Ich gehe davon aus, dass hier von Seiten der Polizei der Fall nicht an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde, obwohl sie dazu an sich gem. dem Legalitätsprinzip verpflichtet gewesen wäre. Da hat die Polizei keinerlei Ermessensspielraum! Diese hat grundsätzlich Antragsdelikte aufnehmen und an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung weiterleiten, auch wenn der Täter offenkundig schuldunfähig ist. Dies wird jedoch nicht immer gemacht. Das Legalitätsprinzip wird im polizeilichen Alltag nicht selten zurückgestellt, nämlich dann, wenn es keinen Sinn macht, eine Sache weiter zu verfolgen, weil die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft wahrscheinlich ist.
Rein rechtlich ist diese Vorgehensweise nicht ganz in Ordnung. Gleichwohl weiß jeder Staatsanwalt, dass in jeder Polizeidienststelle dieses Opportunitätsprinzip gem. dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angewendet wird und ist dafür sogar dankbar.
Und da offenbar kein Verfahren gegen dich eingeleitet wurde erhältst du auch weiter keine Nachricht. Nicht von der Polizei und auch nicht von der Staatsanwaltschaft.
Wenn nicht so verfahren würde hätten ja Staatsanwälte recht häufig mit Wald-, Feld-, Wiesen und Balkon-FKKlern zu tun.