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Nacktbilder - Neues Recht

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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von Tim007 » Di 24. Mär 2015, 23:23

Deinen Worten ist nichts mehr hinzuzufügen.

Es ist in der Tat schwierig, das Thema abstrakt zu erörtern.
Was bleibt, ist das Befremden darüber, dass Aria den Eindruck zu erzeugen versucht, völlig harmlose Nacktbilder wären nunmehr strafbewehrt:

Weil Bilder, die nackte Kinder zeigen, auch ohne dass diese in geschlechtsbetonter Haltung abgelichtet sind, jetzt als Kinderpornografie gelten, d.h. auch deren Besitz strafbar ist, werden diese Menschen aufgrund ihres Soseins kriminalisiert.


Das ist falsch.

Mehr ist dazu nicht zu sagen.

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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von Aria » Do 26. Mär 2015, 14:15

Tim007 hat geschrieben:Was bleibt, ist das Befremden darüber, dass Aria den Eindruck zu erzeugen versucht, völlig harmlose Nacktbilder wären nunmehr strafbewehrt:
Weil Bilder, die nackte Kinder zeigen, auch ohne dass diese in geschlechtsbetonter Haltung abgelichtet sind, jetzt als Kinderpornografie gelten, d.h. auch deren Besitz strafbar ist, werden diese Menschen aufgrund ihres Soseins kriminalisiert.
Das ist falsch.
Nein, Tim, Deine Ansicht könnte falsch sein.

Aber um diesen Streit nicht jedes Mal von Neuem zu entfachen, lassen wir nordnackt, einem Juristen, beurteilen, wie er die Sache sieht:
nordnackt hat geschrieben:Als gewöhnlicher FKKler macht oder erhält man aber sicher keine Fotos etc., die unter §184b StGB fallen könnten. Die rechtlichen Erörterungen sind m. E. deshalb off topic.
Ich bin da anderer Meinung: Die 2 Fotos, die ich in dem Thread Dokumente des gesellschaftlichen Wandels am Di 24. Mär 2015, 20:11 verlinkt habe, fallen jetzt wahrscheinlich unter §184b StGB Absatz (1) Punkt 1 c, obwohl sie vor 30 Jahren auf dem Titelblatt der Verbandzeitschrift des DFK veröffentlicht wurden.

Solche Fotos waren damals in den FKK-Kreisen offensichtlich normal, sonst wären sie nicht auf der Titelseite der Zeitschrift gelandet. Aber heute können wir sie hier gefahrlos nur zeigen, weil wir damit etwas Historisches aufarbeiten (wollen). Will sagen: Wären diese 2 Bilder aus dem vergangenem Sommer, könnten wir sie hier nicht öffentlich zeigen.

Jetzt bist Du dran, nordnackt.

 
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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von Tim007 » Do 26. Mär 2015, 14:35

Es freut mich natürlich unbändig, dass ein leibhaftiger Jurist offenbar meiner Meinung ist.

Ich werde nachher den Rechtskundekurs der Volkshochschule Zwiesel fragen.
Nach meiner unmaßgeblichen Meinung wären jedoch diese Bilder auch nach heutigem Recht nicht strafbar. Es handelt sich eindeutig nicht um eine kinderpornografische Schrift.

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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von Otti » Do 26. Mär 2015, 15:02

Aria hat geschrieben:...
Solche Fotos waren damals in den FKK-Kreisen offensichtlich normal, sonst wären sie nicht auf der Titelseite der Zeitschrift gelandet. Aber heute können wir sie hier gefahrlos nur zeigen, weil wir damit etwas Historisches aufarbeiten (wollen). Will sagen: Wären diese 2 Bilder aus dem vergangenem Sommer, könnten wir sie hier nicht öffentlich zeigen.
...

Doch, man könnte sie zeigen !
... weil die Bilder in einem direkten Zusammenhang mit der Freikörperkultur stehen und auch als solche gezeigt werden, bzw. wurden. Dies gilt auch noch heute. Jedoch überlegt man es sich heute zwei- und dreimal, Bilder nackter (FKK-)Kinder zu veröffentlichen, da es zu viele Gegner gibt, die der Meinung sind, solche Bilder seien verboten und unwissend meist auch gleich eine Strafanzeige stellen.
Obwohl ich es hätte nicht machen müssen, habe ich folgendes Titelbild letztendlich zensiert, da es mir selbst schon zu "grenzwertig" war:
http://www.fkk-museum.de/hefte/phoebus/117.html

Viel schwieriger hingegen finde ich die aktuelle Gesetzeslage in Hinblick auf die Akt-Fotografie, Stichwort: "Akt-Portraits", "Familien-Akte" und so weiter. Zum Beispiel ein professioneller Familien-Akt, wie man ihn früher in zahlreichen Foto-Studios hat machen lassen können. Akte sind ja auch immer Posen-Aufnahmen unter Regie des Fotografen und der Fotografin. Mit den Bildern wird ja zudem auch Geld verdient, oder besser gesagt, mit der Erstellung dieser Bilder.
Von den anderen Fotografen, wie Sturges, Hamilton, Roels, Mohr und so weiter, möchte ich gar nicht erst anfangen - oder sieht es hier anders aus, weil es Kunst ist ?

 
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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von Tim007 » Do 26. Mär 2015, 15:12

Unter Strafe gestellt sind nur "kinderpornografische" Bilder.
Dias Gesetz führt sogar aus, welche Darstellungen gemeint sind:

"a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,"

Sturges & Co. haben sehr freizügige Bilder geschossen. Ich wüsste aber nicht, warum diese auf einmal "kinderpornografisch" sein sollten, sehe jedoch auch, dass das Gesetz zu einer großen Verunsicherung geführt hat. Sowie höchstrichterliche Entscheidungen vorliegen, wird sich das aber auch geben.

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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von Aria » Do 26. Mär 2015, 16:02

Tim007 hat geschrieben:Es freut mich natürlich unbändig, dass ein leibhaftiger Jurist offenbar meiner Meinung ist.
Du freust Dich vielleicht zu früh, denn nordnackt hat zu den beiden von mir verlinkten Bildern noch nichts gesagt. :D


Otti hat geschrieben:... weil die Bilder in einem direkten Zusammenhang mit der Freikörperkultur stehen und auch als solche gezeigt werden, bzw. wurden. Dies gilt auch noch heute.
Die Reihe der Titelbilder der DFK-Zeitschrift auf Deiner Web-Seite beweist das Gegenteil: Siehe die letzten 5 Jahre: http://michis-seiten.de/seite352.html


Otti hat geschrieben:Von den anderen Fotografen, wie Sturges, Hamilton, Roels, Mohr und so weiter, möchte ich gar nicht erst anfangen - oder sieht es hier anders aus, weil es Kunst ist ?
Von den genannten „kenne“ ich nur Hamilton.

Aber grundsätzlich gilt bei uns wohl: Sobald Künstler Fotos machen, sind diese Fotos Kunst und damit geschützt. Wenn sie pornografisch sind, dürfen sie allerdings nur in Räumen ausgestellt werden, zu denen Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben.

Und Künstler ist jemand, der an Kunsthochschule studiert hat oder durch sein Werk diesen Status erworben hat.

Was sagst Du dazu, nordnackt?

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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von nordnackt » Do 26. Mär 2015, 22:52

Aria hat geschrieben:

Solche Fotos waren damals in den FKK-Kreisen offensichtlich normal, sonst wären sie nicht auf der Titelseite der Zeitschrift gelandet. Aber heute können wir sie hier gefahrlos nur zeigen, weil wir damit etwas Historisches aufarbeiten (wollen). Will sagen: Wären diese 2 Bilder aus dem vergangenem Sommer, könnten wir sie hier nicht öffentlich zeigen.

Jetzt bist Du dran, nordnackt.


Leider bin ich zeitlich gerade sehr eingespannt und komme ich von zu Hause aus nicht an aktuelle Kommentierungen etc. Ich will mich aber gerne an einer schnellen Lösung versuchen. Bitte bedenkt dabei, dass meine Ausführungen vollkommen unverbindlich sind und ohne Haftung. Bekanntlich ist man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand und gilt: Zwei Juristen, drei Meinungen. Ich halte mich nachfolgend recht allgemein.

Fraglich ist also, ob die von Aria verlinkten Fotos taugliche Tatgegenstände nach § 184b Abs. 1 StGB sein könnten. Auf die verschiedenen Tathandlungen - z.B. herstellen, anbieten, bewerben, wiedergeben etc. - kommt es für die Prüfung mithin nicht an; hierauf werde ich deshalb nicht eingehen. Dann müsste es sich bei den Bildern - Schriften im Sinne des § 11 Abs. 3 StGB können u.a. auch Abbildungen (ugs.: Fotos) sein - jeweils um kinderpornographische Darstellungen handeln. Diese werden in § 184b Abs. 1 Lit. a) bis c) StGB legal definiert. Offenkundig haben die benannten Fotos keine sexuellen Handlungen zum Gegenstand (a)). Zu prüfen ist daher zunächst, ob die unstreitig unbekleideten Kinder in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung wiedergegeben werden (b)). Hierzu fehlt mir gerade belastbares Material (auf einen Wikipediaeintrag "Kinderpornographie" verweise ich weiter unten). Abzustellen sein dürfte hier indes zum einen auf das Merkmal "unnatürlich" sowie zum anderen die "geschlechtsbetonte Körperhaltung". Den beiden Begrifflichkeiten ist gemein, dass primäre oder sekundäre Geschlechtsmerkmale eine Kindes (Mensch unter vierzehn Jahren) in den Vordergrund gerückt und letztlich bewusst präsentiert werden müssen, sei es durch aktives "Zur-Schau-stellen" oder passiv durch willenlose oder erzwungene Handlung oder Duldung (etwa schlafend oder gefesselt). Es muss sich aus der Abbildung meines Erachtens also erst einmal eine zielgerichtete, unübliche Körperstellung ergeben, die von denkbaren durchschnittlichen oder als gewöhnlich zu bezeichnenden Präsentationen abweicht. Dies erscheint hier bereits zweifelhaft, haben sich die abgebildeten Personen (Kinder, Erwachsene und evtl. auch Jugendliche) doch für ein gesellschaftlich übliches und nach allgemeiner Anschauung zwanglos anerkanntes Gruppenbild aufgebaut mit der einzigen Besonderheit, dass die Protagonisten nackt abgebildet sind. Aus der bloßen Nacktheit allein folgt aber keine unnatürliche Körperhaltung. Sehr zweifelhaft ist auch, ob überdies auch noch von einer geschlechtsbetonten Körperhaltung auszugehen ist. Vor dem Hintergrund, dass die Personen mit ihrem gesamten Körperumfang sowie einem großen Rahmen (Hintergrund, Vordergrund, Gestell) abgebildet sind, steht im Vordergrund die Gesamtheit der Gruppe mit ihren (fröhlichen) Teilnehmern, ohne dass hierbei überhaupt einzelne Körperteile betont werden, geschweige denn geschlechtliche. Beispielsweise werden die Penisse der Kinder ebenso wenig hervorgehoben wie deren Nasen. Hiernach fallen die streitbefangenen Schriften nicht unter b). Vor diesem Hintergrund bleibt schließlich noch zu prüfen, ob die Abbildungen die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien (oder, hier konkret zu vernachlässigen: den nackten Popo) zeigen (c)). Auch hier kann ich leider gerade nicht auf juristisches Material zurückgreifen (vielleicht später mal, bei Zeit und Möglichkeit). Begriffsimmanent müssen die Darstellungen meines Erachtens aber Genitalien (Brüste scheiden hier also aus! Da gibt es eine erste Erheblichkeitsschwelle und Abgrenzung) zielgerichtet in sexuelle Reize offenkundig stimulierender bzw. ansprechender Weise (die Rechtsprechung wird sich hier eine griffige Formulierung ausdenken oder hat sie schon) präsentieren. Auch hier ist also zum einen zu verlangen, dass namentlich Genitalien abgebildet werden und zum anderen zusätzlich, dass die Schrift dabei sexuell aufreizt. Damit ist eine Abgrenzung zur bloßen nackten Abbildung geschaffen und zu verlangen, dass die nackten Genitalien nicht lediglich (aber jedenfalls) im Vordergrund stehen, sondern zusätzlich in oder wegen ihrer sexuellen Bedeutung erregen. Abzustellen ist dabei sicher lediglich auf einen durchschnittlichen Adressatenkreis ohne besondere abweichende Präferenz. Verlangt ist nämlich gerade die sexuell aufreizende Wirkung, nicht aber eine bloße Eignung zur sexuell aufreizenden Wirkung. Es kommt auf den Einzelfall an und kann hier letztlich offen bleiben, wo die Grenze zu ziehen ist (z.B. schlaffer oder erigierter Penis, rasierte weibliche Scham in Nahaufnahme oder Babyfoto beim Wickeln?). Mit den streitbefangenen Fotos stehen die Genitalien nämlich schon nicht annähernd im (sprichwörtlichen) Fokus und haben die unbefangenen natürlichen Abbildungen sich sozialadäquat präsentierender Gruppen keine besondere sexuell aufreizende Wirkung, nur weil die Protagonisten nackt sind. Kurzum: Die Verbreitung, Abbildung etc. bloßer Nacktheit - Einschub: Die natürlich aufreizen kann. Es gibt aber auch Menschen, die sich in Mauern oder andere Sachen verlieben - wird jedenfalls so und hier nicht unter Strafe gestellt; hier hätte der Gesetzgeber ganz anders formulieren müssen. Hiernach stellen die von Aria eingestellten Fotos keinen tauglichen Tatgegenstand gemäß § 184b StGB dar.

Unabhängig davon bliebe, Tatgegenstand und Tathandlung vorausgesetzt, außerdem noch die weitere Frage des subjektiven Tatbestandes, nämlich ob der potentielle Beschuldigte die Verwirklichung eines kinderpornographischen Delikts mindestens billigend in Kauf genommen hat. Hieran dürften bei einem ansonsten unauffälligen und offenkundig naturistische oder nudistische (oder oder oder) Interessen vertretenden Magazin keine ernsthaften Zweifel aufkommen: Nein!

Warum bei den Fotos heute vielleicht doch Bauchschmerzen aufkommen: Erstens "macht man das" derzeit offenbar einfach nicht mehr. Man sieht es nämlich nirgends mehr, also muss etwas daran komisch sein. Es geht ja um Kinder und das Recht ist immer nur das Minimum, die Moral geht weiter (Kant). Zeitgeist halt. Und zweitens, das wäre rechtlich noch zu prüfen: Wir leben in einer Welt, in der in den Medien selbst Kennzeichen verpixelt werden müssen, Menschen regelmäßig sowieso. Hierzu gibt es bereits Gesetze und Rechtsprechung. Möglicherweise bestehen hier also datenschutzrechtliche Probleme, die mit § 184b StGB aber gar nichts zu tun haben. Das Problembewusstsein aber ist da. Sicherlich müsste der Photograph heute mit den Inhabern der elterlichen Sorge sprechen, um sich abzusichern. Dazu müsste er nach der geteilten oder der gemeinsamen elterlichen Sorge fragen. Fragen über Fragen...

Ich habe den Artikel nur überflogen, aber er scheint auf den ersten Blick gelungen, zum Nachlesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie

Wer Rechtschreib- und ähnliche Fehler findet, darf sie behalten.

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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von Aria » Fr 27. Mär 2015, 13:28

Vielen Dank, nordnackt, für Deine Stellungnahme. Wenn ich sie interpretieren darf: Weil es noch keine richterliche Urteile zu dem verschärften § 184b StGB gibt, herrscht Unsicherheit darüber, was zur Kinderpornografie gehört, und was nicht. Da aber die Moral den Gesetzen vorausgeht, diese also der herrschenden Moral hinterherhinken, wird Selbstzensur geübt, um keinesfalls mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, denn, wie Du sagst, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von nordnackt » Fr 27. Mär 2015, 19:28

Das ist tatsächlich meine Vermutung, für die ich meine Hand aber nicht ins Feuer legen möchte.

Für § 184b Abs. 1 Nr. 1a) StGB muss das Rad sicher nicht neu erfunden werden. Zu eindeutig ist die ohnehin ausgepaukte Regelung, die im Einzelfall natürlich dennoch Schwierigkeiten bei der Subsumtion machen kann. Auf § 184b Abs. 1 Nr. 1 b) und c) StGB bin ich gespannt. Sehr viel Spielraum sehe ich hier allerdings nicht für streitige Auslegungen. Da obergerichtliche Entscheidungen selbstverständlich nicht mit den streitbefangenen Abbildungen veröffentlicht werden, wird eine etwaige Kasuistik sich wohl nicht ausbreiten können.

 
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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von fkkfreund » Sa 28. Mär 2015, 02:47

Also was natürliche oder unnatürliche posen bzw positionen betrifft, wäre ein sich hinstellen zu einem foto ja eigentlich schon unnatürlich und somit strafbar . Aber in angezogenen zustand ,wird ein solches bild im ersten Augenblick weniger beachtet . Wer am strand oder großen Spielplätze mal die augen aufmacht, wird sehen das viele Kleinkinder und kinder ,ich schreib jetzt mal so bis ca 12 , sich manchmal zum ruhen hinlegen ,und eventuell sogar schlafen. Die positionen ,die sich dort ergeben wären eigentlich schon laut gesetz pornografische darbietung ,wenn man sie denn fotografieren würde . Solche Stellungen und positionen sieht man auch zuhause . Für normal intelligente sind diese meist sogar lustig ,weil zb beim spielen eingeschlafen. Macht man jetzt ein bild zur Erinnerung , um zb seinem nachwuchs zu zeigen , welch seltsame art die haben zum schlafen , wäre dieses grenzwertig bzw sogar als pornografische Darstellung zu verstehen. Das liegt daran das die leute ,die darüber entscheiden, teilweise keine kinder haben ,oder mit Scheuklappen durchs leben gehen und solche Situationen nicht wahrnehmen , und deswegen diese als unnatürlich bezeichnen .

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