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Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

BeitragVerfasst: Sa 26. Sep 2015, 20:59
von Garfield
Bekommt man als Beschuldigter denn überhaupt bescheid, wenn das Verfahren gegen einen eingestellt wird? Ich habe bis jetzt nur ein Knöllchen wegen eines Parkverstoß bekommen und der Einspruch lief über einen Anwalt. Da habe ich bescheid bekommen, aber keine Ahnung mehr ob vom Anwalt oder direkt, da es noch zu DM-Zeiten war.

Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

BeitragVerfasst: So 27. Sep 2015, 07:39
von nordnackt
Ob ein Bescheid zu erteilen bzw. eine Einstellungsnachricht abzugeben ist, ist in der StPO und in den RiStBV geregelt, zum Beispiel hier:

[url]www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html[url]

Es kommt also vornehmlich darauf an, ob der Betroffene förmlich als Beschuldigter geführt worden ist oder sonst Kenntnis von den Ermittlungen gegen ihn hatte. Nicht ausreichend ist, dass die Polizei irgendeinen Vorgang zur Kenntnis erhalten und ein bisschen nachgefühlt hat. So viel Bürokratie ist dann doch nicht.

Umgekehrt: Wenn ein Vorwurf gemacht werden soll (wir reden jetzt nicht von verdeckten und heimlichen Ermittlungen), dann erfolgt zeitnah eine Anhörung des Betroffenen zur Wahrung des rechtlichen Gehörs, entweder mündlich oder schriftlich, mit Belehrung über die Rechte als Beschuldigter.

Wer also nichts hört, muss sich keinen Kopf machen und hatte zwar vielleicht Ärger, aber eben nicht mit Justiz und Behörden.

Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

BeitragVerfasst: So 27. Sep 2015, 07:42
von nordnackt
Für den Link war ich jetzt in der Eile mal zu blöd, sorry.

Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

BeitragVerfasst: So 27. Sep 2015, 07:52
von nordnackt

Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

BeitragVerfasst: Mi 19. Jul 2017, 22:20
von nordnackt
Diesen Thread möchte ich gern in Erinnerung rufen. Nicht, um alte Streitigkeiten wieder einmal aufzuwärmen, sondern um den aktuellen Stand zu erfragen. Gibt es hier irgendwen, der mittlerweile tatsächlich Ärger mit Behörden wegen seiner Nacktheit hatte?

Das ganze Thema wird weiterhin überbewertet, denke ich.

Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

BeitragVerfasst: Di 24. Apr 2018, 12:28
von nordnackt
Gibt es hier eigentlich neue Erkenntnisse im Sinne des Threads und des Eröffnungsbeitrags - (etwa) noch nicht mitgeteilte Verfahren jedweder Art?

In den mir zugänglichen Rechtsprechungsübersichten und Kommentierungen habe ich seit meiner letzten Recherche nun nichts Neues gefunden.

Sollte sich weiterhin niemand melden: Da gleichwohl nudistische Aktivitäten stattfinden (in der Gruppe oder allein, auch öffentlich oder einsehbar usw.), dürfte die straf- oder ordnungsrechtliche Relevanz bei Überbewertung diesbezüglicher Bedenken weiterhin tatsächlich doch nur gering sein.

Ich hätte nichts dagegen, wenn es auch diese Saison dabei bliebe. Anderenfalls bitte ich darum, dies hier gegebenenfalls sachlich und informativ mitzuteilen oder mir zur anonymen Wiedergabe privat zu schreiben.

Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

BeitragVerfasst: Do 18. Okt 2018, 17:04
von nordnackt
Eine weitere Saison geht dem Ende entgegen. Ist jemandem zwischenzeitlich etwas Rechtliches widerfahren? Dann schlage ich einen kleinen Bericht vor. Gerne auch als Pn an mich, dann vermittle ich anonymisiert weiter.

Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

BeitragVerfasst: Fr 19. Okt 2018, 08:43
von Schorsch
Ich führe hier den Vorgang aus "FKK in den Medien" weiter, den Sachverhalt kurz wiederholt:

Seit Mitte Juni d.J. liegt mir eine Verwarnung vor, die mir eine grob ungehörige Handlung vorwirft, die geeignet sei, die Allgemeinheit zu Belästigen und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

Ich war nur dabei, mich nach einer Wanderung am Auto für die Rückfahrt wieder anzukleiden. Zuerst war ich allein am Parkplatz und erst dann kam ein PKW, dessen Insassen kurz anhielten, um dann sofort mit durchdrehenden Reifen weiterzufahren.

Etwas detaillierter nun die darauf folgenden behördlichen Aktivitäten:
Zuerst war da die Anhörung durch Polizei, habe dabei aber keine Aussage zur Sache gemacht, sondern sie tags später schriftlich eingereicht. Monate später (Ende August) - ich dachte schon, es hätte sich erledigt - kam eine Verwarnung mit der Aufforderung, ein Verwarnungsgeld zu bezahlen. In dieser Verwarnung standen zwei Sätze, die mich aufmerken ließen:
1. "Sie zeigten sich nackt an o.g. Wanderparkplatz"
2. "Diese Handlung begingen Sie vorsätzlich"

Für mich ging das gefühlt in Richtung "zur Schau stellen", was andererseits in krassem Gegensatz zum ganzen Vorgang und besonders zur geringen Höhe des Verwarnungsgeldes stand.

Ich habe diesen Vorgang meinem Rechtsanwalt übergeben, er hat sich die Akte kommen lassen. Dies dauerte auch wieder ca 3 Wochen. Darin wurden lt. Zeugenaussagen keine weiteren belastenden Fakten genannt. Daraufhin hat er Widerspruch eingelegt.

Das ist Stand heute der Vorgang.

Ich finde es gut, daß wir im Forum diesen Thread haben, mir persönlich ist sehr daran gelegen, daß solcher Unbill bekannt gemacht werden kann.

Vielen Dank an @nordnackt

Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

BeitragVerfasst: Fr 19. Okt 2018, 16:19
von nordnackt
Interessant wäre zunächst die Widerspruchsbegründung. Es kommt darauf an, von welchem Sachverhalt ausgegangen werden kann oder muss, maßgeblich ist die prozessuale Wahrheit, die mit der faktischen nicht übereinstimmen muss. Was ist nachzuweisen, was lässt sich erwidern? Erfahrungsgemäß setzen sich Ordnungsbehörden recht oberflächlich und oft unbeholfen mit der Sachverhaltsermittlung auseinander. Im nächsten Schritt - insb. nach einem Bußgeldbescheid - ist dann zu prüfen, wie der angenommene Sachverhalt rechtlich zu würdigen ist. Hier kommt es nun zur Subsumtion des Sachverhalts unter die unbestimmten Rechtsbegriffe, Argumentation ist gefragt. Hilft die Ordnungsbehörde nicht ab, sind Staatsanwaltschaft und Gericht gefragt. Für beide ist sowas oft nerviger Kleinkram. Im Zweifel wird vorgeschlagen, das Ordnungswidrigkeitenverfahren nach #47 OWiG einzustellen, ohne Bußgeld. Haken: Man zahlt seine Kosten selbst und bekommt keine juristische Aufarbeitung. Stimmt man nicht zu, gibt es schwarz oder weiß: Kostenfreier Freispruch oder kostenpflichtige Verurteilung. Für die Allgemeinheit ist daraus dann wohl so oder so nichts herzuleiten, denn: Es kommt ja immer auf den Einzelfall an...

Ich bin gespannt, wie es weitergeht. Wie hoch fällt die Verwarnung denn aus?

Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

BeitragVerfasst: Fr 19. Okt 2018, 19:07
von Zett
Schorsch hat geschrieben:Ich war nur dabei, mich nach einer Wanderung am Auto für die Rückfahrt wieder anzukleiden.
Heißt das, dass Du unbekleidet gewandert bist?

Schorsch hat geschrieben:Zuerst war ich allein am Parkplatz und erst dann kam ein PKW, dessen Insassen kurz anhielten, um dann sofort mit durchdrehenden Reifen weiterzufahren.
Wie lange warst Du allein? Was haben die Herankommenden Deiner Meinung nach gesehen? Also z.B., dass Du noch ein wenig unbekleidet die Natur genossen hast oder was sonst?

Schorsch hat geschrieben:... In dieser Verwarnung standen zwei Sätze, die mich aufmerken ließen:
1. "Sie zeigten sich nackt an o.g. Wanderparkplatz"
2. "Diese Handlung begingen Sie vorsätzlich"

Für mich ging das gefühlt in Richtung "zur Schau stellen", was andererseits in krassem Gegensatz zum ganzen Vorgang und besonders zur geringen Höhe des Verwarnungsgeldes stand.
Das ist Juristendeutsch, ist inhaltlich korrekt und klingt schlimmer als es gemeint ist. In dem Moment, wo Dich jemand unbekleidet gesehen hat, kann man das als "sich nackt zeigen" beschreiben. Und wenn Du es nicht aus Versehen, in geistiger Verwirrtheit oder aus einer zwangsläufigen Situation heraus (z.B. weil Du Deiner Kleider beraubt wurdest) gemacht hast, bleibt nur das "vorsätzlich".

Ich denke, wenn du Widerspruch einlegst und - falls der Widerspruch abgelehnt wird - gegen den Widerspruchsbescheid klagst, kommt es auf die Auslegungsart des Richters an. Für mein Verständnis dürfte es grenzwertig sein, weil auf einen Parkplatz schon mit heranfahrenden Autos zu rechnen ist - und damit sehen sie dich sehr plötzlich und völlig unerwartet. Da in dem Moment womöglich auch kein sportliche Bezug zu erkennen war (kein Wandern, kein Joggen), wird es nach meinem Rechtsgefühl doch eng für Dich. Alles hängt von der Einstellung des Richters ab.

So meine Sichtweise - als juristischer Laie.