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Nackt sein in Spanien - Alle rechtlichen Aspekte

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Re: Nackt sein in Spanien - Alle rechtlichen Aspekte

Beitrag von Puistola » Di 14. Apr 2015, 18:57

Tja, das ist bitter und erinnert mich an den grauslichen Spruch des
Schweizerischen Bundesgericht im Fall Petrullo gegen Kanton Appenzell-
Ausserhoden und die unbegründete Weigerung der EGMR, darüber
zu urteilen.
Auch höchste Gerichte neigen offenbar dazu, ihren persönlichen Ansichten
freien Lauf zu lassen, wenn es sich um Fragen der Sitte handelt, in denen
weder Geschädigte vorhanden sind, noch strafrechtliche Regeln gegeben
sind.
Nun betrifft das Irrteil aus Madrid ja erstmal das Stadtgebiet von Barcelona,
und andere Orte mögen daraus das Recht ableiten, ebenfalls Kleidungs-
regeln auf ihrem Gemeindegebiet zu erlassen.
Aber die Strände sind ja nicht Gemeindegebiet, wenn ich das richtig
verstanden habe, sondern unterstehen Nationalem Recht, insbesondere
dem 'Costal', das weiterhin keine Regelung zur Kleidung kennt.

Eine positive Regel wird es nie geben, denn sonst müsste man auch
jeden anderen möglichen Bekleidungszustand neben der Nacktheit
regeln: "Das Tragen von linken Socken in den Farben ... ist erlaubt".

Traurig ist der Fall Barcelona schon, denn er zeigt, wie weit Tabus
und Geisterglaube die Vernunft verdrängen können.

Auf, liebe Freunde, zum fröhlichen Tabubrechen an der Sonne.
(Heute war es am Bodensee einen tick zu windig, zu kühl ...)

Puistola

 

Re: Nackt sein in Spanien - Alle rechtlichen Aspekte

Beitrag von Nackidei » Do 23. Apr 2015, 09:29

In Spanien wird scheinbar der Ruf nach weniger Nacktheit immer lauter. Jetzt mußte sich das oberste spanische Gericht damit beschäftigen und fasste eine Grundsatzentscheidung. Das Urteil bezieht sich zwar auf die katalonische Gemeinde Castell-Platja D'Aro, wo die Klage gegen das von der Gemeinde erlassene Nacktbadeverbot von FKK-Verbänden angeschoben wurde. Mit diesem Urteil besteht nun zwar in ganz Spanien kein Nacktbadeverbot. Allerdings kann jede Gemeinde nun mit Absegnung der höchsten spanischen Gerichtsbarkeit ein Nacktbadeverbot für seine Strände erlassen und bei dessen Nichtbefolgung bis zu 300,- Euro Strafe kassieren.
Da lobe ich mir doch die ostfriesischen oder westfriesischen Inseln vor der Haustür.

http://www.nwzonline.de/panorama/nacktb ... 28231.html
http://www.nzz.ch/newsticker/hoechstes- ... 1.18527833
http://www.fuerteventurazeitung.de/inde ... an-canaria

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Spanien: Oberstes Gericht bestätigt FKK-Verbot

Beitrag von raiguen_shd » Do 23. Apr 2015, 18:12

Schlechte Nachrichten für FKK-Fans in Spanien. Nacktbaden ist dort kein von der Verfassung geschütztes Grundrecht. Das entschied das Oberste Gericht des Landes in einem aktuellen Urteil. Es wies damit in einer Grundsatzentscheidung das zentrale Argument von Nudistenverbänden ab.
Die höchstrichterliche Entscheidung bezieht sich nur auf den Fall Castell-Platja Aro.
Quelle: t-online.de/reisen (23.04.2015, 09:46 Uhr | AP)

 
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Re: Nackt sein in Spanien - Alle rechtlichen Aspekte

Beitrag von Calcit » Do 23. Apr 2015, 18:59

Das Straßburger Strohhälmchen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wird mal wieder als letzte Hoffnung gesehen. Der Verband der katalanischen Nackten will gegen den Spruch des obersten spanischen Gerichtes mit dem Argument der unterdrückten Meinungsfreiheit angehen. Immerhin ist in Strasbourg 20141028 im Fall von Stephen Gough eingeräumt worden, daß Nacktheit eine Form der Meinungsfreiheit darstellen kann, worauf dieser Hoffnungsfunke gründet.
lainformacion.com, 20150422, hat geschrieben: El Club Catalá de Naturisme recurrirá a Estrasburgo la sentencia del Supremo que prohíbe el nudismo
El Club Catalá de Naturisme recurrirá al Tribunal Europeo de Derechos Humanos la sentencia emitida hoy por el Supremo, que declara conforme a derecho la Ordenanza municipal del municipio Castell-Platja D'Aro (Girona), por la cual se prohíbe el nudismo en las playas de la localidad. Dicha ordenanza, aprobada en 2009, tipifica además esa conducta como infracción grave, con multas de hasta 750 euros en casos de reincidencia. ... El Tribunal Europeo, con sede en Estrasburgo, determinó en octubre de 2014- en su única sentencia sobre la desnudez-que la práctica del nudismo estaba amparada por el derecho a la libertad de expresión. Se refería, para argumentarlo, al artículo 18 de la Declaración Universal Europea, según el cual “la desnudez pública puede ser entendida como una forma de expresión comprendida en el ámbito del Artículo 10 de la Convención Europea y que, por tanto, el arresto, persecución y condena por este motivo constituyen medidas represivas en reacción a esta forma de expresión de las opiniones del demandante. Por ello, se produce una violación del derecho de libertad de expresión”. ...
http://noticias.lainformacion.com/espan ... aK8eBVKy7/

Vgl. auch:
https://inforrm.wordpress.com/2014/11/0 ... linson-qc/

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Re: Spanien: Oberstes Gericht bestätigt FKK-Verbot

Beitrag von holgi-w » Fr 24. Apr 2015, 13:42

Nichts für ungut aber das wird bereits im Thread Nackt sein in Spanien - Alle rechtlichen Aspekte thematisiert.
Zuletzt geändert von Horst am Fr 24. Apr 2015, 19:23, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Die beiden Themen wurden zusammengeführt.

 

Re: Nackt sein in Spanien - Alle rechtlichen Aspekte

Beitrag von Nackidei » Fr 24. Apr 2015, 14:27

Interessant ist in diesem Zusammenhang ist auch eine Seite des spanischen Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt, die ja im alten Forum vor zwei Jahren bereits thematisiert wurde. Auf der Seite können fast alle spanischen Badestrände abgerufen werden. Da sind dann alle möglichen Informationen zu finden, u.a. auch, ob FKK (Nudismo) verboten ist:
http://www.magrama.gob.es/es/costas/ser ... ia-playas/
Jetzt hat man die Möglichkeit, sich durch die Regionen oder Menüs zu hangeln, oder den Ort/Strand direkt einzugeben.
Wird jetzt ein bestimmter Strand gesucht, klickt man auf die entsprechende Region oder tippt den Namen des Strandes ein.
Unter Punkt 2, Tipo de playa steht dann unter „Nudismo“ No oder Si

 
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Re: Spanien: Oberstes Gericht bestätigt FKK-Verbot

Beitrag von riedfritz » Fr 24. Apr 2015, 16:22

"Nacktbaden ist dort kein von der Verfassung geschütztes Grundrecht"


Wo ist es das schon? Wahrscheinlich nirgends auf der Welt!


Viele Grüße,

Fritz

 

Re: Nackt sein in Spanien - Alle rechtlichen Aspekte

Beitrag von Föhri15 » Do 9. Jul 2015, 13:39

2013 war ich zuletzt auf Mallorca und als richtiger FKK-Fan liegt mir das Nacktbaden auch dort sehr am Herzen. Mein Urlaubsort Cala Ratjada bietet, wie die gesamte Insel, herrliche Buchten und Verstecke wo man ohne Jemanden belästigen zu wollen Nacktbaden kann. In Spanien ist, nach meinen Recherchen Nacktbaden weder gestattet noch verboten. Mann/Frau sollten aber abwägen wo sie es tun. Denn fühlt sich doch jemand belästigt, kann es durchaus zu einer Anzeige kommen. Das ist in Deutschland nicht wesentlich anders! Ich habe in meinem Urlaubsort wunderschöne Buchten, die von der Promenade nicht einsehbar sind und halb offizielle FKK-Strände und bin mir nicht bange im Dezember / Januar viel Sonne bei gemäßigten Temperaturen zu erhaschen. Hier verstehen sich eigentlich FKK-ler und Textiler recht gut. Nur Provokationen / Belästigungen mögen Beide nicht. Gruß von der Nordsee Föhri15

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Re: Nackt sein in Spanien - Alle rechtlichen Aspekte

Beitrag von micha01 » So 4. Okt 2015, 18:50

www.naturismo.org/introe.html ist der link schon alt oder immer noch aktuell.
Ich lese daraus das Nacktheit in Spanien nicht eingeschränkt ist.
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Re: Nackt sein in Spanien - Alle rechtlichen Aspekte

Beitrag von Lars2015 » Fr 16. Okt 2015, 10:05

In unterschiedlichen Landstrichen unterschiedlich gehandhabt. Es gibt FKK-Strände. Am "Liberalsten" zweifellos bei den Katalanen. An den entsprechenden Strandabschnitten in Barcelona war ich z.B. im Frühsommer den ganzen Tag nackig- und 50% der Leute drum herum. Allerdings wollte ich "so" nicht gerade in die Stadt laufen. Auch wenn es "grundsätzlich" erlaubt/ nicht verboten ist hätte ich aber keine Lust, mit der dortigen Polizei Diskussionen zu führen.

In der Extremadura bin ich auch schon nackig gewandert. Das ist ein allerdings sehr wenig besiedeltes Gebiet. Es ist mir, außer einem jungen Schäfer, der etwas irritiert guckte und höflich grüßte, auch niemand begegnet, den es groß hätte stören können. Wahrscheinlich hat er abends erzählt, einem irren Touristen begegnet zu sein.

Fazit: An Stränden, die man googeln kann, ist durchaus nackig angesagt. Ansonsten ist m.E. auch jenseits des Gestzbuches Zurückhaltung und Respekt geboten. Immerhin ist es ein stockkatholisches Land, ob's mir oder der Rechtslage passt oder nicht. Spanier sieht an übrigens auf der Straße auch kaum in kurzen Hosen.

Auf FKK-Campingplätzen und wie gesagt in Barcelona fiel mir dem gegenüber aber auf, dass die spanischen Jugendlichen schneller ausgezogen waren als deren deutsche Alterskollegen. Da spielte beispielsweise irgendeine (gemischte) Schüleraustauschgruppe Volleyball am Strand. Von den Spaniern (Boys und Girls) waren drei Viertel ganz nackt. Bei den Deutschen war es genau umgekehrt. Mag Zufall gewesen sein, war aber so. Habe da aber wirklich keine Statistiken geführt sondern mehr die Sonne genossen :)

Das war jetzt keine Rechtsberatung sondern nur ein kleiner Erlebnisbericht ohne Anspruch auf Allgemeinvernindlichkeit. Ich passe mich, egal wo, der Situation an und hatte damit nie (rechtliche) Probleme.

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