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Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

BeitragVerfasst: Mi 25. Dez 2019, 09:17
von nordnackt
Du kannst ja berichten, wie es nun im laufenden Verfahren weitergeht.

Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

BeitragVerfasst: Mi 25. Dez 2019, 12:57
von Aria
CHICO hat geschrieben:Die Verwaltungen sollten begreifen, dass die Norm des Artikels 2 Grundgesetz dem Einzelnen weitgehende Rechte einräumt und gleichzeitig alle zu Toleranz verpflichtet; denn es heißt dort:
Art 2 - GG
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Im Falle eines Falles könnte es schwierig werden, sich auf GG zu berufen, weil das dort genannte Sittengesetz nicht in kodifizierten Form existiert: Es kann auch keine Definition des sittenwidrigen Verhaltens geben, weil das ein subjektives Empfinden ist, das zudem dem jeweiligen Zeitgeist unterworfen ist. Das gilt auch für Richter – bis hin zum Bundesverfassungsgericht.

Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

BeitragVerfasst: Mi 25. Dez 2019, 13:11
von CHICO
Das in Artikel 2 GG angesprochene „Sittengesetz“ – was das auch immer ist - spielt in der aktuellen Rechtsprechung schon viele Jahre keine Rolle mehr. Es ist ein Relikt aus „grauer Vorzeit“. Und zur damaligen Zeit galt auch, dass das, was die Mehrheit als Sitte empfand – z. B. Kleidung beim Wandern tragen, nicht deshalb zur Pflicht für alle wurde.

Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

BeitragVerfasst: Mi 25. Dez 2019, 13:21
von CHICO
Hallo,

hier noch Lesestoff zum Artikel 2 GG

Auszüge aus dem Aufsatz:

Veröffentlicht in der FAZ vom 21.07.2017 - von Christof Gramm


Leitkultur Verfassungskultur

Menschenwürde, Gewaltverzicht, Freiheit, Rechtsstaat, Demokratie, Gleichberechtigung, sozialer Schutz, Trennung von Staat und Religion – unsere Identität.

Hinzukommen muss aber ein Zweites: Eine offene Gesellschaft mit unterschiedlichsten Lebensentwürfen kann nur funktionieren, wenn wir akzeptieren, dass nicht nur wir, sondern auch alle anderen in gleicher Weise frei sind wie wir selbst. Die Anerkennung nicht nur der eigenen Freiheit, sondern der Freiheit aller ist deswegen die zweite elementare, wenn auch ungeschriebene Grundpflicht der Verfassung. Anders gesagt: Das Grundgesetz garantiert an keiner Stelle eine quasi naturrechtliche, unbegrenzte und rücksichtslose Freiheit des Stärkeren, sondern die Freiheit des Einzelnen steht stets im sozialen Kontext der Freiheit der anderen. Die Freiheit der anderen setzt der eigenen Freiheit deswegen bestimmte Grenzen. Das klingt simpel, ist aber im wirklich gelebten Leben hochanspruchsvoll. Dies stellt aber nur die eine Seite der Medaille dar. Auf der anderen Seite steht die Pflicht zum Respekt vor den anderen Menschen – und damit vor der Freiheit aller anderen. Dabei handelt es sich um eine elementare verfassungsrechtliche Duldungspflicht. Jeder muss nämlich den erlaubten Freiheitsgebrauch der anderen auch tatsächlich aushalten, wohlgemerkt: den rechtlich erlaubten Freiheitsgebrauch der anderen. Man kann das auch so formulieren: Weil man die Komplexität der Gesellschaft nicht beseitigen kann, ohne die auf der gleichen Freiheit aller beruhende offene Gesellschaft abzuschaffen, ist ein gewisser Respekt vor den anderen Grundpflicht. Dies schließt auch die Pflicht ein, die rechtlich zulässigen Freiheitsgebräuche anderer zu dulden. Dieser Respekt erfordert ein Mindestmaß an innerer Distanz zu den eigenen Überzeugungen und Meinungen. Die Pflicht zum Respekt und zur Duldung hat weitreichende Konsequenzen. So gibt es unter dem Grundgesetz kein Recht darauf, in seiner Privatheit in jeder Hinsicht in Ruhe gelassen zu werden. Ein Grundrecht, von den als lästig empfundenen Freiheitsgebräuchen Dritter verschont zu werden, kennt die Verfassung nicht. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Wir alle müssen den erlaubten Freiheitsgebrauch der anderen ertragen, die Christen zum Beispiel ziemlich üble Karikaturen des Papstes oder von Jesus Christus.

Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

BeitragVerfasst: Mi 25. Dez 2019, 15:56
von nordnackt
Hier bremse ich jetzt mal ein. Nutzt dieses Unterforum bitte nur für konkrete Erfahrungen und Anlässe, nicht aber für allgemein-abstrakte Ausführungen. Dafür kann man ja einen neuen Thread eröffnen oder sich einem schon bestehenden Thema anschließen. Danke!

Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

BeitragVerfasst: Mi 25. Dez 2019, 18:05
von Aria
Dein Wunsch, nordnackt, ist legitim und normalerweise würde ich ihn respektieren, aber das, was CHICO hier behauptet hat, darf einfach nicht unwidersprochen bleiben.

CHICO hat geschrieben:Das in Artikel 2 GG angesprochene „Sittengesetz“ – was das auch immer ist - spielt in der aktuellen Rechtsprechung schon viele Jahre keine Rolle mehr.
Das sehe ich anders: Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2008, das sich mit dem Beischlaf zwischen Geschwistern befasst, wird auf dieses Sittengesetz zurückgegriffen. Es wird sogar auf Kodex des Hammurabi, die Bibel und das islamische Recht verwiesen, um zu begründen, dass das Verbot der Geschwisterliebe rechtens sei, weil ein „Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit“.

Es ließe sich dazu Einiges sagen, aber ich verweise hier lediglich auf die „abweichende Meinung des Richters Hassemer zum Beschluss des Zweiten Senats vom 26. Februar 2008“, die sich gegen das Ende des verlinkten Dokuments findet.

Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

BeitragVerfasst: Mi 25. Dez 2019, 18:22
von nordnackt
Alle oder keine(r). Bitte nicht. Dieser Thread ist sonst ganz schnell tot.

Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

BeitragVerfasst: Mi 25. Dez 2019, 18:30
von Aria
Hast Recht, nordnackt, wir sollten woanders weiter diskutieren, deswegen habe ich einen neuen Thread eröffnet:
Ist das Sittengesetz tatsächlich tot?

Viel Lärm um Nichts

BeitragVerfasst: Sa 28. Dez 2019, 14:30
von CHICO
Zu: „Viel Lärm um Nichts“

Die Anmerkungen von Nordnackt zu oben erwähntem Vorgang sind wenig tauglich und durch die Realität überholt. Das Amtsgericht will in dieser Sache von einer Hauptverhandlung absehen und möchte auf eine schriftliche Beschlussbegründung verzichten. Es will sich an dem Urteil OLG Karlsruhe vom 04.05.2000 ( Az.: 2 Ss 166/99) orientieren und meinen Einspruch zum Bußgeldbescheid zurück zurückweisen.

Das Amtsgericht verkennt den Sachverhalt völlig und darf nicht auf meine Zustimmung zu den dortigen Wünschen hoffen.

Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

BeitragVerfasst: Do 4. Jun 2020, 14:32
von Naturliebhaber
Friedjof hat geschrieben:
riedfritz hat geschrieben:Die Polizei hat sich wie Du ihnen geraten hast, um wichtigere Sachen gekümmert.

Richtig.
Wenn ich dann so etwas lese:
Balthasar hat geschrieben:Dies ist die automatische Antwort der Polizeiinspektion auf meine E-Mail vom 03.04.2015:

Ich bin im Zeitraum vom 03.04. bis 12.04.2105 im Urlaub.


Mit freundlichen Grüßen


sagt mir dies, dass die Mail von Balthasar an den falschen Adressaten ging.
Ist mir etwas wichtig schreibe ich die Polizeidirektion als Institution an (pisanktgoarshausen@polizei.rlp.de), nicht einen einzelnen Mitarbeiter. Dann würde ich eine derartige Antwort nicht erhalten. Zudem sollten derartige Anschreiben auf dem Postweg erfolgen.
Im übrigen kann ich absolut nicht glauben, dass während des Urlaubs eines Polizeibeamten niemand seine Mails liest. Ich kenne keine Behörde, bei der Mails von im Urlaub befindlichen Bediensteten nicht an deren Vertretung weitergeleitet werden. Insbesondere kann ich mir dieses bei der Polizei nicht vorstellen. Es sei denn, es handelt sich um einen unwichtigen Posten, wo nichts anbrennen kann.
Eine Polizeidirektion macht keine Betriebsferien!
Ich glaube, hier will uns jemand auf den Arm nehmen.


Zitat im Schreiben:
,,es sei ausreichend, wenn sich jemand durch meine Nacktheit belästigt fühle"
Im Schreiben an die Pol.- direktion fehlt die Feststellung, dass ein bloßes Gefühl, welches ich mit meiner Nacktheit bei and. Menschen unwillendlich erzeuge, weder ordnungswidrig nach §118 OwiG noch strafbar nach §183 StGB sein kann. Gefühle, egal ob gute, böse, schlechte, unangenehme, belästigend, sind auf der ganzen Welt nicht strafbar (vielleicht im Islam? weiß nicht!). Einzig eine tatsächlich stattgefundene Belästigung wäre - völlig zu Rech - zu ahnden, dann jedoch meißt nach dem StGB. Außer bei einer verbalen Bel.
Leider sieht die Praxis bei dt. Behörden oft anders aus, wenn auch nicht überall u. in jedem Bundesland