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Nackt sein in Spanien - Alle rechtlichen Aspekte

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Nackt sein in Spanien - Alle rechtlichen Aspekte

Beitrag von Phragmites » Fr 27. Feb 2015, 23:10

es gibt ja offensichtlich eine große Bandbreite von Feststellungen zur Fkk in Spanien, von "Fkk ist in Spanien generell verboten" (aus Reiseführern) zu "öffentliches Nacktsein ist überall erlaubt" (aus dem alten Forum). Ich hoffe, es wird uns hier im Thread gelingen, wohlbegründete Feststellungen dazu zu sammeln, am besten wären entsprechende Rechtsgrundlagen, ev. von spanischkundigen übersetzt; z.B. gibt es so was ein spanisches OWiG ? Ich bin sehr dran interessiert, denn auch wenn ein Ort nicht sehr einladend wirkt, wenn er mir gefällt und ich mir der Rechtslage sicher bin, wage ich mich auch als einziger vor und 'betreibe' Fkk.

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Re: Nackt sein in Spanien - Alle rechtlichen Aspekte

Beitrag von Puistola » Sa 28. Feb 2015, 14:32

Zunächst mal OWiG, mit ein paar Müsterchen, was da in 135 §§ geregelt sei:
http://www.gesetze-im-internet.de/owig_ ... E001271309
Zweiter Abschnitt
Verstöße gegen die öffentliche Ordnung
§ 116 Öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten
§ 117 Unzulässiger Lärm
§ 118 Belästigung der Allgemeinheit
§ 119 Grob anstößige und belästigende Handlungen
§ 120 Verbotene Ausübung der Prostitution, Werbung für Prostitution
§ 121 Halten gefährlicher Tiere
§ 122 Vollrausch
§ 123 Einziehung, Unbrauchbarmachung
Dritter Abschnitt
Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen
§ 124 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
§ 125 Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens
§ 126 Mißbrauch von Berufstrachten oder Berufsabzeichen
...

Das deutsche OWiG, eine Art Gerümpelkammer für allerlei Bruchstücke,
die in anderen Gesetzen keinen Unterschlupf fanden, ist weltweit
einmalig. Es enthält unter anderem Regeln gegen den Missbrauch
des schönen Wappens meiner Heimat, unzulässigen Lärm und das
Herstellen von Druckstöcken für banknotenähnliche Papierfetzen.

Auch einen Artikel zur Regelung von Kleidung enthält es, in der unter
anderem zwar das unbefugte Tragen von Habit und Kutte untersagt wird,
nicht aber von Dienstgewändern und Kopfbedeckung von Imamen und Mullahs.

Einen Artikel, der die Nacktheit pönalisiert, gibt es in diesem Gesetz
nicht. Das Kleidungsgebot ist eine Kopfgeburt dumpfer Richter.

Spanien hat zwar kein OWiG, aber es ist sicher, dass etwa folgende
Ordnungswidrigkeiten durchaus ähnlich geregelt sind, jedoch verteilt
über verschiedene Erlasse:
§ 111 Falsche Namensangabe
§ 112 Verletzung der Hausordnung eines Gesetzgebungsorgans
§ 113 Unerlaubte Ansammlung
§ 114 Betreten militärischer Anlagen
§ 115 Verkehr mit Gefangenen


Das Land ist kein Bund autonomer Länder wie A, CH oder D, sondern ein
Zentralstaat, der seinen Provinzen mehr oder weniger Autonomie gewährt.
Absolut keine Autonomie geniessen die Provinzen aber im Geltungsbereich
des Leje Costal , des nationalen Küstengesetzes. Dieser Bereich ist
im Gelände stets klar ausgezeichnet mit meist geweisselten Grenzsteinen.
Seeseits dieser Grenze, die meist hinter den Stränden und bei Steilküsten
oben auf dem Plateau verläuft, gilt das Leje Costal ohne jede
Möglichkeit von Provinz, Kreis (Cabildo) und Gemeinde (Ayuntamiento),
dort eigene Regelungen zu treffen.

Im Leje Costal gibt es keine Kleidungsvorschriften.

Was dahinter liegt, ist Provinz-, Kreis- und Gemeindeland. Dort wird es
unübersichtlich, wie etwa an der neuen Regelung der Nacktheit in
Barcelona gezeigt wird, aber das ist ja nicht so wichtig:
Wer will schon nackt durch Städte latschen?

Es gibt aber auch Städte, etwa Las Palmas auf GC, die versuchten, die
Benutzung der Strände zu regeln und Kleidungsvorschriften durchzusetzen,
und es gibt Gemeinden, etwa Valle Gran Rey auf La Gomera, die einfach
inoffiziell irgend einen abgelegenen Strand für den Naturismo 'freigeben'
und daraus ableiten wollen, überall sonst sei das verboten.

Solche Versuche sind selbstverständlich nicht legal, werden aber gelegentlich
von Polizei und Zivilgarde durchgesetzt. Da hilft dann meist die Frage nach
der Gesetzesgrundlage, und die Uniformerten ziehen wütend ab;
Manchmal aber erst, nachdem man sein Höschen angezogen hat.
Ein dreiwöchiger Badeurlaub reicht nicht, ein Verfahren gegen so einen
Kleidungszwang oder gar ein illegal kassiertes Bussgeld durchzuziehen.
Man ist also gelegentlich, wie auch in Deutschland, wo die Strände ohne
Rechtsgrundlage von den Gemeinden penibelst reguliert werden, abhängig
von der Willkür lokaler Granden und deren Hilfskräften.

Glücklicherweise sind die spanischen Nackten nicht in einem Verband
organisiert, der sich hinter Thujahecken und "Erlaubnis"-Tafeln an
Stränden verschanzt, sondern der mangels eigener "Gelände" offensiv
die Freiheit, insbesondere die Textilfreiheit einfordert und auch erhält,
etwa in Las Palmas, Ténerife oder der gesamten Südküste von GC.
Guck: http://www.naturismo.org/legal.html

Etwas Anderes ist, wo, wann und ob man das Höschen weglassen
wolle. Wo wir am Hotelstrand auf GC morgens mit Genuss unser
Frühstück samt Morgenbad nackt genossen haben, würden wir
am Nachmittag eher nicht nackt Federball spielen wollen, denn es
macht keinen Spass, dauernd missbilligenden Blicken ausgesetzt zu
sein oder gar angepöbelt zu werden: "hieä is abba nich Äffkackah!".
Oder am dicht besetzten Hafenstrand von Los Christianos würden
ich mein Warten auf die Fähre nach SS de la Gomera kaum nackt
verbringen wollen: Eine Auseinandersetzung ums Höschen könnte
schlimmstenfalls die Abfahrt der letzten Fähre ohne mich zur Folge haben.

Auch an der Seepromenade von Rapperswil-Jona oder dem sonntäglich
begangenen Thur-Uferweg in Uzwil würde ich nicht nackt spazieren wollen,
obwohl ich selbst daran beteiligt war, das diesbezügliche Recht durchzusetzen.

Fazit:
Es ist sinnvoller, die Nacktheit dort zu geniessen, wo man mit eingermassen
Augenmass ohne Reibereien durchkommt, als auf Rechtspositionen zu
pochen, an deren Durchsetzung etwa Peter Niehenke, Siggi Grawert oder
schlussendlich auch Petrullo gescheitert sind.
Soziale (Selbst-)Kontrolle ist kein schlechter Leitfaden, denn es macht nunmal
keinen Spass, einen Tag am Strand zu verbringen in feindlicher Umgebung.

Fuerteventura mit seinen langen Stränden gibt sich da deutlich freier, als etwa
La Gomera, wo die wenigen kurzen Strändchen meist unmittelbar vor den
Siedlungen liegen. Auch dort kann man mal nackt baden, aber bitte nicht in
die deutsche Bäckerei jenseits der Promenade gehen zum Brezel kaufen (die
allerbesten südlich des 45. Breitengrades).

Sorry, das war jetzt etwas viel, Details zu einzelnen Stränden, Provinzen und
Orten mögen Wissende zufügen bitte. Calcit z.B. kennt sich bestens aus im
gewonnenen Streit um den Tejita-Strand auf Tenerife und die Folgen für
die übrigen Strände der Insel.

Puistola

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Ley de Costas de España

Beitrag von Phragmites » So 1. Mär 2015, 10:56

@Puistola
vielen Dank für deine Ausführungen. Die Gesetzestexte sind hier zu finden.
Im Leje Costal gibt es keine Kleidungsvorschriften.
Ich bezweifle allerdings, ob das eine solide Grundlage für Nacktsein ist, denn soweit ich das überblicke (mit rudimentären Spanischkenntnissen), gibts z.B. auch keine Trinkvorschriften oder Tiervorschriften, was lokale Behörden aber nicht davon abhält, anscheinend gültige lokale Alkohol- oder Hundeverbote zu erlassen :?:

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Re: Nackt sein in Spanien - Alle rechtlichen Aspekte

Beitrag von dingopino » So 1. Mär 2015, 12:37

So wie ich das Spanisch verstehe gibt es kein Gesetz was das Nacktsein verbietet, natürlich sollte man sich den Sitten entsprechend benehmen, und nicht sich im Zentrum von irgendeiner Stadt auf dem Dorflatz ausziehen. Es gibt auch in Deutschland klein Gesetz was verbietet in einem vollbesetzten Lokal zu furzen, man macht es in der Regel trotzdem nicht

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Re: Nackt sein in Spanien - Alle rechtlichen Aspekte

Beitrag von micha266 » Mi 4. Mär 2015, 00:15

Ein früherer (spanischer) Arbeitskollege sagte mir mal, alle spanischen Strände seien quasi "cothing optional" - Strände, sprich: man kann dort (ohne eine Anzeige zu riskieren ) nackt baden oder sich nackt sonnen. Ist das nur ein frommer Wunsch gewesen, oder ist das quasi ein ungeschriebenes spanisches Gesetz - oder gibt es da sogar eine Gesetzesgrundlage dafür?

LG
Micha

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Re: Nackt sein in Spanien - Alle rechtlichen Aspekte

Beitrag von Liberté 53 » So 22. Mär 2015, 16:14

Spanische Gesetze
...gibt es nicht. Spanien wird zwar hier meist als Nationalstaat wahrgenommen, doch gelten in einzelnen Landesteilen eigene Gesetze (z.B. Kastilien, Baskenland, Katalonien, Iberische Inseln...). Eine allgemeine Antwort ist deshalb nicht möglich.

Und Puistola konnte wieder sein Lieblingsthema an den Leser/die Leserin bringen: Das deutsche OWiG: Es kommt nicht darauf, wie ein Gesetz heißt oder was es in seiner Gesamtheit alles regelt ("Gerümpelkammer"), sondern was wäre wenn diese einzelnen Regelungsinhalte nicht in einem Gesetz zusammengefasst wären: es herrschte eine völlige Unübersichtlichkeit, und wie man in Appenzell ja sieht, auch ein Kantönlisdenken, wo der kleinste "Gesetzgeber" meint, das müsse aber jetzt endlich geregelt/verboten werden, auf jeden Fall aber anders als im Nachbardorf/Kanton- so ist es aber auch in Spanien.
Und gestern las ich Le Monde einen Artikel aus 2009, wo es um Nacktwandern (Randonue) geht:
http://www.lemonde.fr/vous/article/2009 ... nue&xtcr=3
Die Rechtslage in Frankreich ist dabei, trotz Fehlens eines OWiG, auch nicht klarer als in D:
Si l'atteinte à la pudeur a disparu du code pénal, l'Apnel demande la modification de l'article 222-32, qui stipule : "L'exhibition sexuelle imposée à la vue d'autrui dans un lieu accessible aux regards du public est punie d'un an d'emprisonnement et de 15 000 euros d'amende." Face à ce problème juridique, les randonueurs arguent qu'ils se rhabillent fissa lorsqu'ils croisent des "textiles", comme ils surnomment les gens habillés.

Der Unterschied ist allerdings: In D eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit, in Frankreich ggf. eine Straftat mit Freiheitsstrafe von 1 Jahr und Geldstrafe von 15.000,-. Da ist mir das OWiG doch lieber.

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Re: Nackt sein in Spanien - Alle rechtlichen Aspekte

Beitrag von Liberté 53 » So 22. Mär 2015, 17:44

Die Rechtslage in Frankreich
ist, wie gesagt, auch nicht klar: Letzlich hängt alles vom (guten oder bösen) Willen aller möglichen Personen ab. Wer des Französischen mächtig ist, möge sich den Artikel aus Le Monde von 2013
Le Conseil constitutionnel ne se penchera pas sur l'exhibition sexuelle LE MONDE | 11.09.2013
(Das Verfassungsgericht entscheidet nicht darüber, was unter "Exhibition sexuelle" zu verstehen ist und was nicht)

zu Gemüte führen. Hier der Link:http://www.lemonde.fr/societe/article/2013/09/11/l-exhibition-sexuelle-bientot-au-conseil-constitutionnel_3475525_3224.html?xtmc=randonue&xtcr=1
Traurig ist die Vorgeschichte, wie es überhaupt zu den Ermittlungen kam: Ganz schlimmes Denunziantentum, wenn man der Presse einmal glauben könnte. Dann aber die Ermittlungen, die gegen einen offenbar Unbescholtenen das ungefähr schwerste Geschütz aufgefahren haben, was ihnen zur Verfügung steht: Pädophilie-Vorwurf! Durchsuchung, Beschlagnahme.
Gott sei Dank am Ende ein verständiges Gericht, das den armen Mann freigesprochen hat.

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Re: Nackt sein in Spanien - Alle rechtlichen Aspekte

Beitrag von dieter_gli » So 22. Mär 2015, 20:56

Nach den Ausflügen nach Frankreich mal zurück nach Spanien :
Wir haben uns vor zwei Wochen in Costa Calma unter den Augen eines Polizisten ausgezogen und sind dann nackt losgewandert.
Hat niemand interessiert.

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Re: Nackt sein in Spanien - Alle rechtlichen Aspekte

Beitrag von Liberté 53 » Mi 25. Mär 2015, 14:52

Hallo, freut mich, dass Du wieder die Kanaren besuchen konntest!
Auf dieser Basis, dass sich nämlich kaum einer daran stört, wird eben nicht nur auf Fuerte nackt gewandert, sondern in D, F, CH etc.
Wenn der Fall eintritt, dass doch jemand Anstoß nimmt (diese Leute sind natürlich alle verklemmt, prüde, unaufgeklärt und was weiß ich noch alles), gilt es, die Nagelprobe zu bestehen: Erlaubt oder verboten? Dass sich um Dich keiner gekümmert hat, hilft da leider nicht weiter.

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Das oberste Gericht bestätigt das Nackt-Verbot in Barcelona

Beitrag von Hans H. » Mo 13. Apr 2015, 11:16

Die Naturaten berichten unter dem Titel "Schlechte Zeiten für Nudismus und die individuellen Freiheiten (https://naturaten.wordpress.com/2015/04 ... ividuales/):
Zitat (übersetzt):
"Alle Medien haben die Nachricht verbreitet 'Das oberste Gericht unterstützt die Verordnung, die das nackt-Gehen in Barcelona verbietet'. Die Verordnung hatte sich an die FEN (spanische Naturisten-Föderation) und ADDAN (Vereinigung für die Verteidigung des Rechts auf Nacktheit) gerichtet und diese Billigung der Verordnung fiel wie ein Eimer kalten Wassers über die spanischen Naturisten."
Weiter schreibt der Präsident der Naturaten, dass zwar in der Regel Nudisten kein Interesse daran haben werden in Barcelona oder einer anderen Stadt nackt heumzulaufen, aber dass es für ihn eine traurige Nachricht ist, weil offenbar die Gemeindeverwaltungen eine "normative Kapazität über die Bekleidung" haben (also sinngemäß übersetzt: "das Recht haben, über Bekleidungszwang normative Regeln zu erlassen"), was, wie er glaubte, so nicht der Fall sei.

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