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Petition Grundrecht auf Bekleidungswahl und Nacktheit

BeitragVerfasst: Do 21. Mär 2024, 15:32
von B3free
Die Unterzeichner der Petition möchten eine Grundgesetzänderung. Bisher heißt es im Art. 2, Abs. 1: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Die Unterzeichner der Petition möchten eine Ergänzung um folgenden Text: „Jeder hat das Recht auf freie Wahl seiner Kleidung und auf Nacktheit.“

Damit würde der Absatz neu lauten:

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Jeder hat das Recht auf freie Wahl seiner Kleidung und auf Nacktheit.“

Begründung:
Wir leben in einer Zeit, in der in zunehmenden Maße mit sexualisierten Inhalten Menschen beeinflusst werden. Dies beginnt mit einfachen Spielfilmen, nachzuweisen in der Werbung und geht bis hin zu vor Kindern kaum fernhaltbaren pornografischen Filmen. Als Folge wird Nacktheit – oder auch bereits als unzureichend empfundene Kleidung – automatisch mit Sexuellem in Verbindung gebracht. Der natürliche Körper wird zum ekelerregenden Fremdkörper. Partnerschafts- und Sexualstörungen sind die Folge.

Um dem entgegenzuwirken soll mit der Grundrechtserweiterung die einfache Nacktheit (ohne sexuellen Bezug) entkriminalisiert und enttabuisiert werden.

Eingeschränkt bleibt Nacktheit, wo dies Hygiene, Schutz vor Verletzungen oder Hausrecht verlangt.

Unberührt von diesem Grundrecht bleiben Straftaten in Zusammenhang mit Nacktheit entsprechend §§ 183 und 183a StGB („Exhibitionismus“ und „Erregung öffentlichen Ärgernisses“):

Zur Petition: https://www.change.org/p/grundrecht-auf ... -nacktheit

Re: Petition Grundrecht auf Bekleidungswahl und Nacktheit

BeitragVerfasst: Fr 22. Mär 2024, 10:30
von CHICO
Wir leben mit dem vorzüglichen Grundgesetz u. A. gemäß Art. 2 in einer offenen Gesellschaft mit der Möglichkeit der freien Entfaltung der Persönlichkeit. D. h. auch, dass alles, was nicht verboten ist, erlaubt ist. Also ist Nacktheit im öffentlichen Raum erlaubt, wo sie nicht ausdrücklich verboten ist. Auf individuelle Moralvorstellzungen kommt es nicht an; unter ethischen Gesichtspunkten kann es keine Einwände geben.
Insoweit scheitert richtigerweise der Versuch einer solchen beabsichtigten Grundgesetzänderung. Es wird kein Genehmigungsministerium geben.

Re: Petition Grundrecht auf Bekleidungswahl und Nacktheit

BeitragVerfasst: Fr 22. Mär 2024, 11:16
von PundV
CHICO hat geschrieben:Wir leben mit dem vorzüglichen Grundgesetz u. A. gemäß Art. 2 in einer offenen Gesellschaft mit der Möglichkeit der freien Entfaltung der Persönlichkeit. D. h. auch, dass alles, was nicht verboten ist, erlaubt ist. Also ist Nacktheit im öffentlichen Raum erlaubt, wo sie nicht ausdrücklich verboten ist. Auf individuelle Moralvorstellzungen kommt es nicht an; unter ethischen Gesichtspunkten kann es keine Einwände geben.
Insoweit scheitert richtigerweise der Versuch einer solchen beabsichtigten Grundgesetzänderung. Es wird kein Genehmigungsministerium geben.


Das stimmt. Trotzdem ist es in der Praxis nicht möglich, an den meisten Orten nackt zu sein, selbst wenn es nicht ausdrúcklich verboten ist. Nackt in der Fußgängerzone? In Parks? In der Praxis reicht “jemand hat sich beschwert” als Begründung. Das ist leider so. Ist auch in Spanien so. Leute, die das nicht wahrhaben wollen, haben die Lage dort sogar verschlechtert.

Re: Petition Grundrecht auf Bekleidungswahl und Nacktheit

BeitragVerfasst: Fr 22. Mär 2024, 12:39
von CHICO
Ja, so sehe ich es auch. Rechtslage und Urteile von Richtern – andere als Richter sind noch häufiger im Irrtum - decken sich häufig nicht. Aber den Anspruch, nackt in der Öffentlichkeit sei rechtmäßig, sollte man nie aufgeben und darum auch vor Gericht kämpfen. Das hiesige Ordnungsamt wollte Nacktwandern wegen ein Bußgeld von mir. Ich habe nicht gezahlt. Es ging zum Amtsgericht; der Richter hat das Verfahren eingestellt ohne Verhandlung.

Re: Petition Grundrecht auf Bekleidungswahl und Nacktheit

BeitragVerfasst: Fr 22. Mär 2024, 12:49
von Zett
Eingestellt wegen "Geringfügigkeit"? Ich hab es Dir ja angeboten, das Ganze endlich einmal durchzufechten: Spaziere eine Weile in der Innenstadt, ich ruf die Polizei - und dann gehst Du durch die Instanzen. Und dann ist das ein für allemal geklärt, dass man überall nackt sein darf.
Du wirst aber kein zweites Mal vor dem Richter erscheinen, weil Du weißt, dass man es beim nächsten mal nicht noch einmal durchgehen lässt - zumal, wenn es in einer belebten Innenstadt gewesen ist.
Ich glaube, Du willst nur andere dazu aufwiegeln, Ordnungswidrigkeiten zu begehen. Das finde ich nicht fair. Es fördert auch mit nichtem eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung, ganz im Gegenteil.

Als Nackter im öffentlich zugänglichen Raum sollte man besondere Rücksicht gegenüber den Bekleideten nehmen, z.B. so wie ich es in meinem »Knigge für Nacktjogger« (https://die-gesunder.jimdofree.com/glauf-eisjoggen-das-gugaln/eisjoggen-und-nacktheit-die-genak-philosophie/#Knigge%20f%C3%BCr%20Freik%C3%B6rperlaufen) niedergeschrieben habe und selber praktiziere.

Re: Petition Grundrecht auf Bekleidungswahl und Nacktheit

BeitragVerfasst: Fr 22. Mär 2024, 13:14
von CHICO
Zett, ich vergesse, Sie auf die Liste „Ignorieren“ gesetzt zu haben, weil ich Ihnen schreiben muss, dass alle obigen Ausführungen von Ihnen ich als völlig sach- und weltfremd betrachte. Und dann wird das Witzbuch noch als „Knigge für Nacktjogger“ angeboten. Schlimmer kann man sich nicht präsentieren.

Aber kein weiterer Kommentar von mir zu Ihrem schlimmen Text.

Re: Petition Grundrecht auf Bekleidungswahl und Nacktheit

BeitragVerfasst: Fr 22. Mär 2024, 13:18
von PundV
Zett hat geschrieben:Eingestellt wegen "Geringfügigkeit"? Ich hab es Dir ja angeboten, das Ganze endlich einmal durchzufechten: Spaziere eine Weile in der Innenstadt, ich ruf die Polizei - und dann gehst Du durch die Instanzen. Und dann ist das ein für allemal geklärt, dass man überall nackt sein darf.
Du wirst aber kein zweites Mal vor dem Richter erscheinen, weil Du weißt, dass man es beim nächsten mal nicht noch einmal durchgehen lässt - zumal, wenn es in einer belebten Innenstadt gewesen ist.
Ich glaube, Du willst nur andere dazu aufwiegeln, Ordnungswidrigkeiten zu begehen. Das finde ich nicht fair. Es fördert auch mit nichtem eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung, ganz im Gegenteil.

Als Nackter im öffentlich zugänglichen Raum sollte man besondere Rücksicht gegenüber den Bekleideten nehmen, z.B. so wie ich es in meinem »Knigge für Nacktjogger« (https://die-gesunder.jimdofree.com/glauf-eisjoggen-das-gugaln/eisjoggen-und-nacktheit-die-genak-philosophie/#Knigge%20f%C3%BCr%20Freik%C3%B6rperlaufen) niedergeschrieben habe und selber praktiziere.


Genau das ist in Spanien passiert. Es hieß, man darf fast úberall nackt sein. Einige Leute (hauptsâchlich Deutsche) haben das geglaubt. Ergebnis: noch strengere Kleidungsvorschriften sind erlassen worden.

Hintergrund: Es gab ein Gesetz aus der Franco-Zeit, das dazu verwendet wurde, Nacktheit zu unterbinden. Dieses Gesetz ist abgeschafft worden. Fälschlicherweise haben manche, auch vom spanischen Naturistenverband, behauptet, dass das bedeutet, dass man überall nackt sein darf.

Ja, manchmal kann ein Urteil Klarheit schaffen, aber nicht immer im Sinne des Angeklagten. Und es kann neue Gesetze geben, wenn manche den Eindruck haben, dass man sie braucht.

Auf der anderen Seite scheint oben ohne im Freibad mehr und mehr möglich zu werden. Ich halte die Begründungen (sogenannte nichtbinäre Menschen und/oder Diskriminierung) fúr falsch, aber im Endergebnis ist es richtig. Man sollte aber nicht den Fehler machen, zu behaupten, weibliche Brüste haben mit Sexualität nichts zu tun. Erstens stimmt es nicht, und zweitens, wenn man oben ohne damit begründet, macht man es schwieriger, FKK zu begründen.

Re: Petition Grundrecht auf Bekleidungswahl und Nacktheit

BeitragVerfasst: Fr 22. Mär 2024, 18:45
von CHICO
Respektlos wie ich bin und wie man „Literatur“ rezensieren sollte, habe ich den sogenannten Knigge für das Freikörperlaufen ("Nacktjoggen") – siehe Beitrag von @Zett auf der hiesigen Seite - des Autors mit Namen Thomas Kritz alias Zett ein „Witzbuch“ genannt. Das lag einfach nahe, da ich beim Lesen vor Lachen kaum weiter kam. Sogar für das kniggegerechte Urinieren findet man dort sachdienliche Ratschläge. Hahaha!

Wenn man Nacktjoggen so versteht, dass der Unterschied zum Joggen nur im Fortlassen der Bekleidung – und das sehe ich als eine häufig sinnvolle Handlung – besteht, reicht für den „Knigge für das Freikörperlaufen ("Nacktjoggen")“ ein einziger Paragraph, wenn man für solch einen Text tatsächlich Bedarf empfindet. Also:

§ 1 Vor dem Laufen ist die Bekleidung abzulegen! Sonst verhält man sich kniggegerecht wie beim Laufen mit Bekleidung.

Offensichtlich entstand das „Witzbuch“ in völliger Verkennung der Idee, auch beim Joggen von der Freiheit Gebrauch zu machen, auf Bekleidung ggf. einfach zu verzichten.

Re: Petition Grundrecht auf Bekleidungswahl und Nacktheit

BeitragVerfasst: Fr 22. Mär 2024, 19:43
von Zett
@CHICO
Wie an anderer Stelle schon geschrieben, sind solche Äußerungen von Dir als Maulheld-Sprüche einzustufen. Wer meint, andere zu Ordnungswidrigkeiten aufwiegeln zu müssen anstatt zur Besonderen Rücksichtnahme gegenüber Bekleideten, der will mit dem Kopf durch die Wand - und holt sich dementsprechend berechtigt immer wieder Beulen.

Re: Petition Grundrecht auf Bekleidungswahl und Nacktheit

BeitragVerfasst: Fr 22. Mär 2024, 20:14
von CHICO
Wechselseitige Rücksichtnahme zwischen Bekleideten und Nackten ist selbstverständlich. Aber besondere Präferenzen genießen Bekleidete gegenüber Nackten nicht. Warum auch?? Nackte sind nicht Menschen zweiter Klasse. Wenn Sie persönlich sich so einordnen, ist das einzig Ihre Sache und kann nicht zur Forderungen anderen gegenüber werden.