naturbande hat geschrieben:Aus eigener Erfahrung muss ich widersprechen:
Parkplatzgelände von Supermärkten sind Privatgelände. Dort aufgestellte Schilder und Zebrastreifen haben absolut nichts mit der STVO zu tun und dienen lediglich zur Orientierung, hinweisend, nicht rechtsbindend.
Mit dem Hinweis im Eingangsbereich des nicht öffentlichen, aber allgemein erreichbaren Parkplatzes "Hier gilt die Straßenverkehrsordnung" wird die Straßenverkehrsordnung Teil der Nutzungsbestimmung und somit Teil der Hausordnung. Verstöße gegen Teile der Straßenverkehrsordnung (z.b. Verstoß gegen "rechts vor links") werden dadurch zu Verstößen gegen die Hausordnung.
naturbande hat geschrieben:Selbst der ADAC kommt nicht dorthin, um Hilfe zu leisten,
Der ADAC ist ein privatrechtlicher Verein, der kommen kann oder nicht kommen kann - ganz nach eigenen Bestimmungen.
naturbande hat geschrieben:die Polizei erstrecht nicht.
Generell: Die Polizei muss kommen und den Fall aufnehmen (ein Protokoll schreiben), wenn strafrechtliche Folgen in Frage stehen (z.B. bei Personenschaden, Ladendiebstahl etc.) Das gilt natürlich auch dann, wenn dies auf privatem Gelände (oder z.B. in einer Privatwohnung) geschieht. Für Fragen zum zivilrechtlichen Hausrecht sind sie nicht zuständig.
naturbande hat geschrieben:JEDER kann sein Auto ohne Konsequenz an solchen Orten auf Behinderten-, Mutter...-, Frauenparkplätzen parken...Sie stellt nur eine Empfehlung zur Nutzung durch den Besitzer/Betreiber dar-MEHR nicht.
Nicht ganz, denn mit dem Hinweis im Eingangsbereich des Parkplatzes (ein solcher Hinweis muss natürlich vorhanden sein ) wird die Straßenverkehrsordnung zum Bestandteil des zivilrechtlichen Hausrechts. In dieser Figur können dann Geschädigte Ansprüche gegen den Parkplatzbetreiber (z.B. Aldi, Rewe..) anmelden. Dieser wiederum kann dann Ansprüche an den Verursacher anmelden.
naturbande hat geschrieben: Übrigens, Leute-ihr weicht stark vom Thema ab!!!
Welchem Thema ?? Du wirst doch die eingangs gestellte Frage nicht als "Thema" ernst nehmen ??
Aber damit alle (wirklich: alle) zufrieden sind, beschränke ich das illustrierende Beispiel "Behindertenparkplätze" auf öffentliche Parkplätze.
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