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Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

BeitragVerfasst: Mo 1. Jun 2015, 14:00
von BeateZ
Cronewcleus hat geschrieben:Diese "kommunalen Satzungen" sind ja meiner Meinung nach völlig unlogisch.
Danke für Deinen Beitrag, ja.

Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

BeitragVerfasst: Mo 1. Jun 2015, 14:12
von Cronewcleus
Gerne ;)

Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

BeitragVerfasst: Mo 1. Jun 2015, 14:23
von Friedjof
Bitte nicht verallgemeinern. Es gibt auch sinnvolle kommunale Satzungen, z.B. Haushaltssatzung, Straßenreinigungssatzung, diverse Gebührensatzungen und andere mehr. Die Satzungen und Änderungen werden im Amtsblatt der jeweiligen Kommune bekannt gegeben.

Wenn es nun um ein Nacktbadeverbot geht und dieses in der kommunalen Bäderverordnung, Gewässernutzunungsverordnung oder einer ähnlich lautenden kommunalen Verordnung aufgenommen wird, so ist dem nicht selten eine Ratssitzung vorweggegangen, bei der durch Mehrheitsbeschluss es zu einer solchen Verordnung kam. Es ist aber davon auszugehen, dass zuvor Bürger, Bürgergruppen, Vereine, Verbände, Kirchen und andere Institutionen an den Rat oder die regierenden Parteien herangetreten sind und ein solches Nacktbadeverbot eingefordert haben. Ebenso haben ja auch die FKK-Befürworter das Recht, für das Nacktbaden am See xy zu votieren. Derartige Beschlüsse werden nicht im Geheimen und von heute auf morgen gefasst. Dem gehen in aller Regel öffentliche Diskussionen und Veröffentlichungen in der Presse voraus. Es scheint nur eben so, dass die kleine Minderheit der Nackten einfach überhört wird.
Aber so funktioniert Demokratie. :cry:

Re: Konstanz

BeitragVerfasst: Mo 1. Jun 2015, 21:35
von Puistola
Waldkauz hat geschrieben:
Puistola hat geschrieben:Dennoch wird dann in Art. 19 Abs. 17 der Unbekleidete Aufenthalt an Rhein und See zur Odnungswidrigkeit erklärt und mit Bussgeld von 5 bis 1'000 Euro belegt.
Irgendwas passt da nicht.

Da würde ich mal schnell zuschlagen. Für Euch Schweizer ist das ja beim Wechselkurs von 1:1 ein Schnäppchen. Vielleicht gibt's sogar Mengenrabatt, oder man kann die Ordnungswidrigkeit in die Schweiz mitnehmen, wo ja bekanntlich alles viel teurer ist.

Und bei der Ausreise bekommt man auch noch die Mehrwertsteuer zurück.


Nein, so ein Konstanzer Nacktbadeknöllchen ist unvergleichlich mit dem,
was in Kreuzlingen, der schweizerischen Vorstadt gilt:
Nacktbaden ist zwar unüblich, aber in keiner Weise verboten.

Friedjof hat geschrieben:Aber so funktioniert Demokratie


Nein, so funktioniert Demokratie nicht.
Ein Gemeinde- oder Stadtrat hat keine legislativen Kompetenzen.
Sie kann nur innerhalb eines gegebenen Gesetzesrahmens beschliessen.
eine Kleiderordnung zu erlassen ist wohl in den meisten Bundesländern
nicht in der Zuständigkeit der Gemeinden (Ob die Städte München in
Bayern und Konstanz im BaWü das dürfen, bezweifle ich doch sehr.
Für Konstanz jedenfalls hab ich keine Rechtsgrundlage gefunden.

Aber gegen den Badekleiderzwang in der Konzilstadt hab ich über die
Jahrzehnte mehr als einmal verstossen, mit Genuss und ohne die
angedrohten Konsequenzen.

Puistola

Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

BeitragVerfasst: Mo 1. Jun 2015, 23:01
von Friedjof
Wenn eine Stadt oder Gemeinde ein Gewässer in ihrem Zuständigkeitsbereich als Badegewässer freigibt kann sie für dieses Gewässer sehr wohl eine Badeverordnung erlassen, die z.B. "übliche Badebekleidung" vorschreibt oder einen bestimmten Strandbereich bzw. das ganze Gewässer für FKK freigibt. Jedes kommunale Schwimmbad verfügt über eine Bäderverordnung, an die sich der Badegast zu halten hat.
Nach deiner Rechtsauffassung dürftest du also ohne jede Konsequenzen jedes Schwimmbad nackt aufsuchen?
Puistola, ich vertraue gewiss auf eine gewisse juristische Kompetenz bei dir, aber hier liegst du sicherlich schief. Sicherlich ist es so, dass an einem Badesee, wo ein Schild der Gemeinde explizit das Nacktbaden verbietet so schnell einem FKKler nichts passiert. Wo kein Kläger (Bürger oder Badeaufsicht), da kein Richter. In einem Schwimmbad mit Badeaufsicht übt die allerdings das Hausrecht aus und wird dich freundlich aber sehr bestimmt des Bades verweisen.
Nur weil es kein bundesweit geltendes Gesetz gibt, was grundsätzlich Nacktbaden verbietet heißt das nicht, dass eine Kommune in ihrem Bereich dieses nicht an bestimmten Gewässern per Erlass verbieten darf. Problematisch wird es erst, wenn die Gemeinde xy pauschal Nacktheit in der Öffentlichkeit und somit an sämtlichen Gewässern verbietet.
Oder vertrittst du etwa die Meinung, dass eine jede Kleiderordnung eines kommunalen Schwimmbades lediglich Makulatur ist? Dann würde ich sagen "Auf auf liebe FKKler in die Schwimmbäder, aber nackt! Zeigt den Hosenträgern, wie gebadet wird!" ;)

Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

BeitragVerfasst: Di 2. Jun 2015, 08:46
von norbert
Friedjof hat geschrieben:Wenn eine Stadt oder Gemeinde ein Gewässer in ihrem Zuständigkeitsbereich als Badegewässer freigibt kann sie für dieses Gewässer sehr wohl eine Badeverordnung erlassen, die z.B. "übliche Badebekleidung" vorschreibt oder einen bestimmten Strandbereich bzw. das ganze Gewässer für FKK freigibt. Jedes kommunale Schwimmbad verfügt über eine Bäderverordnung, an die sich der Badegast zu halten hat.
Nach deiner Rechtsauffassung dürftest du also ohne jede Konsequenzen jedes Schwimmbad nackt aufsuchen?
Puistola, ich vertraue gewiss auf eine gewisse juristische Kompetenz bei dir, aber hier liegst du sicherlich schief. Sicherlich ist es so, dass an einem Badesee, wo ein Schild der Gemeinde explizit das Nacktbaden verbietet so schnell einem FKKler nichts passiert. Wo kein Kläger (Bürger oder Badeaufsicht), da kein Richter. In einem Schwimmbad mit Badeaufsicht übt die allerdings das Hausrecht aus und wird dich freundlich aber sehr bestimmt des Bades verweisen.
Nur weil es kein bundesweit geltendes Gesetz gibt, was grundsätzlich Nacktbaden verbietet heißt das nicht, dass eine Kommune in ihrem Bereich dieses nicht an bestimmten Gewässern per Erlass verbieten darf. Problematisch wird es erst, wenn die Gemeinde xy pauschal Nacktheit in der Öffentlichkeit und somit an sämtlichen Gewässern verbietet.
Oder vertrittst du etwa die Meinung, dass eine jede Kleiderordnung eines kommunalen Schwimmbades lediglich Makulatur ist? Dann würde ich sagen "Auf auf liebe FKKler in die Schwimmbäder, aber nackt! Zeigt den Hosenträgern, wie gebadet wird!" ;)


Hallo Freidjof,
Du schriebst ja selbst in Deinem Beitrag, das im Schwimmbad der Betreiber das Hausrecht hat. Dort kann er also Badehosen vorschreiben.
Wenn ich aber an einer schönen Stelle in die Saale gehe, dann ohne Hose. Dann ist mir auch egal, was in irgendwelchen kommunalen Satzungen steht.

Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

BeitragVerfasst: Mi 3. Jun 2015, 11:08
von Friedjof
Moin norbert!
Da handelst du ja auch gut und richtig. So handhabe ich das ja auch. Mein Beitrag richtete sich ja auch gegen:
Puistola hat geschrieben:Ein Gemeinde- oder Stadtrat hat keine legislativen Kompetenzen. Sie kann nur innerhalb eines gegebenen Gesetzesrahmens beschliessen. eine Kleiderordnung zu erlassen ist wohl in den meisten Bundesländern nicht in der Zuständigkeit der Gemeinden (Ob die Städte München in
Bayern und Konstanz im BaWü das dürfen, bezweifle ich doch sehr.

Das war mir zu allgemein und könnte beim unbedarften Leser den Anschein erwecken als könne eine Gemeinde grundsätzlich keine Bekleidungsordnung erlassen. Und das stimmt eben nicht. Sie darf eben nur nicht pauschal jede Nacktheit überall verbieten. In ihren kommunalen Schwimmbädern und sogar Saunen (siehe Cloppenburg) darf sie es sehr wohl. Selbst da ist Nacktheit verboten. Gleichzusetzen mit kommunalen Schwimmbädern (Hallen- und Freibäder) sind z.B. Naturseen, sofern sie von der Gemeinde offiziell als Badesee ausgewiesen sind, evtl. eine Badeaufsicht vorhanden ist und für den See eine Badeordnung mit dem explziten Nacktbadeverbot besteht und aushängt und vielleicht sogar ein Eintrittsgeld erhoben wird. Da gibt es dann keinen Unterschied zu einem ganz normalen kommunalen Schwimmbad.
Kurzum muss unterschieden werden zwischen einem offiziellen Badesee mit einer kommunalen Badeordnung und einem See oder Flusslauf irgendwo in der Natur.

Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

BeitragVerfasst: Mi 3. Jun 2015, 11:14
von norbert
Friedjof hat geschrieben:Kurzum muss unterschieden werden zwischen einem offiziellen Badesee mit einer kommunalen Badeordnung und einem See oder Flusslauf irgendwo in der Natur.

genau

Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

BeitragVerfasst: Mi 3. Jun 2015, 23:21
von Puistola
Die Stadt Konstanz kann an Bodensee und Rhein kein Hausrecht beanspruchen.
Diese Gewässer und ihre Ufer bis zr mittleren Hochwasserlinie gehören dem
Land BaWü.

Andererseits ist es klar, dass in rechtmässig eingezäuntem Gelände samt
darin enthaltenen Kleingewässern Hausrecht gilt, also Kleiderordnungen
erlassen werden können, sei dies, dass in einer Sauna typischerweise das
Tragen von Badekleidung verboten wird, oder in einem Freibad vorgeschrieben
werde.

Puistola

Rechtskunde

BeitragVerfasst: Do 4. Jun 2015, 09:08
von Phragmites
danke für diese fundierte Kritik.
Cronewcleus hat geschrieben:Diese "kommunalen Satzungen" sind ja meiner Meinung nach völlig unlogisch.

mit dieser Begründung dürften gute Chancen bestehen, die Verordnungen vor und von Gerichten für unwirksam erklären zu lassen :)