immer zugunsten der stärkeren Partei, selbst bei absolut klarer Sach- und Rechtslage. Hinzu kommt, daß man in Zivilsachen anscheinend immer bei diesem Richter landet, egal in welcher Rolle und worum es geht. Deswegen kann ich (mit einer Ausnahme, die genauso schlimm ist) nicht beurteilen, ob die anderen Zivilrichter besser sind, aber schlimmer geht eigentlich kaum noch.

Und in Strafsachen hat sich die Stuttgarter Staatsanwaltschaft in vielen Jahren bundesweit einen katastrophalen Ruf erworben: Während große Schurken ungeschoren davonkommen (Stichworte: Schwarzer Donnerstag und Sant’Anna di Stazzema, wo Nazi-Kriegsverbrecher sich unbehelligt ihres Lebensabends erfreuen können), wird wegen Lappalien gnadenlos gegen unschuldige Demonstranten vorgegangen.

Nähere Details zu meinen eigenen Erfahrungen auf Anfrage.

Grüßle
Waldkauz

 
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Re: Titelkorrektur: 81-Jährigen zur Sau gemacht

Beitrag von Waldkauz » Di 10. Mai 2016, 16:49

Puistola hat geschrieben:Titelkorrektur: 81-Jährigen zur Sau gemacht
Tja, lieber Nordnackt.

Deine Sympathien mögen ja bei den Richtern liegen, aber es gibt keinen Grund, warum anstelle des Journalisten nicht die Richterin "komplett unfähig" gewesen sein soll.
(...)
Ein 81-jähriger sprachlich Behinderter wehr sich nicht, also wird der eben zur Sau gemacht bis er weint.

Und ganz egal, ob der Journalist Quatsch geschrieben habe, und es sich um ein Bussgeld und nicht um eine Strafe gehandelt habe, das Urteil ist ganz einfach falsch und kann so nur durch Rechtsverdrehung oder -beugung zustandegekommen sein. Die Richterin hat, berichteten Sachverhalt als korrekt vorausgesetzt, ihre Aufgabe nicht erfüllt.

In Saudiarabien und Persien werden Sittenhüter gesucht. Vielleicht sollte sie dort mal vorsprechen.

Puistola

Genau! Sehr treffende Beschreibung einiger Teile unseres Rechtsstaates!

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