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Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

BeitragVerfasst: Di 21. Apr 2015, 00:05
von ynda
:D :D :D das ist gut, lass es uns wissen ob und wenn ja was Sie antworten. :D

Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

BeitragVerfasst: Do 23. Apr 2015, 15:22
von www
"Zum Baden muss die übliche Badebekleidung getragen werden."

Ist denn auch vorgeschrieben in welcher Hand ich die Badebekleidung tragen muss?

www (welt weit wandern)

Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

BeitragVerfasst: Do 23. Apr 2015, 15:27
von www
Wie genau ist die Grenze des Genitalbereichs festgelegt? Wo genau beginnt der Genitalbereich, der zu bedecken ist? Sicher gibt es da für Mann und Frau getrennte Richtlinien.
Wichtig wäre auch zu wissen, welche Beamte die Befugniss haben, diesen Bereich vor Ort nachmessen zu dürfen?

www (welt weit wandern)

Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

BeitragVerfasst: Do 23. Apr 2015, 15:37
von Nackidei
Ich habe bis jetzt keine Rückmeldung vom Olantis erhalten, weder telefonisch noch per Mail. Ich glaube, dass da auch nichts mehr kommen wird. Schade. Anscheinend verstehen die keinen Spaß.

Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

BeitragVerfasst: Do 23. Apr 2015, 20:26
von BeateZ
http://www.lra-ffb.de/pdf/kreisrecht/33 ... ng_See.pdf
Anoraks, Jeanshosen, T-Shirts, Röcke und Stiefel verboten, aber nur für Badegäste. Bekleidung beim unbadegastlichen Aufenthalt ist in der Satzung nicht geregelt.

Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

BeitragVerfasst: Do 23. Apr 2015, 21:12
von guenni
Nackidei hat geschrieben:Ich habe bis jetzt keine Rückmeldung vom Olantis erhalten, weder telefonisch noch per Mail. Ich glaube, dass da auch nichts mehr kommen wird. Schade. Anscheinend verstehen die keinen Spaß.


in dem schreiben hast du ja nur tatsachen festgestellt und keine konkrete frage formuliert. wenn deiner sichweise nicht widersprochen wird, ist doch alles bestens. dann berichte mal von dem ersten aufenthalt deines vereins, der ja sicher bald stattfindet. :mrgreen:

Rechtsverordnung der Stadt Murrhardt für das Freizeit- und E

BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2015, 21:18
von Waldkauz
rholungsgebiet Waldsee
(leider schneidet mir das System die Überschrift ab)

Stadt Murrhardt hat geschrieben:Rechtsverordnung der Stadt Murrhardt für das Freizeit- und Erholungsgebiet Waldsee

§6 VERHALTEN IM FREIZEIT- UND ERHOLUNGSGEBIET WALDSEE

(4) Beim Baden ist Sport- oder Badebekleidung zu tragen.

Daneben ist noch vieles anderes verboten und geregelt. Interessanterweise ist die Vorschrift über die Badekleidung die einzige, bei der ein Verstoß nicht mit einem Bußgeld bedroht ist.

Und ebenso wie bei zahlreichen der zitierten Beispiele ist nicht geregelt, was man außerhalb des Wassers anhat.

Grüßle
Waldkauz

Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2015, 22:38
von Puistola
Die nacktfeindlichste Stadt Deutschlands schützt die Umwelt vor nacktem Schmutz und Schund:

Umweltschutz- und Polizeiverordnung der Stadt Konstanz

Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 des Polizeigesetzes
(PolG) in der derzeit geltenden Fassung erlässt die Stadt Konstanz als Ortspolizeibehörde
mit Zustimmung des Gemeinderates folgende Polizeiverordnung:



§ 17 Unbekleideter Aufenthalt

Ohne Bekleidung (zumindest Badebekleidung) ist der Aufenthalt am Ufer des Bodensees
und des Rheins und im Sichtbereich öffentlicher Wege und Anlagen verboten,
ausgenommen an als FKK-Anlage ausgewiesenen und gekennzeichneten Stellen.

http://www.konstanz.de/umwelt/01064/01980/index.html

Ich hatte mal versucht, die Rechtsgrundlagen zu diesem Kleidungsgebot
nachzuvollzienen. In diesem PolG steht nichts über die Kompetenz der
Gemeinden, Bekleidungsvorschriften zu erlassen.
In der BaWü-Verfassung steht zwar elfmal was von "christlich", aber nix
von Kleidung.

Dennoch wird dann in Art. 19 Abs. 17 der Unbekleidete Aufenthalt
zur Odnungswidrigkeit erklärt und mit Bussgeld von 5 bis 1'000 Euro belegt.


Puistola

Re: Konstanz

BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2015, 22:48
von Waldkauz
Puistola hat geschrieben:Dennoch wird dann in Art. 19 Abs. 17 der Unbekleidete Aufenthalt an Rhein und See zur Odnungswidrigkeit erklärt und mit Bussgeld von 5 bis 1'000 Euro belegt.
Irgendwas passt da nicht.

Da würde ich mal schnell zuschlagen. Für Euch Schweizer ist das ja beim Wechselkurs von 1:1 ein Schnäppchen. Vielleicht gibt's sogar Mengenrabatt, oder man kann die Ordnungswidrigkeit in die Schweiz mitnehmen, wo ja bekanntlich alles viel teurer ist.

Und bei der Ausreise bekommt man auch noch die Mehrwertsteuer zurück.

Grüezi und Salü
Waldkauz

Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

BeitragVerfasst: Mo 1. Jun 2015, 14:37
von Cronewcleus
Diese "kommunalen Satzungen" sind ja meiner Meinung nach völlig unlogisch.