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Fotografieren in der Sauna bislang nicht strafbar.

BeitragVerfasst: Mo 3. Nov 2025, 14:48
von NackeDuDaDei
Mit Erstaunen habe ich erfahren, daß der einst so mühevoll zusammengeklöppelte Strafrechtsparagraf über das Fotografieren "in besonders geschützten Räumen" handwerklich so bescheuert gemacht wurde, daß Orte, an denen sich Menschen sogar nackt aufhalten, gerade *nicht* davon erfaßt und geschützt sind.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... upskirting

Während dagegen das Fotografieren eines bewußt der ganzen Stadt vorgezeigten Gesäßes in aufreizender "Arsch-frißt-Hose"-Umhüllung nach dem Wunsch einiger Feministen hundert Jahre Gefängnis mit täglichen Auspeitschungen geben soll (die Sache mit der beim Joggen gefilmten Frau.)

Vielleicht kommt ja trotzdem etwas Vernünftiges heraus bei dem aktuell laufenden Versuch, diese Lücke zu schließen. Wie hier schon verschiedentlich zu lesen war, ist das ja besonders für Jüngere ein Problem bezüglich FKK, daß sie jederzeit fotografiert werden können. Vielleicht hätte eine gesetzliche Regelung ja zur Folge, daß in FKK-Bereichen etwas weniger mit dem Handy herumhantiert wird.

Re: Fotografieren in der Sauna bislang nicht strafbar.

BeitragVerfasst: Mo 3. Nov 2025, 22:56
von regenmacher
NackeDuDaDei hat geschrieben:Mit Erstaunen habe ich erfahren, daß der einst so mühevoll zusammengeklöppelte Strafrechtsparagraf über das Fotografieren "in besonders geschützten Räumen" handwerklich so bescheuert gemacht wurde, daß Orte, an denen sich Menschen sogar nackt aufhalten, gerade *nicht* davon erfaßt und geschützt sind.
Eine öffentliche Sauna ist kein "besonders [gegen Einsicht] geschützter Raum". Beispiele für besonders geschützte Räume: privates Bad, eine Toilette. So "zusammengekloppt" ist der Paragraph nicht. Das wird spätestens deutlich, wenn man die konkrete Vorgeschichte diese Paragraphen betrachtet: In den Toiletten, die bei Musikfestivals aufgestellt waren, wurden weibliche Gäste mit heimlich in den Toiletten eingebauten Kameras beim Urinieren (sozusagen von unten) photographiert.

(Deine Wohnung ist übrigens zwar ein geschützter Raum, aber eben kein besonders geschützter Raum, da Personen nicht deine Zustimmung brauchen, wenn sie von außen durch das Fenster in deine Wohnung hineinschauen). So etwas gilt auch für eine öffentliche Sauna, zu denen ja Personen nicht deine Zustimmung brauchen, wenn sie diese mit dir benutzen.

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Re: Fotografieren in der Sauna bislang nicht strafbar.

BeitragVerfasst: Di 4. Nov 2025, 08:38
von Arno Nühm
Von dem zugrunde liegenden Fall hatte ich gelesen als der Artikel in der TAZ (auf den sich der verlinke LTO-Artikel bezieht) erschienen ist. Anscheinend ist es (leider) wirklich so, dass die derzeitige deutsche Rechtsprechung den Begriff "besonders gegen Einsicht geschützter Raum" extrem restriktiv auslegt.
Die Frage, die sich mir als Nicht-Juristen angesichts dieses Falls allerdings stellt ist, ob angesichts einer derart eklatanten Verletzung der Hausordnung der Sauna eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs von Seiten des Betreibers Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.

A.

Re: Fotografieren in der Sauna bislang nicht strafbar.

BeitragVerfasst: Di 4. Nov 2025, 11:29
von radarin
Ich komme schon gar nicht auf die Idee mein Handy oder ein Fotoapparat mit in die Sauna zu nehmen. Für die Geräte ist es doch einfach entweder zu heiss oder zu feucht.

Re: Fotografieren in der Sauna bislang nicht strafbar.

BeitragVerfasst: Di 4. Nov 2025, 13:49
von regenmacher
NackeDuDaDei hat geschrieben:. Vielleicht hätte eine gesetzliche Regelung ja zur Folge, daß in FKK-Bereichen etwas weniger mit dem Handy herumhantiert wird.
Es wird beim Hausrecht bleiben.

Arno Nühm hat geschrieben:Die Frage, die sich mir als Nicht-Juristen angesichts dieses Falls allerdings stellt ist, ob angesichts einer derart eklatanten Verletzung der Hausordnung der Sauna eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs von Seiten des Betreibers Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.
Eine Verletzung der Hausordnung wird nach meiner Erkenntnis nur dann zu einem strafbaren Delikt, wenn die Person widerrechtlich in die öffentliche Sauna eindringt. Ansonsten kann selbst eine "eklatante Verletzung der Hausordnung" nur Zivilrecht sein.

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