DB hat geschrieben:Obgleich ich mein gutes Recht kenne, bin ich nicht auf Konfrontation aus.
Also bewege ich mich nur dann nackt auf Hof und Garten, wenn ich meine, niemanden zu stören und entsprechend unbeobachtet zu sein.
Die Frage, die mich interessiert:
Welcher Rechtswidrigkeiten hat sich der Nachbar schuldig gemacht?
Falls er damit zur Polizei geht, würden die von Amts wegen seine Verfehlungen verfolgen?
Wie würdet ihr reagieren?
Wer hat den Spaß schon mal durch?
Nachdem nun schon mehrere UserInnen ihre Meinung zu dem Vorfall geäußert haben (ich auch), möchte ich mal auf die Fragen des TE eingehen. Ich weiß, dass es hier im Forum mehrere Paragrafenapostel gibt, die es besser wissen, aber das ist mir egal. Ich weiß, dass meine Antworten nicht auf Vollständigkeit beruhen werden.
zu Frage 1: Er hat dich ungefragt in deinem privaten Bereich fotografiert und damit deine geschützte Privatsphäre verletzt. Er hat die Bilder verbreitet, ohne dich um Erlaubnis zu bitten.
zu Frage 2: Sollte er damit zur Polizei gehen, würden sie (wenn sie kompetent sind) sich die Örtlichkeiten ansehen. Wenn sie, wie du schreibst, vom umliegenden Gelände nicht einsehbar sind, gibt es überhaupt keinen Anlass, nicht einmal hinsichtlich des Gummiparagrafen "Erregung öffentlichen Ärgernisses".
zu Frage 3: Habe ich schon in meinem vorangegangenen Beitrag beantwortet. Suche das Gespräch. "Kostenbehaftetes Schreiben vom Anwalt" etc. hat Zeit, "Beweissicherung" wird sicher schwerfallen, ohne dass dein Nachbar davon erfährt, und das wird die erste Stufe zur Eskalation.
zu Frage 4: Meiner Frau und mir ist so etwas noch nicht passiert, aber wir mussten einen Teil unserer Hecke zurückschneiden. Plötzlich waren wir für unseren einen Nachbarn uneingeschränkt zu sehen, wenn wir uns in unserer Veranda nackt aufhielten und teilweise auch im Garten. Wir haben ihn darauf angesprochen, ob er und seine Familie damit ein Problem hat. Er hat es verneint, und damit war alles geklärt.