Aktuelle Zeit: Do 28. Mär 2024, 16:11

FKK-Freunde.info

Das deutsche FKK-Forum

Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

In diesem Forum werden Rechtsfragen bezüglich der FKK diskutiert. Bitte beachtet, daß dies absolut unverbindlich ist.
Benutzeravatar
 
Beiträge: 4340
Registriert: 29.03.2010
Wohnort: Limbach-Oberfrohna
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 63

Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

Beitrag von Zett » Sa 18. Apr 2015, 15:47

Juristerei ist doch eine lustige Sache:
Grafenrheinfeld: verboten: "Das Nacktbaden" - da bleibt doch neben dem Nacktsonnen, dem Nacktjoggen noch eine große Palette, was man dann doch alles nackt machen darf.
Erding: "Ohne Kleidung sich aufzuhalten." - Also ist mit Socken alles rechtlich ok!

Wir sehen: Die Nacktheit/das Unbekleidetsein/das Unverhülltsein ist juristisch nicht so leicht zu fassen!

Benutzeravatar
 
Beiträge: 5424
Registriert: 29.06.2013
Wohnort: Ostfriesland
Geschlecht: Paar
Alter: 59

Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

Beitrag von ostfriesenpaar » Sa 18. Apr 2015, 15:59

Also muss es ungefähr so heißen:

Der Aufenthalt und das Baden ist nur mit bekleidetem Genitalbereich erlaubt.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 441
Registriert: 06.07.2014
Geschlecht: Männlich ♂

Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

Beitrag von Garfield » Sa 18. Apr 2015, 17:42

Zett hat geschrieben:Grafenrheinfeld: verboten: "Das Nacktbaden" - da bleibt doch neben dem Nacktsonnen...

Bist du dir da sicher? Man kann auch Sonnenbaden, ist ja auch eine Form von Baden. :?

 
Beiträge: 2344
Registriert: 21.08.2012
Wohnort: bei Jena

Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

Beitrag von norbert » Sa 18. Apr 2015, 19:17

ostfriesenpaar hat geschrieben:Also muss es ungefähr so heißen:

Der Aufenthalt und das Baden ist nur mit bekleidetem Genitalbereich erlaubt.


Dann reicht beim Mann eine Socke über dem Penis?

Benutzeravatar
 
Beiträge: 5424
Registriert: 29.06.2013
Wohnort: Ostfriesland
Geschlecht: Paar
Alter: 59

Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

Beitrag von ostfriesenpaar » Sa 18. Apr 2015, 21:19


Benutzeravatar
 
Beiträge: 4340
Registriert: 29.03.2010
Wohnort: Limbach-Oberfrohna
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 63

Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

Beitrag von Zett » So 19. Apr 2015, 08:43

Garfield hat geschrieben:
Zett hat geschrieben:Grafenrheinfeld: verboten: "Das Nacktbaden" - da bleibt doch neben dem Nacktsonnen...

Bist du dir da sicher? Man kann auch Sonnenbaden, ist ja auch eine Form von Baden. :?

Nun ist aber das "Sonnenbaden" nicht verboten, es ist das "Nacktbaden" verboten, noch nicht mal das "Nacktsonnenbaden" ist verboten, nur das "Nacktbaden"
Sicher ist das nicht sicher. Da gibt es teilweise viel zu gestörte Richter als dass man sich auf Logik und Vernunft verlassen könnte.

 
Beiträge: 2344
Registriert: 21.08.2012
Wohnort: bei Jena

Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

Beitrag von norbert » So 19. Apr 2015, 18:46

ostfriesenpaar hat geschrieben:So etwas ?


http://www.heute.at/storage/scl/bilder/ ... 1423851839


Was tragt ihr in Ostfriesland für Socken?

http://cdn.hans-natur.de/images/feine-s ... 87ca1b.jpg

Benutzeravatar
 
Beiträge: 3196
Registriert: 05.12.2005
Wohnort: Lübben im Spreewald
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 68

Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

Beitrag von Bummler » Mo 20. Apr 2015, 11:27

In Lübben steht da einfach:

§6 ...

(4) Beim Aufenthalt in der Badestelle und beim Baden ist die übliche Sport- und
Badebekleidung zu tragen.


http://www.luebben-rathaus.de/de/rathau ... zungen/#12


Als Gebot formuliert, spart man Verbote!

Gruß
Bummler

Benutzeravatar
 
Beiträge: 5424
Registriert: 29.06.2013
Wohnort: Ostfriesland
Geschlecht: Paar
Alter: 59

Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

Beitrag von ostfriesenpaar » Mo 20. Apr 2015, 11:34

Was bedeutet jetzt “üblich"

Bei uns zumindest wäre das ohne alles - vielleicht noch Bade- oder Neoprenschuhe bei sehr ungünstigen Bodenverhältnissen.

Gruß aus Ostfriesland

 

Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

Beitrag von Nackidei » Mo 20. Apr 2015, 17:55

Als ich kürzlich einmal wieder in meine Geburtsstadt Oldenburg kam, besuchte ich mit einem Studienkollegen von einst die Sauna im „Olantis“. Das ist ein großes Schwimmbad mit Schwimmbecken im Innen- und Außenbereich und einer Bademöglichkeit in der s.g. Mühlenhunte, einem Seitenarm der Hunte. Ein schöner Liegebereich im Außenbereich gehört ebenso dazu.
Als ich vor unserem Saunabesuch die Internetseite des Olantis aufsuchte um nach den Öffnungszeiten zu schauen stieß ich auf die Haus- und Badeordnung der Bäderbetriebsgesellschaft Oldenburg mbH, die u.a. für das Olantis gilt. Da heißt es in Punkt 6 der Verordnung:
"Zum Baden muss die übliche Badebekleidung getragen werden."

Das soll wahrscheinlich heißen: Außerhalb des Schwimmbeckens darf ich nackt sein. Steige ich zum Baden ins Wasser, ist zuvor die übliche Badebekleidung anzulegen.
Diese Formulierung regte meine Phantasie ein wenig an. Und so verfasste ich folgendes Schreiben, welches ich über das Online-Kontaktformular an das Olantis sandte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

als begeisterter FKKler und Naturist wende ich mich mit einem besonderen Anliegen an Sie: In der Haus- und Badeverordnung der Bäderbetriebsgesellschaft Oldenburg vom 15. März 2013 heißt es in Punkt 6 u.a.: „Zum Baden muss die übliche Badebekleidung getragen werden." Daraus schlussfolgere ich, dass der Aufenthalt außerhalb des Schwimmbeckens unbekleidet zulässig und der Bekleidungszwang einzig beim Baden den Hygienevorschriften geschuldet ist.

Dieses Entgegenkommen freut mich als FKKler und Naturisten natürlich ungemein. Wir, und damit meine ich den in Oldenburg neu gegründeten Verein zur Förderung nackter Kultur und Lebensfreude (VFnKL) sind über diese fortschrittliche und körperbejahende Einstellung sehr angetan. Wir haben uns als Verein entschlossen, dieses fortschrittliche Angebot wahrzunehmen und regelmäßig ein bis zweimal wöchentlich als zunächst kleine Gruppe gemischtgeschlechtlicher Erwachsener an einem späten Nachmittag in der Woche frei von jeglicher Badebekleidung Ihr schönes Bad aufzusuchen. Darüber hinaus formiert sich bereits eine Eltern-Kind-Gruppe. Angedacht ist da terminlich samstagnachmittags oder sonntagvormittags.

Vielleicht sollte die Einschränkung des Badens mit Badebekleidung aber von den Verantwortlichen nochmals überdacht werden. Das ständige Anziehen vor dem Einstieg ins Wasser und Ausziehen nach dem Verlassen des Schwimmbeckens ist schon arg lästig. Zudem stellt diese Einschränkung für uns Naturisten eine echte Einschränkung in unserem Lebensgefühl dar. Ich kann Ihnen für alle Mitglieder unseres Vereins versichern, dass wir uns selbstverständlich an die allgemeinen Hygieneregeln halten und uns vor dem Betreten des Bades im Duschbereich einer gründlichen Körperreinigung unterziehen. Unsere Kinder schicken wir grundsätzlich vor dem Betreten des Bades auf die Toilette. Aber eigentlich sollte das ja selbstverständlich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Name
(2. Vorsitzender VFnKL Oldenburg)


Ich bin gespannt, ob da jemand Spaß versteht und darauf antwortet (oder das Schreiben gar ernst nimmt). :)

VorherigeNächste

Zurück zu FKK & Recht

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: natlion und 14 Gäste