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Das Sittengesetz

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Re: Das Sittengesetz

Beitrag von nordnackt » Di 22. Nov 2016, 14:17

Puh, was habt Ihr manchmal Zeit für viele Zeilen. Leider ist für einen täglichen Rechtsanwender nahezu nichts davon verwendbar, im Gegenteil: Je abstrakter, allgemeiner und weitschweifiger, desto weniger brauchbar und schwerer verständlich wird es. Über - freilich leidenschaftliche, aber sehr laienhafte - Pseudowissenschaft geht die Diskussion hier leider nicht hinaus.

Dass es unbestimmter Rechtsbegriffe bedarf, ist in diesem Forum bereits ausreichend (wenn auch weitestgehend erfolglos) dargetan worden. Gut, dass wir sie haben! Auch, wenn der eine oder andere es einfach nicht wahrhaben kann oder möchte: Ohne sie stünde es wahrlich nicht besser um unseren Rechtsfrieden. Natürlich - und das ist gut so - bedarf es bei Bedarf jeweils einer Auslegung und Ausfüllung mit Leben im Einzelfall. Nur so aber kann sich wandelnden Lebensverhältnissen gut - vor allem unverzüglich sowie unabhängig von wechselnden politischen Mehrheiten - Rechnung getragen werden. Wer von Euch etwa einen umsetzbaren Regelungsvorschlag für die (Un-) Zuverlässigkeit eines Gastwirts hat, erhält bestimmt einen Preis! Umgekehrt wird übrigens ein Schuh daraus: Wer sich gegen unbestimmte Rechtsbegriffe wehrt, der fordert mittelbar ein Vielfaches mehr an starrer gesetzlicher Regelung sowie Beschränkung und würde umgekehrt trotzdem unzählige Regelungslücken erhalten - und damit noch mehr Unsicherheiten und streitige Diskussionen.

Das "Sittengesetz" und § 118 OWiG haben jedenfalls eines gemeinsam: Keine praktische Relevanz! Letztere Bestimmung spielt kaum eine Rolle, wie auch der Erfahrungsthread in diesem Forum und die Rechtsprechungsübersichten zeigen. Das grundgesetzliche "Sittengesetz" mag in der Rechtspolitik am Rande eine Bedeutung für gewisse Grundlagen haben, mehr aber auch nicht. Dass, was uns hier im Forum interessiert, hat in aller Regel keinerlei juristische Relevanz. Und falls ausnahmsweise doch einmal: Der Jurist schaut auf die Norm, erkennt die Rechtsbegriffe, erarbeitet sich deren Definition und subsumiert den festzustellenden (und hier spielt die eigentliche Musik!) Lebenssachverhalt. Er sinniert im Interesse der Beteiligten aber nicht rechtsphilosphisch über das "Sittengesetz"; das Recht ist an der Basis nicht neu zu erfinden, sondern anzuwenden. So kompliziert, neu und unbestimmt ist § 118 OWiG im Übrigen auch gar nicht; über das "Sittengesetz" ist nicht zu entscheiden. Weshalb übrigens die diffusen Ängste und Vorbehalte einiger hier im Forum für mich auch absolut unverständlich sind.

Aber mit der Juristerei ist es wohl wie mit dem Fußball: 80 Millionen emotional beteiligte Experten. Puh...

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Re: Das Sittengesetz

Beitrag von Aria » Di 22. Nov 2016, 16:56

nordnackt hat geschrieben:Wer sich gegen unbestimmte Rechtsbegriffe wehrt, der fordert mittelbar ein Vielfaches mehr an starrer gesetzlicher Regelung sowie Beschränkung und würde umgekehrt trotzdem unzählige Regelungslücken erhalten - und damit noch mehr Unsicherheiten und streitige Diskussionen.
Das ist auch meine Meinung.

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Re: Das Sittengesetz

Beitrag von nordnackt » Di 22. Nov 2016, 17:08

(Meinen letzten Beitrag habe ich in der bereits überzogenen Mittagspause verfasst. Wer die Zeichensetzungs- und Schreibfehler findet, darf sie behalten. Sorry.)

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Re: Das Sittengesetz

Beitrag von Zett » Di 22. Nov 2016, 23:00

Nun, wer meint, es gebe weder das (ungeschriebene) Sittengesetz, noch würde der §118 OWiG angewendet, der möge doch nackt durch eine Fußgängerzone einer Großstadt spazieren (in einer Kleinstadt dürfte auch das Überqueren eines Spielplatzes sehr gut funktionieren).

Das macht nur keiner, weil jeder eben doch weiß, dass es sowohl den §118 OWiG gibt, er sehr wohl angewendet wird und dabei sehr wohl das Sittengesetz als Grundlage dient.

So ist die Realität. Alles andere (mein lieber Hans H.) ist dummes Geschwafel!

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